Hier finden Sie öffentliche Auflagen im Zusammenhang mit dem Eisenbahngesetz und können uns Baubeginn und Fertigstellung von Bauvorhaben an Eisenbahnanlagen melden.
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Genehmigungsverfahren
Die Genehmigungsverfahren werden durch das Eisenbahngesetz (EBG) und die Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE) geregelt. Das Amt für Mobilität (AFM) koordiniert das Verfahren zwischen dem Bund und den betroffenen Fachstellen von Kanton und Gemeinden.
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Kontakt
Amt für Mobilität - Eisenbahnen
Ansprechperson Stefanie Zunzer
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Kommunikation Amt für Mobilität
Leiter Kommunikation: Manuel Fuchs