Ermässigung der Verkehrsabgabe beantragen
Anleitung
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Wer dieses Formular benötigt und wozu
Nutzen Sie Ihr Privatfahrzeug für Tätigkeiten bei einer gemeinnützen Institution, kann die Verkehrsabgabe (auch Strassensteuer oder Fahrzeugsteuer genannt) auf Gesuch hin ermässigt werden. Das bedeutet, dass Sie nur die Hälfte der ordentlichen Verkehrsabgabe bezahlen müssen.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für eine Verkehrsabgabenermässigung bildet die Verkehrsabgabenverordnung (VAV).
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Voraussetzungen
Vorteile:
- Die gemeinnützige Institution (Ihr Arbeitgeber) ist im Verzeichnis der steuerbefreiten Zürcher Institutionen eingetragen.
- Ihr Arbeitspensum beträgt mindestens 20%.
- Das Fahrzeug ist auf Sie eingelöst.
- Das Fahrzeug wird für die Tätigkeit bei der gemeinnützigen Institution verwendet. Der Arbeitsweg gilt nicht als Tätigkeit für die Institution.
- Das Fahrzeug ist nicht auf einem Wechselschild eingelöst
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Gültigkeit
Die Verkehrsabgabe wird ab dem Tag des Gesuchs für das laufende Jahr und die darauffolgenden 2 Jahre ermässigt. Voraussetzung ist, dass Ihr Gesuch bewilligt wurde.
Bei einem befristeten, überjährigen Arbeitsverhältnis ist die Ermässigung bis zu dessen Ablauf gültig.
Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis können Sie nach Erhalt der Jahresrechnung für das Folgejahr oder maximal 2 Monate vor Ablauf der Ermässigung erneut ein Gesuch mit einer neuen Arbeitgeberbestätigung stellen. Danach ist die Ermässigung für weitere drei Jahre gültig.
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Benötigte Dokumente
Für das Gesuch benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers. Die Bestätigung muss folgende Punkte enthalten:
Vorteile:
- Ihre Personalien (Vorname und Name, Wohnadresse und Geburtsdatum)
- Angaben zum Fahrzeug
- Angaben über die Anstellungsdauer (befristet bis … / unbefristet)
- Angaben zum Arbeitgeber (Name der Institution, Adresse und Kontaktperson)
- Ausstellungsdatum und Unterschrift des Arbeitgebers
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Kosten
Die Anpassung ist für Sie kostenlos.
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Formular ausfüllen
Senden Sie uns die nötigen Angaben.
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Wie es nun weiter geht
Sie erhalten eine Antwort von uns, sobald wir Ihr Gesuch geprüft haben.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ermässigen wir die Verkehrsabgabe ab Datum des Gesuchs.
Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten, jedoch noch nicht bezahlt? Sie erhalten eine neue Rechnung mit der ermässigten Verkehrsabgabe.
Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten und bezahlt?
Sie erhalten eine Gutschrift (Rückerstattung der zuviel bezahlten Verkehrsabgabe ab Datum des Gesuchs).
Kontakt
Strassenverkehrsamt - Rechnungswesen
8036 Zürich
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Dienstag7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Sie können uns auch ausserhalb der Öffnungszeiten anrufen. Dann beantwortet ein Sprachroboter Ihre Anfrage.