Ermässigung der Verkehrsabgabe beantragen
Anleitung
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Wer dieses Formular benötigt und wozu
Nutzen Sie Ihr Privatfahrzeug für den Transport einer Person mit einer Gehbehinderung, kann die Verkehrsabgabe (auch Strassensteuer oder Fahrzeugsteuer genannt) auf Gesuch hin ermässigt werden. Das bedeutet, dass Sie je nach Fall nur 50% oder 20% der ordentlichen Verkehrsabgabe bezahlen müssen.
Die Person mit einer Gehbehinderung muss diese beiden Bedingungen erfüllen:
- Die Fortbewegung zu Fuss ist nur bis ca. 200 Meter oder nur mit besonderen Hilfsmitteln oder mit Hilfe einer Begleitperson möglich.
- Es handelt sich um eine Gehbehinderung mit Ursache im Bewegungsapparat der Beine (direkte Gehbehinderung) oder mit Ursache im Atem- und Kreislaufsystem (indirekte Gehbehinderung).
Wenn Sie Ihr Fahrzeug an 1–2 Tagen pro Woche für den Transport einer Person mit einer Gehbehinderung brauchen, müssen Sie nur 50% der ordentlichen Verkehrsabgabe bezahlen (50% Ermässigung).
Wenn Sie Ihr Fahrzeug an mehr als 2 Tagen pro Woche für den Transport einer Person mit einer Gehbehinderung brauchen, müssen Sie nur 20% der ordentlichen Verkehrsabgabe bezahlen (80% Ermässigung).
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für eine Verkehrsabgabenermässigung bildet die Verkehrsabgabenverordnung (VAV).
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Voraussetzungen
- Sie betreuen eine Person mit einer Gehbehinderung.
- Das Fahrzeug ist auf Sie eingelöst.
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Gültigkeit
Die Verkehrsabgabe wird ab dem Tag des Gesuchs für das laufende Jahr und die darauffolgenden vier Jahre ermässigt. Voraussetzung ist, dass Ihr Gesuch bewilligt wurde.
Sie können vor Ablauf der Ermässigung erneut ein Gesuch stellen. Danach ist die Ermässigung für weitere fünf Jahre gültig.
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Kosten
Die Anpassung ist für Sie kostenlos.
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Formular ausfüllen
Senden Sie uns die nötigen Angaben.
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Wie es nun weiter geht
Sie erhalten eine Antwort von uns, sobald wir Ihr Gesuch geprüft haben.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ermässigen wir die Verkehrsabgabe ab Datum des Gesuchs.
Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten, jedoch noch nicht bezahlt? Sie erhalten eine neue Rechnung mit der ermässigten Verkehrsabgabe.
Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten und bezahlt?
Sie erhalten eine Gutschrift (Rückerstattung der zuviel bezahlten Verkehrsabgabe ab Datum des Gesuchs).
Kontakt
Strassenverkehrsamt - Rechnungswesen
8036 Zürich
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Dienstag7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Sie können uns auch ausserhalb der Öffnungszeiten anrufen. Dann beantwortet ein Sprachroboter Ihre Anfrage.