Das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Zürich ermöglicht allen Interessierten Zugang zu behördlichen Informationen. Einschränkungen bestehen zum Beispiel bei laufenden Verfahren oder Informationen, welche die Privatsphäre von Drittpersonen betreffen.
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Informationszugang
Detaillierte Informationen zum Öffentlichkeitsprinzip bietet die Staatskanzlei des Kantons Zürich.
Neben dem formlosen Direktkontakt über Telefon oder E-Mail informiert das Veterinäramt seine Anspruchsgruppen und die Öffentlichkeit über diese Informationskanäle:
- Rundschreiben zu Einzelthemen an betroffene Personen und Institutionen
- Newsletter für Tierärztinnen und Tierärzte
- Website mit vielen Merkblättern
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gestützt auf das Gesetz über die Information und den Datenschutz, ein schriftliches Gesuch um Informationszugang zu stellen. Das Gesuch ist zwingend schriftlich (per Brief) einzureichen, wenn es sich bei der gewünschten Information um Personendaten handelt oder die Bearbeitung des Gesuchs besonders aufwändig ist oder vertiefte Abklärungen erfordert.
Die Kontaktadresse für Gesuche um Informationszugang finden Sie unten. Bitte ergänzen Sie dabei das Stichwort «Gesuch um Informationszugang».
Verzeichnis der Informationsbestände des Veterinäramts gemäss Informations- und Datenschutzgesetz (IDG)
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