Erkennen und nutzen Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten. Gemeinden und Verwaltungen, aber auch Investorinnen und Investoren, Betriebe sowie Veranstalterinnen und Veranstalter können über geeignete Massnahmen eine grosse Wirkung erzielen. Sie haben noch Fragen, wie Sie am besten starten und wen Sie einbeziehen sollten? Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Ziele und Vorhaben für eine nachhaltigere Mobilität erreichen.
Mit einem abgestimmten Planungsprozess zum Ziel
Die Ziele und Vorhaben für eine nachhaltigere Mobilität sind so individuell wie die Gemeinden, Verwaltungseinheiten, Siedlungen, Areale, Veranstaltungen oder Unternehmen selbst. Wir unterstützen Sie dabei, einen massgeschneiderten Planungsprozess aufzubauen, der optimal auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Mobilitätssituation eingeht. Zudem können wir Ihnen anhand verschiedener Beispiele aufzeigen, wie andere Unternehmen, Gemeinden, Investorinnen und Investoren oder Veranstalterinnen und Veranstalter vorgegangen sind und Sie von diesen Erfahrungen profitieren lassen.
Falls Sie bereits Massnahmen entwickelt haben und Unterstützung beim Umsetzen brauchen, können wir Ihnen mögliche Vorgehensweisen aufzeigen. Wünschen Sie ein Zertifikat oder Label für Ihr Projekt? Gerne beraten wir Sie, welche Zertifikate es gibt und welche Bedingungen für eine erfolgreiche Zertifizierung erfüllt sein müssen – vom Massnahmenkonzept bis zum Reporting.
Beispiele
Lassen Sie sich von unseren Beispielen inspirieren. Hier zeigen wir Ihnen, wie andere bereits erfolgreich Massnahmen im Bereich Organisation und Prozesse umgesetzt haben. Haben Sie ein spannendes Projekt durchgeführt, dass Sie hier vorstellen wollen? Kontaktieren Sie uns!
Mögliche Handlungsfelder
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Eine Gemeinde kann auf verschiedene Weisen Einfluss nehmen auf das lokale Verkehrsaufkommen. Einerseits kann sie hoheitliche Planungsinstrumente wie Mobilitätsstrategien, Gesamtverkehrskonzepte oder kommunale (Verkehrs-)Richtpläne nutzen, um den Verkehr gezielt in eine nachhaltige(re) Richtung zu lenken. Auf der anderen Seite kann sie aber auch bei privaten Vorhaben zur Bebauung von Arealen darauf achten, dass der Verkehr gezielt in die gewünschte Richtung beeinflusst wird. Sie kann von den Investorinnen und Entwicklern Mobilitätskonzepte verlangen, die aufzeigen, wie der (künftige) Verkehr gezielt beeinflusst wird. Wichtig ist, sich als Gemeinde frühzeitig damit zu befassen.
Die Gemeinden haben vielfältige Planungs- und Entscheidungskompetenzen bei der Weiterentwicklung des Verkehrssystems.
Der Grundstein wird durch die Thematisierung des Mobilitätsmanagements bereits in Studienaufträgen oder Wettbewerben sowie durch die Verankerung in den Instrumenten der Sondernutzungsplanung gelegt. In einer Sonderbauvorschrift oder einem Gestaltungsplan kann ein Mobilitätskonzept grundeigentümerverbindlich vorgeschrieben und im Rahmen von Baubewilligungsverfahren geprüft und im Nachgang umgesetzt werden. Die Möglichkeiten zur Verankerung des Mobilitätsmanagements in den arealspezifischen Planungsinstrumenten können durch entsprechende Vorgaben in übergeordneten Planungsinstrumenten wie beispielsweise die der Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) unterstützt werden.
Richtet sich v.a. an:
- Gemeinden
Links:
Merkblatt Mobilitätskonzepte
Bei Mobilitätsmassnahmen für ein grösseres Wohnareal oder ein Unternehmen inkl. Einheiten der Verwaltung sind viele Akteurinnen und Akteure am Aufbau und Betrieb beteiligt. Die mobilitätsverantwortliche Person verfügt über das entsprechende Fachwissen und ist die Ansprechpartnerin oder der Ansprechpartner für den Aufbau, den Betrieb, das Monitoring und die Wirkungskontrolle der Mobilitätsmassnahmen. Zudem vernetzt sie alle involvierten Stellen.
Diese mobilitätsverantwortliche Person ist die Anlaufstelle zu allen Fragen rund um die Mobilität, übernimmt die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahmen aus dem Mobilitätskonzept und das regelmässige Reporting zum Umsetzungsstand und zur Wirkungskontrolle.
Richtet sich an:
- Bauherrschaften
- Genossenschaften
- Unternehmen
- Verwaltungen
Fahrten zur Kundschaft, zu Sitzungen, Schulungen, Weiterbildungen oder Tagungen gehören zum Alltag vieler Unternehmen resp. Verwaltungen und ihrer Angestellten. Die dabei zurückgelegten Kilometer stellen vielfach einen bedeutenden Kosten- und Umweltfaktor in den Betriebsbilanzen dar.
Ein gezieltes und ressourcensparendes Management von Geschäftsfahrten bringt dem Unternehmen und den Mitarbeitenden Vorteile und Nutzen: Geringere Kosten für Geschäftsfahrten, Nutzen der Reisezeit als produktive Arbeitszeit, entspanntes Reisen für eine höhere Produktivität am Ziel, Gesundheitsförderung der Mitarbeitenden sowie positive Effekte auf die Klimabilanz. Entsprechende Regelungen können beispielsweise über die Anpassung des Spesenreglements (Regelung Verkehrsmittelwahl und Fahrkostenvergütung) implementiert werden.
Richtet sich an:
- Unternehmen
- Verwaltungen
Links:
Das Planungs- und Baugesetz (PBG) regelt in den §§ 242 bis 247 die Erstellungspflicht von privaten Fahrzeugabstellplätzen. Die Gemeinden können die Anzahl, Lage und Gestaltung der Fahrzeugabstellplätze und weitere Bestimmungen entweder in der Bau- und Zonenordnung (BZO) oder in einer separaten Parkplatzverordnung (PPV) regeln. Ziel der Erstellungspflicht für die private Parkierung ist, dass die Abstellplatzbedürfnisse auf Privatgrund abgedeckt sind. Dabei sollten Gemeinden oder die Bauherrschaft schon jetzt Voraussetzungen für bedarfsgerechte Lademöglichkeiten, wie das Verlegen von Leerrohren oder das Installieren von Ladestationen, schaffen.
Als Arbeitshilfe für Gemeinden hat die Baudirektion des Kantons Zürich die «Wegleitung zur Regelung des Parkplatz-Bedarfs in kommunalen Erlassen» publiziert. Die Wegleitung zeigt mit konkreten Bedarfszahlen, wie Gemeinden die kommunalen Parkplatzvorschriften ausarbeiten sollen, damit sowohl die Anliegen einer geordneten Parkierung als auch jene des Umweltschutzes im Einzelfall erfüllt werden können.
Richtet sich an:
- Bauherrschaften
- Gemeinden
Links:
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