Familiennachzug beantragen
Anleitung
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Bedingungen
EU/EFTA-Staatsangehörige können ihre Familienangehörigen, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, in die Schweiz nachziehen. Für den Nachzug werden die Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) berücksichtigt.
Demnach kann ein Einreisebewilligung beantragt werden, wenn:
- die Familie in einer angemessenen Wohnung zusammen leben wird;
Angemessene Familienwohnung
Anzahl Personen minus eins ergibt die Anzahl Zimmer
- keine Widerrufsgründe sowie keine Indizien für einen Rechtsmissbrauch vorliegen;
Bitte prüfen Sie genau, ob Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.
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Benötigte Unterlagen
Wenn Sie die in Punkt eins genannten Voraussetzungen erfüllen, prüfen Sie bitte, welche Unterlagen bzw. Angaben Sie für den Nachzug von Ehegatten oder eingetragenen Partnern und Kindern bis 21 Jahre einreichen müssen.
Unterlagen und Angaben für den Nachzug von Ehegatten oder eingetragenen Partnern
Vorteile:
- Einreisegesuch, vollständig ausgefüllt
Vorteile:
- Eheschein, beglaubigt durch die Schweizer Vertretung im Ausland oder mit Haager Apostille.
- Angabe der Personalien (Name, Geburtsdatum) und Adressen aller Kinder der betroffenen Personen.
- Kopie des Wohnungsmietvertrags der Familienwohnung.
- Kopien der Lohnabrechnungen der letzten drei Monate des Schweizer Ehegatten, aus welchen der Nettolohn ersichtlich sein muss. Die selbständig Erwerbenden haben den letzten Jahresabschluss und die letzte Steuerrechnung einzureichen. Sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, ist anzugeben, seit wann keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen und mit welchen Mittel der Lebensunterhalt bestritten wird.
Unterlagen und Angaben für den Nachzug von Kindern bis 21 Jahre
Vorteile:
- Einreisegesuch, vollständig ausgefüllt
Vorteile:
- Geburtsschein mit amtlich beglaubigter deutscher Übersetzung ausser, wenn dieser bereits in Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt wurde
- Gerichtlicher bzw. behördlicher Sorgerechtsnachweis (Trennung-, Scheidungsurteil) für Kinder bei getrennten oder geschiedenen Eltern. Eine einfache Erklärung des im Ausland verbleibenden Elternteils, mit welcher dem Kind den Nachzug zum anderen Elternteil in die Schweiz erlaubt wird, reicht nicht aus.
Falls die Eltern über das gemeinsame Sorgerecht verfügen, ist ein schriftliches Einverständnis, über den Wegzug des Kindes in die Schweiz, des im Ausland lebenden Elternteils in Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch einzureichen. - Angaben der Personalien (Name, Geburtsdatum) und Adresse aller Kinder. Bei Kindern über 15 Jahren muss der ledige Zivilstand durch den Gesuchsteller bestätigt werden.
- Kopie des Wohnungsmietvertrags der Familienwohnung.
- Kopien der Lohnabrechnungen der letzten drei Monate von allen im gleichen Haushalt wohnhaften, erwerbstätigen Familienangehörigen, aus welchen der Nettolohn ersichtlich sein muss. Die selbständig Erwerbenden haben den letzten Jahresabschluss und die letzte Steuerrechnung einzureichen. Sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, ist anzugeben, seit wann keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen und mit welchen Mittel der Lebensunterhalt bestritten wird.
- Bei Kindern über 18 Jahren bis 21 Jahre muss die bisherige Unterstützung nachgewiesen werden können.
Das Migrationsamt Kanton Zürich behält sich vor, Zivilstandsdokumente auf Kosten der Gesuchsteller durch die Schweizer Vertretung im Ausland überprüfen zu lassen, sowie weitere hier nicht aufgeführte Unterlagen und Angaben einzuverlangen.
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Nutzungsmöglichkeiten
Sie können uns die vollständigen Unterlagen direkt am Schalter, online oder per Post einreichen.
Migrationsamt
Migrationsamt
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Vielen Dank
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Bitte beachten Sie, dass die Prüfung des Gesuchs mehrere Monate dauern kann.
Kontakt
Telefon
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr
Öffnungszeiten Weihnachten/Neujahr
Das Migrationsamt des Kantons Zürich bleibt von Dienstag, 24. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 3. Januar 2025 geschlossen.
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