Einreisebewilligung für nahe Verwandte beantragen

Anleitung

  1. Voraussetzungen

    Das Gesuch um Erteilung einer Einreisebewilligung für nahe Verwandte kann geprüft werden wenn: 

    • besondere Betreuungs- oder Pflegebedürfnisse vorliegen, was bei körperlichen oder geistigen Behinderungen und bei einer schweren Krankheit der Fall ist;
    • die betroffenen Personen zusammen wohnen und
    • genügend finanzielle Mittel nachgewiesen werden können.

    Bitte prüfen Sie genau, ob Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.

  2. Benötigte Unterlagen

    Wenn Sie die in Punkt eins genannten Voraussetzungen erfüllen, werden folgende Unterlagen bzw. Angaben für die Prüfung des Gesuchs um Erteilung der Einreisebewilligung benötigt:

    Vorteile:

    • Einreisegesuch, vollständig ausgefüllt

    Vorteile:

    • Passkopie
    • Amtliche Bescheinigung des Familienverhältnisses
    • Angabe der Gründe, weshalb und wo im Kanton Zürich Wohnsitz genommen werden möchte.
    • Sofern eine Pflegebedürftigkeit besteht, Angabe von wem die Betreuung übernommen wird.
    • Angabe der vollständigen Personalien (Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Zivilstand) sowie der genauen Wohnadressen sämtlicher Kinder.
    • Kostenvoranschlag der Krankenkasse für die monatlichen Prämien der obligatorischen Grundversicherung (mit Franchise CHF 300.00)
    • Kopien der Prämienabrechnungen der Krankenkasse sämtlicher Familienangehöriger (Ehegatte und Kinder) der nachziehenden Person.
    • Schriftliche Bestätigung, dass weder in der Schweiz noch im Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird.
    • Kopie des Wohnungsmietvertrages der nachziehenden Person. Weist die Wohnung die erforderliche Mindestgrösse (Anzahl Familienmitglieder minus eins) nicht auf oder übersteigt die beabsichtigte Anzahl Bewohner, die im Mietvertrag aufgeführte Maximalbelegung, ist ein schriftliches Einverständnis des Wohnungsvermieters beizubringen.
    • Nachweis, wie der Lebensunterhalt in der Schweiz finanziert würde (monatliche Renten, Vermögen etc.)
    • Weitere finanzielle Verpflichtungen (Alimente, Schuld- oder Darlehenszinsen, Abzahlungs- und Leasinggeschäfte, Steuer- oder Versicherungsprämien)
    • Verpflichtungserklärung der nachziehenden Person für ein Jahr

    Vorteile:

    • Kopien der letzten 12 Lohnabrechnungen oder der Steuerrechnung der nachziehenden Person
    • Aktueller Original-Betreibungsregisterauszug der Wohngemeinden der letzten drei Jahre der nachziehenden Person
    • Bei Vertretung der Gesuchsteller: Schriftliche Vollmacht, welche zur Vertretung der ausländischen Person berechtigt (mit deutscher Übersetzung).
  3. Nutzungsmöglichkeiten

    Sie können uns die vollständigen Unterlagen direkt am Schalter, online oder per Post einreichen. 

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  4. Besten Dank

    Besten Dank. Wir werden uns so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. 

    Bitte beachten Sie das die Prüfung des Gesuchs mehrere Monate dauern kann.

Kontakt

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Das Migrationsamt des Kantons Zürich bleibt von Dienstag, 24. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 3. Januar 2025 geschlossen. 

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