Regierung will Varianten der Umfahrung Eglisau prüfen
Medienmitteilung 20.08.2009
Täglich fahren rund 18›000 Fahrzeuge, davon rund zehn Prozent Lastwagen, über die alte Steinbrücke in Eglisau. Eine Umfahrung würde das Städtchen entlasten. Diverse Vorstösse aus Parlament und Bevölkerung drängen deshalb auf eine baldige Ausarbeitung eines Projekts. Der Regierungsrat nimmt diese Anliegen ernst. In Anerkennung der einzelnen Vorstösse, aber unabhängig von diesen, soll die Planung für eine Umfahrung wieder aufgenommen werden.
Eine Motion aus bürgerlichen Kreisen verlangt, innert dreier Jahre ein Ausführungsprojekt für die Umfahrung Eglisau vorzulegen. Der Regierungsrat anerkennt in seiner Stellungnahme die schwierige verkehrliche Situation auf der Steinbrücke und in den engen Kurven auf beiden Rheinseiten. Entlang der Ortsdurchfahrt konnte in den vergangenen Jahren mit Massnahmen in Bezug auf Lärmschutz sowie für Fussgänger und Radfahrende eine gewisse Entschärfung erreicht werden. Mit einer Umfahrung könnte das Städtchen und die beidseitig des Rheins liegenden Wohngebiete darüber hinaus vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Verbesserung beim Kreisel angestrebt
Die Umfahrung des Städtchens Eglisau wurde vor über 20 Jahren in einer Volksabstimmung abgelehnt. Allerdings wurde der damaligen Kritik Rechnung getragen – die darauf im Richtplan von 2007 eingetragene Linienführung schont sowohl die Rheinlandschaft als auch das Siedlungsgebiet. Wegen der hohen Kosten von rund 200 Millionen Franken – vor allem verursacht durch einen Tunnel unter dem Laubberg und eine Brücke östlich der bestehenden Eisenbahnbrücke – wurde das Projekt aber nicht mit oberster Priorität eingestuft. Aufgrund der hohen Kosten weist die Umfahrung Eglisau ein schlechteres Kosten-Nutzen-Verhältnis auf als andere Umfahrungsprojekte im Kanton. Dennoch erachtet der Regierungsrat es für angezeigt, die Planung der Umfahrung wieder aufzunehmen und das Projekt voranzutreiben, allerdings ohne den Zeitdruck, wie er durch die Annahme der Motion entstehen würde. Der Regierungsrat will sich den Handlungsspielraum offen halten, um andere, allenfalls kostengünstigere Varianten zu prüfen und beantragt deshalb dem Kantonsrat, die Motion nicht zu überweisen.
Weitere Motion zum Verkehr im Unterland zur Nichtüberweisung empfohlen
Gleichzeitig nimmt der Regierungsrat zu einer Motion Stellung, die den Autobahnzusammenschluss Bülach – Glattfelden fordert. Beim Abschnitt Bülach-Glattfelden, der auf der gleichen Achse wie die Umfahrung Eglisau liegt, ist der Bedarf für einen Vierspurausbau nach Auffassung des Regierungsrats nicht ausgewiesen. Das Verkehrsaufkommen ist mit den heutigen zwei Fahrstreifen zu bewältigen. Der Regierungsrat beantragt, auch diese Motion nicht zu überweisen. Indes ist nach Lösungen zu suchen, wie beim Kreisel «Chrüzstrasse» die heutige Verkehrssituation verbessert werden kann.
Petition aus Bülach erfüllt
Mit der Wiederaufnahme der Planung für die Umfahrung Eglisau sieht der Regierungsrat auch die Forderung der Petition des Bezirksgewerbeverbandes Bülach erfüllt. Die Petition verlangt eine «höhere Priorität bei der Planung der Umfahrung Eglisau gemäss Richtplan» sowie eine rasche Realisierung der Hochleistungsstrassen-Verbindungsstücke Bülach-Glattfelden-Eglisau.
Wichtige Verbindungsachse
Eglisau liegt an einer wichtigen Verbindungsachse für den Kanton Schaffhausen sowie Süddeutschland zum Flughafen Zürich und darüber hinaus. Das Verkehrsaufkommen entsteht hauptsächlich durch den täglichen Berufs- und Pendlerverkehr.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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