Anhängerkupplung eintragen lassen
Anleitung
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Wer dieses Formular benötigt und wozu
Personen, die über eine Bewilligung (Ermächtigung) verfügen, können Anhängerkupplungen selbständig abnehmen. Sie müssen uns die Abnahme-Dokumente zuschicken.
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Voraussetzungen
Die Ermächtigung für das Prüfen der Anhängerkupplung ist auf Personen- und Lieferwagen beschränkt. Das Fahrzeug braucht entweder eine CH-Typengenehmigung oder eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder ein eDatenblatt.
Ausgeschlossen sind Fahrzeuge mit durchgehender Anhängerbremse, Wechselsystemen (z.B. Variobloc) und Verbindungseinrichtungen mit APS-Gutachten (DTC oder FAKT).
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Benötigte Dokumente
Vorteile:
- Formular «Prüfbestätigung Anhängerkupplung»
Vorteile:
- Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20 A
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
Nur bei Fahrzeug mit X in Pos. 24 im Fahrzeugausweis / Prüfungsbericht 13.20 A und Eintrag 103
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Kosten
- Die Prüfung der Abnahme kostet in der Regel 60 Franken. Sie bekommen eine Rechnung.
Bei annullierten Fahrzeugausweisen ist zusätzlich eine Liefer- bzw. Rechnungsadresse anzugeben. Fehlt diese, wird der Ausweis an den Betrieb geschickt, welcher das Formular ausgefüllt hat
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Unterlagen einreichen
Sie können uns die Unterlagen wie folgt einreichen:
Anleitung
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Unterlagen per Post schicken
Nachdem wir Ihren Fahrzeugausweis samt Formular «Prüfbestätigung Anhängerkupplung» per Post bekommen, prüfen wir den Antrag und schicken den neuen Fahrzeugausweis an die Fahrzeughalterin / den Fahrzeughalter. Bei nicht eingelösten oder ausserkantonalen Fahrzeugen erhält der/die Antragsteller/in eine Bewilligung zurück.
Strassenverkehrsamt
Technische Auskünfte
Uetlibergstrasse 301Route (Google)
8036 Zürich
Öffnungszeiten Schalter
Montag und Dienstag
7.15 bis 17 UhrMittwoch bis Freitag
7.15 bis 16 UhrAnleitung
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Kommen Sie bei uns vorbei
Bringen Sie das Formular «Prüfbestätigung Anhängerkupplung» und Ihren Fahrzeugausweis mit an unseren Schalter. Nachdem wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie am Schalter einen neuen Fahrzeugausweis. Bei nicht eingelösten oder ausserkantonalen Fahrzeugen erhält der/die Antragsteller/in eine Bewilligung zurück.
Das ausgefüllte Formular inkl. der nötigen Beilagen kann auch dem Leiter Fahrzeugprüfung (Hinwil, Regensdorf, Bülach und Bassersdorf) abgegeben werden.
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Kontakt
Strassenverkehrsamt – Technische Auskünfte
8036 Zürich
Öffnungszeiten Schalter
Montag und Dienstag
7.15 bis 17 Uhr
Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 16 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag und Dienstag
7.15 bis 12 Uhr und
13 bis 17 Uhr
Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12 Uhr
13 bis 16 Uhr