Gefahrenlicht bewilligen lassen
Anleitung
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Voraussetzungen prüfen
Die Bewilligung zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit gelben Gefahrenlichtern stützt sich auf die Weisung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vom 16. April 2018 (UVEK).
Lesen Sie bitte die nachfolgende Weisung des UVEK sorgfältig durch. Sie finden dort alle Voraussetzungen für die Bewilligung des gelben Gefahrenlichts.
Falls eine der aufgelisteten Ziffern (1.1 bis 1.7) in der Weisung des UVEK zutrifft, dürfen wir gelbe Gefahrenlichter bewilligen. Klären Sie bitte vor der Montage ab, ob die Voraussetzung/en erfüllt sind. Wenn Sie nicht sicher sind, helfen wir ihnen gerne weiter.
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Fahrzeug ausrüsten
Ist eine der Voraussetzungen für ein gelbes Gefahrenlicht erfüllt, können Sie Ihr Fahrzeug mit einem gelben Gefahrenlicht ausrüsten.
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Bewilligungsgesuch ausfüllen
Für das Erlangen einer Bewilligung muss das Gesuch vom Fahrzeughalter ausgefüllt und unterschrieben werden (Vorderseite).
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Montage kontrollieren lassen
Bevor das gelbe Gefahrenlicht bewilligt wird, müssen Sie nachweisen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind. Sie haben dafür zwei Möglichkeiten:
- Kontrolle durch eine Fachwerkstatt und einreichen der Unterlagen «Per Post»
- Kontrolle durch Strassenverkehrsamt «Per Mail»
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Kontrollart wählen
- Senden Sie uns das Gesuch und eine Kopie des Fahrzeugausweises an folgende E-Mail Adresse: arbeitsfahrzeuge@stva.zh.ch
Bitte teilen Sie uns mit, ab wann das Fahrzeug für die Prüfung bereit ist und wo das Fahrzeug geprüft werden soll. - Wir werden Sie kontaktieren, um einen Prüftermin zu vereinbaren.
- Die Prüfung kann beim Strassenverkehrsamt in Zürich-Albisgütli oder in Winterthur-Wülflingen erfolgen. Alternativ können wir die Abnahme bei Ihnen vor Ort durchführen.
Strassenverkehrsamt
Arbeitsfahrzeuge
- Die Fachwerkstatt kontrolliert die fachgerechte und vorschriftskonforme Montage und bestätigt dies durch das Ausfüllen der Rückseite (oberer Teil) des Gesuchs.
- Senden Sie uns das Gesuch mit dem originalen Fahrzeugausweis zu.
In Zweifelsfällen kann eine Dokumentation der Arbeiten oder eine Überprüfung im Strassenverkehrsamt angeordnet werden.
Strassenverkehrsamt
Arbeitsfahrzeuge
Uetlibergstrasse 301Route (Google)
8036 Zürich
Montag und Dienstag
Öffnungszeiten
7.15 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 17.00 UhrMittwoch bis Freitag
7.15 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr - Senden Sie uns das Gesuch und eine Kopie des Fahrzeugausweises an folgende E-Mail Adresse: arbeitsfahrzeuge@stva.zh.ch
Kontakt
Strassenverkehrsamt - Arbeitsfahrzeuge
8036 Zürich
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