Der Lehrwald der ETH wird übernutzt

Die Abklärungen des kantonalen Forstdienstes zum umfangreichen Holzschlag im Lehrwald der ETH bei Stallikon sind abgeschlossen. Für die ETH Waldungen liegt kein genehmigter Betriebsplan für die Waldnutzung vor. Aufgrund des aktuellen Waldaufbaus ist es nicht möglich, in Zukunft weiterhin gleichviel Holz zu nutzen. Bis zur Genehmigung eines überarbeiteten Betriebsplanes wird die jährliche Holznutzungsmenge im ETH Lehrwald auf 1700 Kubikmeter beschränkt. Der umfangreiche Holzschlag bei Stallikon von anfangs Jahr wurde zu stark und teilweise wenig pfleglich ausgeführt, trotzdem handelt es sich nicht um einen bewilligungspflichtigen Kahlschlag im Sinne der Waldgesetzgebung.

Der kantonale Forstdienst der Baudirektion hat auf Hinweise von Bevölkerung und Medien die umfangreichen Holzschläge in den Waldungen der ETH im «Beerimoos» bei Stallikon untersucht. Ein Anwohner hat in der Folge beim kantonalen Forstdienst Anzeige erstattet und vorgebracht, die umfangreichen Holzschläge seien nicht mehr mit den Bewirtschaftungsgrundsätzen und dem Nachhaltigkeitsprinzip der Waldgesetzgebung vereinbar. Es handle sich um einen Kahlschlag, der bewilligungspflichtig sei.

Holz ist ein nachwachsender und ökologischer Rohstoff. Es ist deshalb sinnvoll und insbesondere im Privatwald wichtig, ihn zu nutzen. Die Holznutzungen müssen aber nachhaltig erfolgen, so dass auch künftige Generationen Holz ernten können. Die Abklärungen des kantonalen Forstdienstes haben hingegen für den ETH-Lehrwald ergeben, dass die bisherigen Holznutzungen über dem nachhaltigen Niveau lagen. Der anfangs Jahr erfolgte Holzschlag war aus waldbaulicher Sicht nur teilweise berechtigt. Mehrheitlich ist er aber zu früh, zu stark und teilweise wenig pfleglich ausgeführt worden. Aufgrund des aktuellen Waldaufbaus ist es nicht möglich, in Zukunft weiterhin gleichviel oder sogar noch mehr Holz zu nutzen. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse liegt beim Holzschlag Stallikon-Sellenbüren kein Kahlschlag im Sinne der Waldgesetzgebung vor.

Provisorische Beschränkung der Holznutzungsmenge

Seit 2001 liegt trotz Planungspflicht und Aufforderung des kantonalen Forstdienstes für den ETH-Lehrwald kein genehmigter Betriebsplan vor, der die vorgesehenen waldbaulichen Massnahmen lokalisiert und daraus die nachhaltige Holznutzungsmenge (Hiebsatz) festlegt. Die Abteilung Wald der Baudirektion wird die Waldbestandeskarte aus dem Luftbild 2005 am Boden überprüfen und auf den neuesten Stand 2007 aktualisieren lassen. Auf der Basis dieser bereinigten Bestandeskarte hat die ETH einen Betriebsplan einzureichen, welcher die vorgesehenen waldbaulichen Massnahmen lokalisiert und daraus die Holznutzungsmenge ableitet.

Bis zur Genehmigung des Betriebsplanes wird mit sofortiger Wirkung eine provisorische Nutzungsmenge von 1700 Kubikmetern Holz pro Jahr festgelegt. Diese ist nur aus Durchforstungen zu beziehen. Der erfolgte Holzschlag Stallikon-Sellenbüren übersteigt mit 2200 Kubikmetern die provisorische Holznutzung. Der noch nicht ausgeführte Teil des Holzschlages bleibt für die Saison 2006/07 gestoppt, weil der bereits ausgeführte Teil zusammen mit den anderen Holzschlägen im ETH-Lehrwald die provisorische Nutzmenge ausschöpft. Entlang der Stationsstrasse in Stallikon sind vom kantonalen Forstdienst diejenigen Bäume mit weisser Farbe bezeichnet worden, welche für die Sicherheit der Strasse ab sofort zum Fällen freigegeben sind.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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