Winterdienst

Besonders im Winter ist eine schnelle und effiziente Reaktion auf die Witterungsverhältnisse notwendig – es gilt, 1310 Kilometer Staatsstrassen und 328 Kilometer Autobahnen/Autostrassen zu bewirtschaften.

Die Herausforderung

In der kalten Jahreszeit und bei Schneefall ist das Tiefbauamt gefordert. Der Winterdienst gewährleistet die Verkehrssicherheit und stellt die Leistungsfähigkeit des Strassennetzes sicher. Dabei steht der schonende Umgang mit der Umwelt im Zentrum. Zudem werden auch wirtschaftliche Kriterien beachtet.

Zwei Techniken

Je nach Witterungsverhältnissen erfolgt eine Schneeräumung oder ein Salzeinsatz, wobei bei einer Schneeräumung immer auch gestreut wird.

Drei grosse Fahrzeuge mit Pfadschlitten räumen gestaffelt eine Autobahn; dahinter gibt es dadurch einen langen Rückstau.
Der Winterdienst gewährleistet die Verkehrssicherheit und stellt die Leistungsfähigkeit des Strassennetzes sicher.

Schneeräumung

Der Staatsstrassen-Winterdienst ist dezentral organisiert. Rund 80 Prozent des Winterdienstes wird von externen Unternehmen unter der Obhut des Tiefbauamts ausgeführt, die restlichen 20 Prozent übernimmt das Tiefbauamt selbst.

Die Werkhöfe Winterthur und Urdorf inklusive Stützpunkte bilden die Basis für den Winterdienst auf den Nationalstrassen der Gebietseinheit VII.

Aus logistischen Gründen stellt das Tiefbauamt bei allen Einsätzen eigene Streufahrzeuge. Muss zusätzlich noch geräumt werden, kommen weitere Fahrzeuge von externen Unternehmen zum Einsatz.

Klare Auflagen

Die GE VII hat bei der Schneeräumung die Auflage, eine Räumroute innerhalb von maximal zwei Stunden zu bearbeiten.

Der Schnee wird in erster Linie seitlich der geräumten Strassen deponiert. Optional kommen speziell bezeichnete Schneedeponieplätze in Frage, z. B. Autobahnanschlüsse.

Dank seiner Pikett-Organisation verfügt das Tiefbauamt über kurze Reaktionszeiten um auszurücken. So besteht zum Beispiel jeweils vom 1. November bis zum 31. März ein 24-Stunden-Bereitschaftsdienst.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Bei Schneefall in der Nacht:

  • sofern möglich zwei bis drei Stunden vor dem Einsetzen des Morgenverkehrs

Bei Schneefall am Tag:

  • sobald mehr als zwei bis drei Zentimeter Schnee auf der Strasse liegen

Bei Glatteisgefahr:

  • sofern entsprechende Prognosen vorliegen
  • bei Alarm über das Glatteisfrühwarnsystem
  • wenn während Kontrollfahrten Glatteisbildung festgestellt wird
  • bei Meldungen durch die Polizei oder andere Stellen

Thema Strassentyp Personen Fahrzeuge
für Glättebekämpfung Autobahnen 23 18
  Staatsstrassen 176 138
für Schneeräumung Autobahnen 48 43
  Staatsstrassen 207 185

Thema Quellen
Überwachung Autobahnen
  • Glatteisfrühwarnsystem
  • Patrouillenfahrten Tiefbauamt
  • Rückmeldungen Kantonspolizei
  • Prognosen Meteo Schweiz
Überwachung Staatsstrassen
  • Patrouillenfahrten Tiefbauamt
  • Rückmeldungen Kantonspolizei
  • Prognosen Meteo Schweiz
Alarm / Aufgebot
  • Regionale Einsatzleiter
Ein Winterdienst-Fahrzeug bei der Schneeräumung
Dank einer Pikett-Organisation hat das Tiefbauamt kurze Reaktionszeiten für einen Schneeräumungseinsatz.

Salzeinsatz

Zur Bekämpfung winterlicher Strassenglätte wird seit Ende der 1950er-Jahre Auftausalz eingesetzt. Beim Salzeinsatz ist es eine ständige Herausforderung, die Balance zwischen dem gesetzlichen Auftrag zur Verkehrssicherheit und der Verpflichtung zum Umweltschutz zu finden. Grundsätzlich lautet das Leitmotto: «So viel wie nötig, so wenig wie möglich».

