Sich auf die paktische Fahrprüfung vorbereiten

Sie erhalten den Lernfahrausweis nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises ist befristet und kann nicht verlängert oder unterbrochen werden. Sie können maximal zwei Lernfahrausweise der gleichen Kategorie beantragen.

Lernfahrten machen

Sie besitzen einen Lernfahrausweis und möchten zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung Lernfahrten durchführen? Grundsätzlich dürfen Sie nur innerhalb der Schweiz Lernfahrten durchführen. Dabei muss immer ein «L» am Fahrzeug befestigt sein. Folgendes müssen Sie dabei beachten:

Kategorie A1, A, B1 und F

  • Es ist keine Begleitperson erforderlich.
  • Mitfahrende müssen einen entsprechenden Führerausweis besitzen.

Kategorie B

  • Sie brauchen eine Begleitperson, die mindestens 23 Jahre alt ist und seit drei Jahren den Führerausweis der Kategorie B besitzt, welcher nicht mehr auf Probe ist.
  • Die Handbremse des Fahrzeugs muss vom Beifahrer oder der Beifahrerin betätigt werden können.

Kategorie C1 und C

  • Sie brauchen eine Begleitperson, die mindestens 23 Jahre alt ist und seit drei Jahren den Führerausweis der Kategorie C1 bzw. C besitzt, welcher nicht mehr auf Probe ist.

Kategorie D1 und D

  • Sie brauchen eine Begleitperson, die einen entsprechenden Führerausweis besitzt.
  • Ausser der berechtigten Begleitperson bzw. Fahrlehrer/in und Fahrschüler/in dürfen keine weiteren Personen mitfahren.
  • Wenn Sie einen Lernfahrausweis der Kategorie D1 besitzen, dürfen Sie ebenfalls Lernfahrten mit Fahrzeugen der Kategorie C1 durchführen.

Anhänger

  • Es ist keine Begleitperson erforderlich, wenn Sie einen Führerausweises für das Zugfahrzeug besitzen.

Anzahl Lernfahrausweise

Sie können maximal zwei Lernfahrausweise der gleichen Kategorie beantragen. Einen dritten Lernfahrausweis erhalten Sie erst nach einer Wartefrist von zwei Jahren oder aufgrund einer positiven verkehrspsychologischen Eignungsuntersuchung.

Ich möchte einen dritten Lernfahrausweis der gleichen Kategorie beantragen

Sie können maximal zwei Lernfahrausweise der gleichen Kategorie beantragen. Einen dritten Lernfahrausweis erhalten Sie erst nach einer Wartefrist von zwei Jahren oder aufgrund einer positiven verkehrspsychologischen Eignungsuntersuchung.

Verkehrskunde

Damit Sie sich für die Fahrprüfung der Kategorie A1, A, B1 oder B anmelden können, müssen Sie zuerst den Verkehrskundeunterricht (VKU) von 8 Stunden absolvieren.

Motorrad-Grundkurs

Wenn Sie den Führerausweis für die Kategorien A, A beschränkt oder A1 erwerben möchten, müssen Sie den praktischen Grundkurs absolvieren.

Wenn Sie den Lernfahrausweis erhalten haben, müssen Sie den Grundkurs (PGS) besuchen. Sie müssen alle 12 Grundkurs-Stunden innerhalb der ersten 4 Monate und mit demselben Lernfahrausweis machen.

Nachdem Sie den Grundkurs absolviert haben, ist der Lernfahrausweis nach den 4 Monaten ein weiteres Jahr lang gültig.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule.

Verlängerung

Einen bestehenden Lernfahrausweis können Sie nicht verlängern. Wenn Ihr Ausweis nicht mehr gültig ist, können Sie ein zweites Lernfahrgesuch der gleichen Kategorie einreichen. Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Den Sehtest müssen Sie nochmals machen, wenn der letzte länger als 24 Monate her ist.
  • Den Nothilfekurs müssen Sie nochmals machen, wenn er mehr als sechs Jahre zurückliegt.
  • Sie müssen die Theorieprüfung nicht wiederholen, wenn Sie diese nach dem 1. Januar 2021 gemacht haben oder Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B/B1, C/C1 oder D/D1 besitzen. Wenn Sie die Theorieprüfung vor dem 1. Januar 2021 gemacht haben und diese mehr als zwei Jahre zurückliegt, müssen Sie sie wiederholen.
  • Den Verkehrskunde-Kurs müssen Sie nicht wiederholen, wenn Sie diesen nach dem 1. Januar 2021 absolviert haben, oder Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B/B1, C/C1 oder D/D1 besitzen. Wenn Sie den Verkehrskunde-Kurs vor dem 1. Januar 2021 gemacht haben und dieser mehr als zwei Jahre zurückliegt, müssen Sie ihn wiederholen.
  • Sie müssen die praktische Grundschulung für die Kategorie A1 und A beschränkt nicht mehr wiederholen, wenn Sie den Grundkurs nach dem 1. Januar 2021 absolviert haben. Wenn Sie die praktische Grundschulung vor dem 1. Januar 2021 gemacht haben und diese mehr als ein Jahr zurückliegt, müssen Sie sie wiederholen.

Die bereits absolvierten negativen Prüfungen der letzten zwei Jahre werden auf den neuen Lernfahrausweis übertragen.

Strassenverkehrsämter

Für dieses Thema zuständig: