Gesuch einreichen für das Förderprogramm «qualifiziert engagiert»
Anleitung
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Wer ein Gesuch stellen kann
Gemeinden und gemeinnützigen Organisationen (Vereinen, Stiftungen etc.), die im Kanton Zürich liegen bzw. hier ihren Sitz haben und mit Freiwilligen arbeiten oder arbeiten möchten.
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Was gefördert wird
Die Fachstelle Integration unterstützt
- Massnahmen, die den Auf- sowie Ausbau von Freiwilligenstrukturen ermöglichen und die Qualität der Freiwilligenarbeit im Asyl- sowie Flüchtlingsbereich stärken.
- Projekte, welche die soziale Integration von Geflüchteten fördern und zu einem grossen Teil durch Freiwilligenarbeit getragen werden.
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Projektbeiträge
Sie können für Projekte finanzielle Beiträge bis 20'000 Franken beantragen.
Jede Gemeinde beziehungsweise Organisation darf in einer Förderperiode (2024–2025) nur ein Gesuch einreichen.
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Eingabetermine
Sie können Gesuche laufend eingeben.
Die Fachstelle Integration bearbeitet diese in der Regel innerhalb eines Monats.
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Erforderliche Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass das Webformular nicht zwischengespeichert werden kann. Halten Sie für die Eingabe alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereit.
Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Budget (Die im Download zur Verfügung gestellte Vorlage ist zwingend zu verwenden.)
- Konzept oder Projektbeschrieb für Beiträge über 10'000 Franken (Es kann die im Download zur Verfügung gestellte oder eine eigene Vorlage verwendet werden.)
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Rahmenbedingungen
Vertragliche Grundlage
Grundlage der Förderung ist eine Verfügung der Fachstelle Integration beziehungsweise der Direktion der Justiz und des Innern (JI). Die zu erbringenden Leistungen richten sich nach den eingereichten Unterlagen und dem Merkblatt «Auflagen für Unterstützungsbeiträge im Rahmen der Umsetzung von Massnahmen des Kantonalen Integrationsprogramms 2024–2027 (KIP 3)». Das Merkblatt liegt der Verfügung bei.
Berichterstattung
Für jedes von ihr (mit-)unterstützte Projekt ist der Fachstelle Integration im Minimum ein Schlussbericht (inkl. Abrechnung) einzureichen. Die Details der Berichterstattung sind im oben erwähnten Merkblatt geregelt. Die Berichterstattungsformulare stehen den Trägerschaften online zur Verfügung.
Im Weiteren orientiert sich das Förderprogramm an den «Richtlinien Projektförderung im Rahmen des Kantonalen Integrationsprogramms 2024-2027 (KIP 3)».
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