Aufnahme in die «Liste der Auditoren RSA TBA Pool» beantragen

Anleitung

  1. Wer auf diese Liste aufgenommen wird

    Sicherheitsaudits müssen von qualifizierten Personen durchgeführt werden, die im Besitz eines Zertifikates sind, das von der BFU, vom VSS oder von einer anderen vom ASTRA anerkannten Ausbildungsstätte ausgestellt wurde.

    Zertifizierung ist Voraussetzung

    Die Fachstelle Verkehrssicherheit führt die «Liste der Auditoren RSA TBA Pool», auf welcher nur zertifizierte Auditoren nach erfolgreich geprüfter Anmeldung aufgelistet werden.

    Die Rezertifizierung in der «Liste der Auditoren RSA TBA Pool» des angemeldeten Auditors wird durch die Fachstelle Verkehrssicherheit anhand der Liste «Zertifizierte Fachleute» des ASTRA überprüft. Wurde der Verbleib auf der Liste des ASTRA und der damit verbundene Eintrag durch den Auditor versäumt, wird dieser 1 Jahr nach Ablauf des Zertifikates aus der «Liste der Auditoren RSA TBA Pool» gestrichen.

    Vergabe: Freihändiges Verfahren unter Konkurrenz

    Die Offertanfragen für ein Sicherheitsaudit werden in der Regel an drei Ingenieurbüros zugestellt, welche auf der «Liste der Auditoren RSA TBA Pool» aufgeführt sind. Bei der Vergabe des Sicherheitsaudits handelt es sich um ein freihändiges Verfahren unter Konkurrenz. Weitere Angaben zum Verfahren entnehmen Sie der «Richtlinie Road Safety Audit (RSA) ZH» (siehe unten) unter Punkt 2.4. «Freihändiges Verfahren unter Konkurrenz».

    Geltende Dokumente

    Im Kanton Zürich gilt für das Sicherheitsaudit die vom VSS publizierte Norm SN 641 722 «Strassenverkehrssicherheit; Audit». Die «Richtlinie Road Safety Audit (RSA) ZH» legt die Bedingungen für das Road Safety Audit auf Staatsstrassen und kantonalen Hochleistungsstrassen einschliesslich der Nebenanlagen im Kanton Zürich fest.

  2. Benötigte Dokumente

    Für die Aufnahme in die «Liste der Auditoren RSA TBA Pool» bitten wir Sie, die nachfolgenden Unterlagen direkt bei der Fachstelle Verkehrssicherheit einzureichen:

    Vorteile:

    • Nachweis der Zertifizierung (wiederkehrend alle 4 Jahre nach der Ausbildung) zum Auditor
    • Handelsregisterauszug1
    • Haftpflichtversicherungsnachweis1
    • Organigramm des Unternehmens oder Auditorenteams1
    • Bestätigung der Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge (Selbstdeklaration)1
    • Nachweis eines bestehenden Qualitätssicherungssystems (falls vorhanden)
    • Referenzen zu bereits erstellten Sicherheitsaudits (falls vorhanden)

      Gilt für externe Auditoren
  3. Antrag einreichen

    Die Zustellung Ihres vollständigen Anmeldedossiers kann per E-Mail oder Post an folgende Koordinaten erfolgen.

    Tiefbauamt

    E-Mail

    sicherheit.tba@bd.zh.ch

    Tiefbauamt

    Adresse

    Walcheplatz 2
    8090 Zürich
    Route (Google)
  4. Weitere Schritte

    Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Anmeldedossiers auf Vollständigkeit und Richtigkeit erhalten Sie eine schriftliche Aufnahmebestätigung.

Kontakt

Tiefbauamt - Fachstelle Verkehrssicherheit

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 30 71

E-Mail

sicherheit.tba@bd.zh.ch