Im Schnitt werden heute zwölf bis 15 Gramm pro Quadratmeter gestreut, was ca. 1,5 Teelöffel Salz pro Quadratmeter entspricht. Der durchschnittliche Salzverbrauch für einen Volleinsatz des Winterdienstes auf den 1310 Kilometern Zürcher Staatsstrassen in der Zuständigkeit des Kantons beträgt 150 Tonnen und auf den 328 Kilometern Zürcher Autobahnen/Autostrassen 60 Tonnen.

Wirtschaftliche Salzbeschaffung

Das Tiefbauamt bezieht das Salz bei den «Schweizer Rheinsalinen». Seit 1837 sichert diese Unternehmung die unabhängige Versorgung der Schweiz. Die Salzlager werden im Sommer aufgefüllt, wenn die Preise am tiefsten sind.

In Fachkreisen tauchen laufend neue Verfahren und Streumittel auf, die den Verbrauch von Auftausalz vermindern oder gar ersetzen sollen. Das Tiefbauamt verfolgt diese Entwicklungen intensiv. Zudem findet gesamtschweizerisch ein offener und informeller Erfahrungsaustausch rund um Versuche, Neuerungen und Ideen im Winterdienst statt. Derzeit gibt es aber keinen tauglichen Ersatz für Auftausalz, denn dessen Vorteile werden bis anhin durch kein anderes Produkt erreicht.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Feuchtsalztechnik ist die bisher letzte Verbesserung im Bereich der Winterdiensttechnik. Feuchtsalz entsteht durch Anfeuchten des trockenen Auftausalzes mit Sole (Natriumchlorid-Lösung) oder anderen Salzlösungen (Kalzium- und Magnesiumchlorid). Es verweht weniger als Trockensalz, ermöglicht grössere Streubreiten und haftet besser auf reif- und eisglatter Fahrbahn. Zudem setzt der Tauprozess schneller ein und die Strassen bleiben länger eisfrei.

Dank der schnelleren Wirkung und der geringeren Wehverluste kann die Salz-Streumenge deutlich gesenkt werden. Durch die konsequente Anwendung der Feuchtsalztechnik erreicht das Tiefbauamt beim jährlichen Salzverbrauch Einsparungen von bis zu 44 Prozent. Damit wird die Umweltbelastung entscheidend verringert.

Die Streugutbehälter der Fahrzeuge werden mit trockenem Auftausalz gefüllt. In separaten Soletanks wird Natriumchlorid-, Kalziumchlorid- und Magnesiumchlorid-Sole mitgeführt. Während des Transports sind Salz und Sole getrennt. Unmittelbar vor der Ausbringung auf dem Streuteller wird das Auftausalz mit der Sole vermischt. Das Mischungsverhältnis beträgt 70 Gewichtsprozent Auftausalz und 30 Gewichtsprozent Sole.

Lange galt Splitt als die zweckmässige Alternative zum Auftausalz. Die Fortschritte in der Streutechnologie haben aber dazu geführt, dass der sinnvolle Einsatz von Feuchtsalz ökologischer ist als jener von Streusplitt.

So belegen Unfallanalysen, dass Auftausalz die Verkehrssicherheit um einiges besser gewährleistet als Splitt. Im Gegensatz zum Auftausalz beseitigen abstumpfende Stoffe die Glätte nicht, sondern vermindern sie lediglich vorübergehend. Bei Eis- und Reifglätte ist Splitt wirkungslos.

Im Mengenvergleich schneidet Splitt nochmals schlechter ab, muss doch für die gleiche Wirkung zehn- bis zwanzigmal mehr Splitt als Auftausalz gestreut werden. Hinzu kommen Nachstreuungen, da der Splitt nach 300 bis 500 Fahrzeugüberfahrten aus der Rollspur geschleudert wird. Entsprechend höher sind die Kosten für den Kauf, den Transport, die Lagerung und Streuung.

