Private Kindergärten sind ab 2008/09 bewilligungspflichtig
Medienmitteilung 21.12.2007
Mit der Ausweitung der obligatorischen Schulpflicht auf den Kindergarten (11 Jahre Schulpflicht) müssen ab dem Schuljahr 2008/09 auch private Kindergärten von der Bildungsdirektion bewilligt werden.
Auf Beginn des Schuljahres 2008/09 tritt ein weiterer Teil des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 in Kraft. Mit diesem wird die Kindergartenstufe für Kinder ab vier Jahren ab dem Schuljahr 2008/09 obligatorisch.
Privatschulen, also auch private Kindergärten, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann, benötigen somit ab dem nächsten Schuljahr eine Bewilligung der Bildungsdirektion. Diese wird erteilt, wenn die dort angebotene Bildung gleichwertig ist wie die Bildung an der öffentlichen Schule.
Für die Erteilung einer Bewilligung werden folgende Kriterien überprüft: Die Lehrpersonen müssen für ihre Tätigkeit genügend ausgebildet sein und für den Unterricht müssen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Die Trägerschaft des privaten Kindergartens muss Gewähr bieten, dass die Schülerinnen und Schüler keinen pädagogischen oder weltanschaulichen Einflüssen ausgesetzt werden, die den Zielen der Volksschule in grundlegender Weise zuwiderlaufen. Die Trägerschaft ist verpflichtet, ihre Verbindungen zu ideellen Vereinigungen zu veröffentlichen und über ihre Eigentumsverhältnisse und die personelle Besetzung der leitenden Funktionen Auskunft zu geben.
Private Kindergärten, die vier- und fünfjährige Kinder unterrichten, sind verpflichtet, bis 31. März 2008 ein Gesuch für ihre Bewilligung einzureichen.
Das Formular zur Meldung von privaten Kindergärten finden Sie im Internet unter: www.vsa.zh.ch // Downloads // Formulare/Anleitungen // Aufsicht Privatschulen
Die Erprobungsfassung des Lehrplans für die Kindergartenstufe finden Sie im Internet unter: www.vsa.zh.ch // Schulorganisation // Kindergartenstufe
(Medienmitteilung der Bildungsdirektion)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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