Die Strassen im Kanton Zürich sind diversen Belastungen ausgesetzt, beispielsweise hohem Verkehrsaufkommen oder aussergewöhnlichen Witterungsverhältnissen. Entsteht ein Schaden, muss dieser so schnell wie möglich ausgebessert werden.
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Kleine bauliche Massnahmen
Reparaturen sind bauliche Massnahmen kleineren Umfangs. Diese dienen dazu, die Funktionstüchtigkeit und Betriebsbereitschaft der Strasseninfrastruktur wieder herzustellen. Zudem gewährleisten sie die Verkehrssicherheit, vermindern die Gefahr von Folgeschäden und verlängern so die Lebensdauer der Anlagen.
Bauten
Hier einige Beispiele von zu erhebenden Mängeln diverser Art:
Witterungseinflüsse oder übermässige Belastungen von Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen führen zu Rissen im Belag, die abgedichtet werden müssen. Ansonsten dringt Wasser in den Strassenaufbau ein und richtet an kalten Tagen im gefrorenen Zustand grössere Schäden an.
Für Zweiradfahrende stellen gelöste Schachtabdeckungen ein besonderes Risiko dar. Dank regelmässiger Kontrollen und Hinweise aufmerksamer Verkehrsteilnehmer werden diese Gefahrenherde aufgespürt und repariert. So wird die Verkehrssicherheit wiederhergestellt.
Regelmässige Wartungsarbeiten
Der Zahn der Zeit nagt auch an Verkehrsschildern, Hinweistafeln und Wegweisern. Deshalb müssen regelmässig Halterungen nachgezogen und die Schilder gerichtet werden.
Verkehrsinseln dienen der Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger. Um den Schutz optimal zu gewährleisten, werden Schäden an den Randsteinen und Flächen der Inseln laufend ausgebessert.
Leitschranken sind ebenfalls wichtige Sicherheitselemente. Doch falsch oder unnötig platzierte oder gar defekte Schranken bergen auch Gefahren. Deshalb sind stete Prüfungen und Unterhaltsarbeiten unerlässlich und werden meist in der Sommerzeit durchgeführt.
Unfallschäden
Unfälle haben oft auch Schäden an Teilen der Verkehrsinfrastruktur zur Folge. Das kann einen Kreisel oder eine Verkehrsinsel genauso betreffen wie Leitschranken oder andere Sicherheitselemente.
Werden diese Objekte in Mitleidenschaft gezogen, sind sie ohne Verzug zu ersetzen, damit die Verfügbarkeit der Strassen und die Sicherheit der Autofahrenden gewährleistet bleiben. Denn eine beschädigte Verkehrsinfrastruktur hat keine Wirkung mehr und stellt sogar ein Gefahrenpotenzial dar.
Elementarschäden
Blitzschlag, Hagel, Sturm oder heftige Niederschläge: Wenn Mutter Natur ihre ganze Wucht entfaltet, kann dies zu Schäden führen, die unverzüglich zu beheben sind.
Das Tiefbauamt stellt in diesen Fällen, zum Teil unter Einbezug externer Unternehmen, so schnell wie möglich wieder betriebssichere Strassen und Anlagen her. Dazu gehört beispielsweise die sofortige Freilegung einer Fahrbahn nach einem Hangrutsch oder die Sicherung einer Strasse bei einer Überschwemmung. Aussergewöhnliche Elementarschäden können auch eine Sanierung zur Folge haben.
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Tiefbauamt - Strasseninspektorat