Grundsatzentscheide zu den Umfahrungen Fällanden-Schwerzenbach, Grüningen und Pfäffikon gefällt
Medienmitteilung 02.03.2010
Das Amt für Verkehr hat für die drei Zürcher Oberländer Umfahrungsprojekte Fällanden-Schwerzenbach, Grüningen und Pfäffikon verschiedene Zweckmässigkeitsbeurteilungen vorgenommen. Für die Umfahrung von Fällanden-Schwerzenbach hat der Regierungsrat eine Etappierung der Streckenabschnitte beschlossen, wobei zuerst die Umfahrung von Fällanden realisiert werden soll. In Grüningen soll ein temporäres LKW-Fahrverbot neue Erkenntnisse bringen, gleichzeitig sollen weitere Umfahrungsvarianten vertieft werden. Die Westumfahrung Pfäffikon soll möglichst rasch realisiert werden, die Variante einer Nordumfahrung wird nicht weiter verfolgt.
In der vom Amt für Verkehr im Auftrag des Regierungsrates erarbeiteten Zweckmässigkeitsbeurteilung für die Umfahrung Fällanden-Schwerzenbach wurden über zehn mögliche Varianten für die Entlastung dieser beiden Glattaler Gemeinden geprüft. Eine Streckenführung mit weitgehender Untertunnellung, insbesondere in Schwerzenbach, ist mit über 300 Millionen Franken Gesamtkosten nicht vertretbar. Der Regierungsrat hat sich grundsätzlich für die im Richtplan eingetragene Streckenführung ausgesprochen, die den gewünschten Entlastungseffekt bringt. Allerdings entspricht der Nutzen nicht den hohen Kosten von rund 170 Millionen Franken. Deshalb ist eine Realisierung in Etappen vorgesehen. Für eine dringliche und kurzfristig realisierbare Entlastung des Zentrums von Fällanden hat der Regierungsrat beschlossen, eine Ortsumfahrung auf der Basis des Richtplaneintrags nordwestlich der Gemeinde Fällanden als erste Etappe umzusetzen. Die Kosten für die Umfahrung von Fällanden werden auf rund 42 Millionen Franken vorangeschlagen. Weitere Varianten mussten aus Gründen des Landschaftsschutzes weitgehend ausgeschlossen werden.
Temporäres LKW-Fahrverbot in Grüningen geplant
Das Amt für Verkehr hat in einer weiteren Zweckmässigkeitsbeurteilung verschiedene Varianten für eine Umfahrung von Grüningen untersucht. Keine der geprüften Varianten erfüllt die Bedingungen für eine Bewilligungsfähigkeit. Deshalb soll ein vorerst auf zwei Jahre befristetes Fahrverbot für den Schwerverkehr erlassen werden. Davon ausgenommen sind Busse im öffentlichen Linienverkehr und Zubringerdienste. In einem umfassenden Monitoring sollen damit Erkenntnisse über möglichen Ausweichverkehr gewonnen werden. Die Resultate fliessen in eine Neubeurteilung der Umfahrungsvarianten ein. Ebenfalls geprüft werden sowohl eine modifizierte Brückenvariante als auch eine Variante durch das Tal. Das Ziel ist es, die Eingriffe in das sehr sensible Umfeld des historischen «Stedtli» möglichst gering zu halten und so eine bewilligungsfähige Variante zu erreichen. Nicht mehr weiter verfolgt werden die Umfahrungsvarianten entlang dem Hang, die Tunnelvariante sowie die Nordumfahrung.
Schnellstmögliche Realisierung der Westumfahrung von Pfäffikon
Die Prüfung aller möglichen Varianten für eine Umfahrung von Pfäffikon ergab in der Zweckmässigkeitsbeurteilung ein klares Ergebnis: Die Westumfahrung mit einer teilweisen Aufhebung der Usterstrasse soll zur Entlastung des Zentrums so rasch wie möglich realisiert werden. Die Kosten dafür liegen bei rund 13 Millionen Franken. Darin nicht enthalten sind zwingende Begleitmassnahmen auf Gemeindestrassen. Eine Nordumfahrung mit einer – aus Naturschutzgründen unumgänglichen – Tunnelführung ergab mit Kosten von rund 200 Millionen Franken ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis. Zudem wird die Nordumfahrung im Bereich der Moorlandschaft Irgenhausen als nicht bewilligungsfähig eingeschätzt. Eine Linienführung in Halbtieflage auf dem Richtplantrassee entlang der Bahnlinie wird aus städtebaulichen Gründen verworfen; die offene Linienführung durch das Ortszentrum hat sich zudem als nicht zweckmässig erwiesen. Diese Varianten werden deshalb nicht weiter verfolgt. Ausserdem klärt der Kanton ab, ob auf den Richtplaneintrag für die Ortsdurchfahrt verzichtet werden kann. Im Rahmen einer Studie soll untersucht werden, ob mit Verkehrsmanagement-Massnahmen und allenfalls punktuellen Netzergänzungen eine Verbesserung der Verkehrssituation im Zentrum von Pfäffikon erreicht werden kann.
Was ist eine Zweckmässigkeitsbeurteilung?
Die Zweckmässigkeitsbeurteilung dient dazu, aus allen möglichen Varianten eines Umfahrungsprojekts diejenige mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis zu evaluieren. Dabei werden unter anderem Faktoren wie Natur- und Landschaftsschutz, Verkehrsaufkommen, Beeinträchtigung der Bevölkerung, Fahrzeitgewinne für den öffentlichen wie auch für den Individualverkehr und Kosten berücksichtigt.
(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)
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