Erlass der Verkehrsabgabe für Bundesfahrzeuge beantragen

Anleitung

  1. Wer dieses Formular benötigt und wozu

    Die Verkehrsabgabe (auch Strassensteuer oder Fahrzeugsteuer genannt) für Fahrzeuge des Bundes kann auf Gesuch hin erlassen werden. Das bedeutet, dass Sie keine Verkehrsabgabe bezahlen müssen.

    Rechtliche Grundlage

    Die rechtliche Grundlage für eine Verkehrsabgabenermässigung bildet die Verkehrsabgabenverordnung (VAV).

  2. Voraussetzungen

    Die Fahrzeuge sind auf eine Bundesbehörde eingelöst. Dazu zählen:

    • Bundesämter
    • Anstalten des Bundes
    • Eidgenössische Gerichte

    Die Fahrzeuge werden für dienstliche Zwecke verwendet.

  3. Gültigkeit

    Die Verkehrsabgabe wird ab dem Tag des Gesuchs erlassen. Voraussetzung ist, dass Ihr Gesuch bewilligt wurde.

  4. Kosten

    Die Anpassung ist für Sie kostenlos.

  5. Formular ausfüllen

    Senden Sie uns die nötigen Angaben.

    Gesuchstellerin

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Die Nummer besteht aus maximal 14 Zeichen.

    PIN- oder Halternummer (optional)

    Bestätigung

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Vielen Dank.

    Ihr Antrag ist bei uns eingegangen.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

  6. Wie es nun weiter geht

    Sie erhalten eine Antwort von uns, sobald wir Ihr Gesuch geprüft haben. 

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erlassen wir die Verkehrsabgabe ab Datum des Gesuchs.

    Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten, jedoch noch nicht bezahlt? Sie erhalten eine neue Rechnung.

    Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten und bezahlt?
    Sie erhalten eine Gutschrift.

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Rechnungswesen

Adresse

Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich
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