Ermässigung der Verkehrsabgabe beantragen
Anleitung
-
Wer dieses Formular benötigt und wozu
Die Verkehrsabgabe (auch Strassensteuer oder Fahrzeugsteuer genannt) für Fahrzeuge vom Kanton und von Gemeinden kann auf Gesuch hin ermässigt werden. Das bedeutet, dass Sie nur die Hälfte der ordentlichen Verkehrsabgabe bezahlen müssen.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für eine Verkehrsabgabenermässigung bildet die Verkehrsabgabenverordnung (VAV).
-
Voraussetzungen
Die Fahrzeuge sind auf eine Kantonale Behörde oder eine Gemeinde eingelöst. Dazu zählen:
- kantonale Zentralverwaltung inklusive allen Ämtern und Dienstabteilungen
- politische Gemeinden
- Schulgemeinden
- Kirchgemeinden
- zwischen Gemeinden geschlossene Zweckverbänd zur Erfüllung einer Gemeindeaufgabe
- von Gemeinden gegründete Anstalten, welche öffentliche Aufgaben erfüllen
- selbständige Anstalten, welche öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen
Die Fahrzeuge werden ausschliesslich dienstlich verwendet.
-
Gültigkeit
Die Verkehrsabgabe wird ab dem Tag des Gesuchs ermässigt. Voraussetzung ist, dass Ihr Gesuch bewilligt wurde.
-
Kosten
Die Anpassung ist für Sie kostenlos.
-
Formular ausfüllen
Senden Sie uns die nötigen Angaben.
-
Wie es nun weiter geht
Sie erhalten eine Antwort von uns, sobald wir Ihr Gesuch geprüft haben.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ermässigen wir die Verkehrsabgabe ab Datum des Gesuchs.
Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten, jedoch noch nicht bezahlt? Sie erhalten eine neue Rechnung mit der ermässigten Verkehrsabgabe.
Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten und bezahlt?
Sie erhalten eine Gutschrift (Rückerstattung der zuviel bezahlten Verkehrsabgabe ab Datum des Gesuchs).
Kontakt
Strassenverkehrsamt - Rechnungswesen
8036 Zürich
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Dienstag7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Sie können uns auch ausserhalb der Öffnungszeiten anrufen. Dann beantwortet ein Sprachroboter Ihre Anfrage.