Solarien

Zu starke Bestrahlungsgeräte und unsachgemässes Verhalten können die Benutzerinnen und Benutzer von Solarien gefährden. Zu deren Schutz gibt es darum gesetzliche Vorgaben und Grenzwerte, die von den Betreiberinnen eingehalten und Verhaltensmassnahmen, die von den Benutzern beachtet werden müssen.

Schutz vor Strahlung

Wenn ein Solarium falsch installiert, gewartet oder verwendet wird, können Nutzerinnen und Nutzer sehr starker UV-Strahlung ausgesetzt sein. Solche Strahlenbelastungen können zu gefährlichen Verbrennungen, zu Krebs und zu vorzeitiger Hautalterung führen.

Um diese Risiken minimieren zu können, legt das 2019 in Kraft getretene Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) entsprechende Massnahmen fest. Sie werden in der zugehörigen Verordnung (V-NISSG) konkretisiert.

Um die Nutzerinnen und Nutzer vor diesen Gefährdungen zu schützen, dürfen Solarium-Betreiberinnen und -betreiber nur Solarien zur Verfügung stellen, die nach den Anforderungen der Produktsicherheit in Verkehr gebracht wurden und nach den Sicherheitsvorgaben des Herstellers installiert, gewartet und verwendet werden. Um das Risiko zu verkleinern, müssen auch die Strahlendosen der Solarienbesucherinnen und -besucher geplant werden. Die Betreiberinnen und Betreiber müssen den Nutzerinnen und Nutzern zu diesem Zweck einen entsprechenden Bestrahlungsplan abgeben. Benutzerinnen haben zum eigenen Schutz die bereitgestellten Hilfsmittel zu benutzen und sich an die Vorgaben der Betreiber zu halten.
 

Für Betreiberinnen

Wichtige Vorschriften für Solarien

Betreiberinnen und Betreiber von Solarien haben den Nutzerinnen und Nutzern Geräte zur Verfügung stellen, die gemäss den Sicherheitsvorgaben der Solarienhersteller einwandfrei installiert, verwendet und gewartet werden. Ausserdem sind den Benutzerinnen und Benutzern wichtige Informationen, Anleitungen und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.
Damit soll erreicht werden, dass die gesundheitlichen Risiken durch Solarien ein tolerierbares Mass nicht überschreiten.

Beim Betrieb von Solarien sind die folgenden Punkte zu beachten:

Keine Nutzung durch Minderjährige

Personen unter 18 Jahren dürfen Solarien nicht benutzen können.

Risikogruppen

Nutzerinnen und Nutzer müssen über Risikogruppe aufgeklärt werden, die das Solarium nicht verwenden können.

Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte

Es muss sichergestellt werden, dass die Strahlungsgrenzwerte für die verschiedenen Solarientypen eingehalten werden. Die Geräte sind entsprechend zu beschriften.

Bestrahlungsplan

Die Betreiberinnen und Betreiber müssen den Nutzerinnen und Nutzern einen Bestrahlungsplan abgeben.

Information der Benutzerinnen und Benutzer

Betreiberinnen und Betreiber müssen die Nutzerinnen und Nutzer auf Plakaten über die Gefahren der Solarium Nutzung aufklären und über die notwendigen Schutzmassnahmen informieren.

Schutzbrillen

Bei jedem Solarium sind geeignete UV-Schutzbrillen zur Verfügung zu stellen.

Unbediente Solarien

In unbedienten Solarien dürfen maximal Geräte des UV-Typs 3 angeboten werden.

Bediente Solarien

Nur in bedienten Solarien dürfen Geräte des UV-Typs 4 angeboten werden. Sie sind jedoch nur für Nutzerinnen und Nutzern zugelassen, die eine ärztliche Empfehlung vorweisen können.

Werden Solarien der UV-Typen 1, 2 oder 4 betrieben müssen Fachpersonen anwesend sein, welche über die erforderliche Ausbildung verfügen.

Die Wegleitung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zeigt Solarium-Betreiberinnen und Betreibern auf, wie sie diese Anforderungen erfüllen können. Sie umfasst auch einen Anhang mit Beispielen für Plakate zur Information der Kundschaft sowie Empfehlungen für Bestrahlungs- und Kabinenpläne.
 

Betriebsangaben melden

Wir bitten Sie, bei Eröffnung und bei Änderungen der verantwortlichen Personen oder anderen Betriebsdaten von Solarien, die entsprechenden Angaben dem Kantonalen Labor zu melden.
Das Meldeformular gibt Ihnen die Möglichkeit, die wichtigsten Anforderungen selbst zu überprüfen.
 

Für Nutzer

Auch Benutzerinnen und Benutzer von Solarien haben zur Reduktion der Risiken durch UV-Strahlung im eigenen Interesse wichtige Grundregeln einzuhalten.

Bei der Nutzung von Solarien sind insbesondere die folgenden Punkte zu beachten:

Risikogruppen

Personen, die gemäss den Angaben im Solarium einer Risikogruppe angehören, dürfen das Solarium nicht verwenden.

Personen unter 18 Jahren

Die Benutzung von Solarien ist für Personen unter 18 Jahren nicht zulässig. Die Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet das Alter der Kundinnen und Kunden zu überprüfen.

Bestrahlungsplan

Der, nach Vorgaben des Sonnenstudios erstellte Bestrahlungsplan ist einzuhalten.

Beizug eines Arztes oder einer Ärztin

Bei allergischen Reaktionen, Zweifeln über die Erhöhung der UV-Sensibilität durch ein Medikament, unerwarteten Effekten (wie Juckreiz) oder bei Hautveränderungen ist ein Arzt oder eine Ärztin zu konsultieren.

Weitere Informationen zur Benutzung eines Solariums und das «Faktenblatt Solarium» sind auf der Website des BAG aufgeschaltet.
 

Kontakt

Kantonales Labor

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