Erlass der Verkehrsabgabe beantragen
Anleitung
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Wer dieses Formular benötigt und wozu
Die Verkehrsabgabe (auch Strassensteuer oder Fahrzeugsteuer genannt) für Fahrzeuge von Personen mit einer Gehbehinderung kann auf Gesuch hin erlassen werden. Das bedeutet, dass Sie keine Verkehrsabgabe bezahlen müssen.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für eine Verkehrsabgabenermässigung bildet die Verkehrsabgabenverordnung (VAV).
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Voraussetzungen
Vorteile:
- Die Fortbewegung zu Fuss ist nur bis ca. 200 Meter oder nur mit besonderen Hilfsmitteln oder mit Hilfe einer Begleitperson möglich.
Vorteile:
- Es handelt sich um eine Gehbehinderung mit Ursache im Bewegungsapparat der Beine (direkte Gehbehinderung) oder mit Ursache im Atem- und Kreislaufsystem (indirekte Gehbehinderung).
Vorteile:
- Sie haben eine ärztliche Bestätigung oder eine Bestätigung vom Team Mobilitätsbehinderung des Strassenverkehrsamts, welche ab 2023 ausgestellt wurde.
Vorteile:
- Das Fahrzeug ist auf Sie eingelöst.
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Gültigkeit
Die Verkehrsabgabe wird ab dem Tag des Gesuchs für das laufende Jahr und die darauffolgenden vier Jahre ermässigt. Voraussetzung ist, dass Ihr Gesuch bewilligt wurde.
Sie können vor Ablauf der Ermässigung erneut ein Gesuch stellen. Danach ist die Ermässigung für weitere fünf Jahre gültig.
Bei gleichbleibenden oder zunehmenden Gehbehinderungen erhalten Sie eine unbefristete Ermässigung. Voraussetzung ist eine ärztliche Bestätigung oder eine Bestätigung vom Team Mobilitätsbehinderung des Strassenverkehrsamts, dass Sie eine gleichbleibende oder zunehmende Gehbehinderung haben.
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Benötigte Dokumente
Die ärztliche Bestätigung muss vollständig ausgefüllt sein.
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Kosten
Die Anpassung ist für Sie kostenlos.
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Formular ausfüllen
Senden Sie uns die nötigen Angaben.
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Wie es nun weiter geht
Sie erhalten eine Antwort von uns, sobald wir Ihr Gesuch geprüft haben.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erlassen wir die Verkehrsabgabe ab Datum des Gesuchs.
Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten, jedoch noch nicht bezahlt? Sie erhalten eine neue Rechnung mit der ermässigten Verkehrsabgabe.
Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten und bezahlt?
Sie erhalten eine Gutschrift (Rückerstattung der zuviel bezahlten Verkehrsabgabe ab Datum des Gesuchs).
Kontakt
Strassenverkehrsamt - Rechnungswesen
8036 Zürich
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Dienstag7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Sie können uns auch ausserhalb der Öffnungszeiten anrufen. Dann beantwortet ein Sprachroboter Ihre Anfrage.