Einreisebewilligung für Rentnerinnen und Rentner beantragen
Anleitung
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Voraussetzungen
Die Erteilung einer Einreisebewilligung zum Verbleib in der Schweiz als Rentnerin bzw. als Rentner kann geprüft werden wenn:
- das Mindestalter für Rentnerinnen bzw. Rentner von 55 Jahren erreicht ist;
- besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz bestehen;
- die notwendigen finanziellen Mittel vorliegen und
- im Ausland keine Erwerbstätigkeit ausgeführt wird, mit Ausnahme der Verwaltung des eigenen Vermögens.
Bitte prüfen Sie genau, ob Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.
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Benötigte Unterlagen
Wenn Sie die in Punkt eins genannten Voraussetzungen erfüllen, werden folgende Unterlagen bzw. Angaben für die Prüfung des Gesuchs um Erteilung der Einreisebewilligung benötigt:
Vorteile:
- Einreisegesuch, vollständig ausgefüllt
Vorteile:
- Passkopie
- Angabe der Gründe, weshalb im Kanton Zürich Wohnsitz genommen werden möchte.
- Angabe der Gemeinde, in der Wohnsitz genommen werden möchte.
- Detaillierte Darlegung der Beziehungen zum Kanton Zürich (allfällige frühere Aufenthalte im Kanton Zürich sind mit Wohnsitzbescheinigungen der Einwohnerkontrollen nachzuweisen).
- Schriftliche Bestätigung, dass weder in der Schweiz noch im Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird.
- Nachweis, wie der Lebensunterhalt in der Schweiz finanziert würde (monatliche Renten, Vermögen etc.).
- Aktueller heimatlicher Strafregisterauszug mit beglaubigter deutscher Übersetzung bei Gesuchstellern unter 75 Jahren. Sofern kein solcher Auszug erhältlich gemacht werden kann, ist ein heimatliches Leumundszeugnis einzureichen.
- Bei Vertretung der Gesuchsteller: Schriftliche Vollmacht, welche zur Vertretung des Rentners berechtigt (mit deutscher Übersetzung).
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Nutzungsmöglichkeiten
Sie können uns die vollständigen Unterlagen direkt am Schalter, online oder per Post einreichen.
Migrationsamt
Migrationsamt
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Besten Dank
Besten Dank. Wir werden uns so bald wie möglich bei Ihnen melden.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Gesuchs mehrere Monate dauern kann.
Kontakt
Telefon
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr
Öffnungszeiten Weihnachten/Neujahr
Das Migrationsamt des Kantons Zürich bleibt von Dienstag, 24. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 3. Januar 2025 geschlossen.
Wenn Sie uns Ihr Anliegen auf elektronischem Weg mitteilen möchten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Wir verfügen über keine E-Mail-Adresse.
Weiterführende Informationen zu unserer Praxis finden Sie hier