Erlass der Verkehrsabgabe für Bundesfahrzeuge beantragen
Anleitung
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Wer dieses Formular benötigt und wozu
Die Verkehrsabgabe (auch Strassensteuer oder Fahrzeugsteuer genannt) für Fahrzeuge des Bundes kann auf Gesuch hin erlassen werden. Das bedeutet, dass Sie keine Verkehrsabgabe bezahlen müssen.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für eine Verkehrsabgabenermässigung bildet die Verkehrsabgabenverordnung (VAV).
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Voraussetzungen
Die Fahrzeuge sind auf eine Bundesbehörde eingelöst. Dazu zählen:
- Bundesämter
- Anstalten des Bundes
- Eidgenössische Gerichte
Die Fahrzeuge werden für dienstliche Zwecke verwendet.
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Gültigkeit
Die Verkehrsabgabe wird ab dem Tag des Gesuchs erlassen. Voraussetzung ist, dass Ihr Gesuch bewilligt wurde.
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Kosten
Die Anpassung ist für Sie kostenlos.
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Formular ausfüllen
Senden Sie uns die nötigen Angaben.
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Wie es nun weiter geht
Sie erhalten eine Antwort von uns, sobald wir Ihr Gesuch geprüft haben.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erlassen wir die Verkehrsabgabe ab Datum des Gesuchs.
Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten, jedoch noch nicht bezahlt? Sie erhalten eine neue Rechnung.
Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten und bezahlt?
Sie erhalten eine Gutschrift.
Kontakt
Strassenverkehrsamt - Rechnungswesen
8036 Zürich
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Dienstag7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Sie können uns auch ausserhalb der Öffnungszeiten anrufen. Dann beantwortet ein Sprachroboter Ihre Anfrage.