Ermässigung oder Erlass der Verkehrsabgabe aufheben
Anleitung
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Wer dieses Formular benötigt und wozu
Informieren Sie uns mit diesem Formular, wenn die Voraussetzungen für eine Ermässigung oder einen Erlass der Verkehrsabgabe nicht mehr erfüllt sind.
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Formular ausfüllen
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Wie es nun weiter geht
Die Ermässigung oder der Erlass Ihrer Verkehrsabgabe wird aufgehoben. Sie erhalten eine neue Rechnung.
Kontakt
Strassenverkehrsamt – Rechnungswesen
8036 Zürich
Öffnungszeiten Schalter
Montag und Dienstag
7.15 bis 17 Uhr
Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 16 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag und Dienstag
7.15 bis 12 Uhr und
13 bis 17 Uhr
Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12 Uhr
13 bis 16 Uhr
Sie können uns auch ausserhalb der Öffnungszeiten anrufen. Dann beantwortet ein Sprachroboter Ihre Anfrage.