Familiennachzug beantragen

Anleitung

  1. Bedingungen

    Drittstaatsangehörige die in der Schweiz eine Kurzaufenthaltsbewilligung haben, können ein Einreisegesuch für Ehegatten oder eingetragene Partner und Kinder unter 18 Jahren stellen, wenn:

    • die Familie in einer angemessenen Wohnung zusammen leben wird;

    Angemessene Familienwohnung

    Anzahl Personen minus eins ergibt die Anzahl Zimmer

    • keine Sozialhilfeabhängigkeit vorliegt oder wegen des Familiennachzugs vorliegen könnte;
    • keine jährlichen Ergänzungsleistungen nach dem Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Ergänzungsleistungen zur Alter-, Hinterlassenen, und Invalidenversicherung (ELG) bezogen werden;
    • und keine Widerrufsgründe sowie keine Indizien für einen Rechtsmissbrauch vorliegen.

    Bitte prüfen Sie genau, ob Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.

  2. Benötigte Unterlagen

    Wenn Sie die in Punkt eins genannten Voraussetzungen erfüllen, prüfen Sie bitte, welche Unterlagen bzw. Angaben Sie für den Nachzug von Ehegatten oder eingetragenen Partnern und Kindern unter 18 Jahren einreichen müssen.

    Unterlagen und Angaben für den Nachzug von Ehegatten oder eingetragenen Partnern

    Vorteile:

    • Einreisegesuch, vollständig ausgefüllt

    Vorteile:

    • Eheschein, beglaubigt durch die Schweizer Vertretung im Ausland oder mit Haager Apostille.
    • Angabe der Personalien (Name, Geburtsdatum) und Adressen aller Kinder der betroffenen Personen.
    • Kopie des Wohnungsmietvertrags der Familienwohnung.
    • Schriftliches Einverständnis des Vermieters, dass er mit dem Zuzug einverstanden ist.
    • Kopien der Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate der in der Schweiz wohnhaften Person, aus welchen der Nettolohn ersichtlich sein muss. Die selbständig Erwerbenden haben den letzten Jahresabschluss und die letzte Steuerrechnung einzureichen. Sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, ist anzugeben, seit wann keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen und mit welchen Mittel der Lebensunterhalt bestritten wird.
    • Kopie des Arbeitsvertrags.
    • Aktueller, detaillierter Betreibungsregisterauszug der Wohngemeinden der letzten drei Jahre im Original (diese Originale werden nicht retourniert).

    Unterlagen und Angaben für den Nachzug von Kindern unter 18 Jahren

    Vorteile:

    • Einreisegesuch, vollständig ausgefüllt

    Vorteile:

    • Geburtsschein beglaubigt durch die Schweizer Vertretung im Ausland oder mit Haager Apostille.
    • Gerichtlicher bzw. behördlicher Sorgerechtsnachweis (Trennung-, Scheidungsurteil) für Kinder bei getrennten oder geschiedenen Eltern. Eine einfache Erklärung des im Ausland verbleibenden Elternteils, mit welcher dem Kind den Nachzug zum anderen Elternteil in die Schweiz erlaubt wird, reicht nicht aus.
      Falls die Eltern über das gemeinsame Sorgerecht verfügen, ist ein schriftliches Einverständnis, über den Wegzug des Kindes in die Schweiz, des im Ausland lebenden Elternteils in Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch einzureichen.
    • Angaben der Personalien (Name, Geburtsdatum) und Adresse aller Kinder. Bei Kindern über 15 Jahren muss der ledige Zivilstand durch den Gesuchsteller bestätigt werden.
    • Kopie des Wohnungsmietvertrags der Familienwohnung.
    • Schriftliches Einverständnis des Vermieters, dass er mit dem Zuzug einverstanden ist.
    • Kopien der Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate von allen im gleichen Haushalt wohnhaften, erwerbstätigen Familienangehörigen, aus welchen der Nettolohn ersichtlich sein muss. Die selbständig Erwerbenden haben den letzten Jahresabschluss und die letzte Steuerrechnung einzureichen. Sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, ist anzugeben, seit wann keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen und mit welchen Mittel der Lebensunterhalt bestritten wird.
    • Kopie des Arbeitsvertrags.
    • Aktueller, detaillierter Betreibungsregisterauszug der Wohngemeinden der letzten drei Jahre im Original (diese Originale werden nicht retourniert).

    Das Migrationsamt Kanton Zürich behält sich vor, Zivilstandsdokumente auf Kosten der Gesuchsteller durch die Schweizer Vertretung im Ausland überprüfen zu lassen, sowie weitere hier nicht aufgeführte Unterlagen und Angaben einzuverlangen.

  3. Nutzungsmöglichkeiten

    Sie können uns die vollständigen Unterlagen direkt am Schalter, online oder per Post einreichen. 

    Migrationsamt

    Adresse

    Berninastrasse 45
    Postfach
    8090 Zürich
    Route (Google)


    Montag bis Freitag
    08.00 bis 16.30 Uhr

    Migrationsamt

    Adresse

    Berninastrasse 45
    Postfach
    8090 Zürich
    Route (Google)


    Montag bis Freitag
    08.00 bis 16.30 Uhr

  4. Vielen Dank

    Vielen Dank, Ihr Gesuch wird nun überprüft und bearbeitet. 

    Bitte beachten Sie, dass die Prüfung des Gesuchs mehrere Monate dauern kann.

Kontakt

Migrationsamt

Adresse

Berninastrasse 45
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)


Montag bis Freitag
08.00 bis 16.30 Uhr

Telefon

+41 43 259 88 00

Telefon

Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr  

E-Mail


Online-Kontaktformular

Wenn Sie uns Ihr Anliegen auf elektronischem Weg mitteilen möchten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Wir verfügen über keine E-Mail-Adresse. 

Weiterführende Informationen zu unserer Praxis finden Sie hier