Erlass der Verkehrsabgabe beantragen
Anleitung
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Wer dieses Formular benötigt und wozu
Die Verkehrsabgabe (auch Strassensteuer oder Fahrzeugsteuer genannt) für Fahrzeuge von gemeinnützigen Institutionen kann auf Gesuch hin erlassen werden. Das bedeutet, dass Sie keine Verkehrsabgabe bezahlen müssen.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für einen Erlass der Verkehrsabgabe bildet die Verkehrsabgabenverordnung (VAV).
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Voraussetzungen
Vorteile:
- Die gemeinnützige Institution ist im Verzeichnis der steuerbefreiten Zürcher Institutionen eingetragen.
- Das Fahrzeug ist auf die gemeinnützige Institution eingelöst.
- Das Fahrzeug wird für Tätigkeiten der gemeinnützigen Institution verwendet.
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Gültigkeit
Die Verkehrsabgabe wird ab dem Tag des Gesuchs erlassen. Voraussetzung ist, dass Ihr Gesuch bewilligt wurde.
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Kosten
Die Anpassung ist für Sie kostenlos.
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Formular ausfüllen
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Wie es nun weiter geht
Sie erhalten eine Antwort von uns, sobald wir Ihr Gesuch geprüft haben.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erlassen wir die Verkehrsabgabe ab Datum des Gesuchs.
Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten, jedoch noch nicht bezahlt? Sie erhalten eine neue Rechnung.
Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten und bezahlt?
Sie erhalten eine Gutschrift.
Kontakt
Strassenverkehrsamt - Rechnungswesen
8036 Zürich
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Dienstag7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr
Sie können uns auch ausserhalb der Öffnungszeiten anrufen. Dann beantwortet ein Sprachroboter Ihre Anfrage.