Zudem muss der ausgestreute Splitt nach der Schneeschmelze wieder von den Strassen und aus den Entwässerungsschächten entfernt werden. Der Altsplitt muss infolge der Verunreinigungen entweder auf einer gesetzeskonformen Deponie (technische Verordnung über Abfälle) abgelagert oder aufbereitet werden. Das Zusammenwischen, das Absaugen aus den Schächten, das aufwändige Recycling oder die Entsorgung als Sondermüll erzeugen damit zusätzliche Kosten.

Ein weiteres Problem der Splittverwendung ist die Staubbelastung. Das Strassenreinigungspersonal ist aufgrund des Schwermetallgehalts von Splitt einer gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt.

Strassentyp Werkhof  Silo / in t Halle / in t
Autobahnen Werkhof Winterthur 880  
  Werkhof Urdorf 680  
  Stützpunkt Neubüel 800  
  Stützpunkt Pfäffikon SZ 400  
  Stützpunkt Wallisellen 660  
Staatsstrassen Unterhaltsbezirk 1 Glattbrugg 400  
  Unterhaltsbezirk 2 Bülach 800  
  Unterhaltsbezirk 3 Dietikon 400  
  Unterhaltsbezirk 3 Regensdorf 440  
  Unterhaltsbezirk 4 Affoltern a/A   1000
  Unterhaltsbezirk 7 Andelfingen 600  
  Unterhaltsbezirk 9 Wila 400  
  Unterhaltsbezirk 9 Lenzen / Steg 400  
  Unterhaltsbezirk 9 Elgg 400  
  Unterhaltsbezirk 10 Pfäffikon 402  
  Unterhaltsbezirk 12 Hinwil 800 2000
  Unterhaltsbezirk 12 Forch 75 1000
Total   7737 4800
Total Silo und Hallen     12537
Ein Fahrzeug am Salzstreuen
Beim Streuen lautet das Leitmotto: "So viel wie nötig, so wenig wie möglich".

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Auch beim Winterdienst gilt: keine Arbeit der öffentlichen Hand ohne einschlägige Normen. In der Öffentlichkeit ist wohl kaum bekannt, dass praktisch jede Massnahme zur Bekämpfung von Glätte auf Strassen und Trottoirs sowie die Schneeräumung strengen Normbestimmungen zu folgen hat.

Die Dokumentation gibt eine Übersicht über die Schneeräumungs- und Salzeinsätze sowie den Salzverbrauch des Tiefbauamts in den vergangenen Jahren.

Alle Fahrzeuglenkenden tragen mit ihrem Verhalten zur Verkehrssicherheit bei. Im Winter gilt es einige Merkpunkte zu beachten:

  • Das Fahrzeug muss wintertauglich ausgerüstet sein. Winterreifen stellen die einzig sinnvolle Bereifung für die kalte Jahreszeit dar (Faustregel: «Von O bis O», von Oktober bis Ostern).
  • Die Geschwindigkeit muss immer den Strassen- und Sichtverhältnissen angepasst werden.
  • Die Signalisationen sind bei exponierten Stellen, besonders bei Brücken, zu beachten.
  • Schwarzgeräumte Strassen sind nicht immer eisfrei. Überholmanöver sind zu vermeiden.
  • Auf mögliche Überraschungen sollte man stets gefasst sein.

Der Winterdienst-Einsatz der Mitarbeitenden des Tiefbauamts war auch Thema in der Sendung «Schweiz aktuell» des Schweizer Fernsehens. Der folgende Beitrag nimmt Sie mit in einen Schneepflug und lässt Sie die Arbeit mitten im Pendlerverkehr auf der Westumfahrung hautnah miterleben.

Immer wieder werden die unterschiedlichen Strategien der Strassenunterhaltsdienste verglichen, ohne die klimatischen Unterschiede zu berücksichtigen. Gerne argumentieren die Gegner der Schwarzräumung mit Beispielen aus klimatisch nicht vergleichbaren Zonen. Etwa mit idyllischen Wintersportorten, deren Klima mit ihren langen Phasen unter dem Gefrierpunkt für Weissräumung viel besser geschaffen ist. Das nachfolgende Dokument erklärt die meteorologischen Unterschiede zwischen den Bergen und dem Flachland.

Kontakt

Tiefbauamt - Strasseninspektorat

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 31 24

E-Mail

tba.strassen@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: