Die revidierte Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Regensdorf wird unter Vorbehalt genehmigt

Der Regierungsrat genehmigt die revidierte Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Regensdorf unter Vorbehalt der Nutzungseinschränkung rund um den Grütpark. Er begründet den Entscheid mit der ungenügenden Verkehrserschliessung des Areals insbesondere durch den öffentlichen Verkehr und mit dem Verweis auf den kantonalen Verkehrsrichtplan.

Die Gemeindeversammlung von Regensdorf hat am 17. September 2007 der revidierten Bau- und Zonenordnung zugestimmt. Im Detail handelt es sich dabei um zwei Teilrevisionen: um eine Einzonung im Gebiet Dorf-/Tannholzstrasse und um die Revision der Nutzungsbestimmungen in der Industriezone. Während erstere von der kantonalen Baudirektion vorbehaltlos genehmigt wurde, ist für das Teilgebiet der Industriezone eine Anpassung nötig: Die Nutzungsbestimmungen sind dahingehend zu ergänzen, dass – wie im übrigen Teil der Industriezone auch – im Gebiet rund um den Grütpark nur Verkaufsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von maximal 500 Quadratmeter für Güter des täglichen Bedarfs zugelassen werden. Für andere Güter sind im ganzen Industriegebiet Verkaufsgeschäfte bis maximal 1'000 Quadratmeter Verkaufsfläche zugelassen.

Da die kommunale Nutzungsplanung nicht vorbehaltlos genehmigt werden konnte, musste nun der Regierungsrat entscheiden. Dieser genehmigt, nachdem er den Gemeinderat von Regensdorf angehört hat, die Nutzungsplanung unter Vorbehalt der Nutzungseinschränkung rund um den Grütpark. Er begründet den Entscheid mit der ungenügenden Verkehrserschliessung des Areals insbesondere durch den öffentlichen Verkehr und mit dem Verweis auf den kantonalen Verkehrsrichtplan. Dieser formuliert die Standortvoraussetzungen für verkehrsintensive Einrichtungen. Zudem hält der Regierungsrat fest, dass ohne Nutzungseinschränkungen die planerischen Ziele der Gemeinde Regensdorf gefährdet würden. Diese sehen vor, dass publikumsbezogene Nutzungen im Nahbereich des Bahnhofs anzusiedeln sind.

Die Gemeinde Regensdorf wird nach dem Willen des Regierungsrates nun eingeladen, die kommunale Nutzungsplanung für das Gebiet anzupassen.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

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