Anhängerkupplung eintragen lassen

Anleitung

  1. Wer dieses Formular benötigt und wozu

    Personen, die über eine Bewilligung (Ermächtigung) verfügen, können Anhängerkupplungen selbständig abnehmen. Sie müssen uns die Abnahme-Dokumente zuschicken.

  2. Voraussetzungen

    Die Ermächtigung für das Prüfen der Anhängerkupplung ist auf Personen- und Lieferwagen beschränkt. Das Fahrzeug braucht entweder eine CH-Typengenehmigung oder eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder ein eDatenblatt. 

    Ausgeschlossen sind Fahrzeuge mit durchgehender Anhängerbremse, Wechselsystemen (z.B. Variobloc) und Verbindungseinrichtungen mit APS-Gutachten (DTC oder FAKT).

  3. Benötigte Dokumente

    Vorteile:

    • Formular «Prüfbestätigung Anhängerkupplung»

    Vorteile:

    • Fahrzeugausweis oder Prüfungsbericht 13.20 A
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) 
      Nur bei Fahrzeug mit X in Pos. 24 im Fahrzeugausweis / Prüfungsbericht 13.20 A und Eintrag 103
  4. Kosten

    • Die Prüfung der Abnahme kostet in der Regel 60 Franken. Sie bekommen eine Rechnung.

    Bei annullierten Fahrzeugausweisen ist zusätzlich eine Liefer- bzw. Rechnungsadresse anzugeben. Fehlt diese, wird der Ausweis an den Betrieb geschickt, welcher das Formular ausgefüllt hat

  5. Unterlagen einreichen

    Sie können uns die Unterlagen wie folgt einreichen:

    Anleitung

    • Unterlagen per Post schicken

      Nachdem wir Ihren Fahrzeugausweis samt Formular «Prüfbestätigung Anhängerkupplung» per Post bekommen, prüfen wir den Antrag und schicken den neuen Fahrzeugausweis an die Fahrzeughalterin / den Fahrzeughalter. Bei nicht eingelösten oder ausserkantonalen Fahrzeugen erhält der/die Antragsteller/in eine Bewilligung zurück.

    Strassenverkehrsamt

    Adresse

    Uetlibergstrasse 301
    8036 Zürich
    Route (Google)

    Öffnungszeiten Schalter

    Montag und Dienstag
    7.15 bis 17 Uhr

    Mittwoch bis Freitag
    7.15 bis 16 Uhr

    Anleitung

    • Kommen Sie bei uns vorbei

      Bringen Sie das Formular «Prüfbestätigung Anhängerkupplung» und Ihren Fahrzeugausweis mit an unseren Schalter. Nachdem wir Ihren Antrag geprüft haben, erhalten Sie am Schalter einen neuen Fahrzeugausweis. Bei nicht eingelösten oder ausserkantonalen Fahrzeugen erhält der/die Antragsteller/in eine Bewilligung zurück.

      Das ausgefüllte Formular inkl. der nötigen Beilagen kann auch dem Leiter Fahrzeugprüfung (Hinwil, Regensdorf, Bülach und Bassersdorf) abgegeben werden. 

Kontakt

Strassenverkehrsamt – Technische Auskünfte

Adresse

Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich
Route (Google)

Öffnungszeiten Schalter

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7.15 bis 17 Uhr

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7.15 bis 16 Uhr

Telefon

+41 58 811 32 28

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7.15 bis 12 Uhr und
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7.15 bis 12 Uhr
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