Lebensmittelbetriebe melden
Anleitung
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Abklärung Meldepflicht
Lebensmittelbetriebe
Wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern, transportieren, abgeben, ein- oder ausführen, sind Sie meldepflichtig.
Zu melden sind auch wichtige Veränderungen im Betrieb, die Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit haben könnten, sowie die Betriebsschliessung.
Betriebe für Tätowierungen oder Permanent-Make-up
Betriebe, die Tätowierungen oder Permanent-Make-up anbieten, haben dies ebenfalls über diese online-Anmeldung zu melden.
Gesetzliche Grundlage
Art. 20 1 und 3; Art. 62 1 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) vom 16.12.2016
Frist
Änderungen der Betriebsdaten sind innert 14 Tagen zu melden.
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Wichtige Information
- Neuer Betrieb: Wenn an Ihrem jetzigen Standort noch nie ein Lebensmittelbetrieb war, benützen Sie für die Meldung das Formular «neuer Betrieb»
- Mutation: Möchten Sie eine Änderung melden, dann wählen Sie das Formular «Mutation».
- Eine Meldung gilt auch als Mutation, wenn vormals ein anderer Lebensmittelbetrieb an Ihrem jetzigen Standort war.
- Einige Felder wie die Verantwortliche Person oder die Kontaktangaben werden sowohl bei einer Mutation als auch bei einer Einstellung des Betriebes immer abgefragt.
- Eine Mutation oder die Einstellung Ihres Betriebes mit dem Online-Formular ist nur durch Angabe der Betriebsnummer möglich.
- Die Betriebsnummer finden Sie auf der Meldebestätigung, dem Untersuchungs- oder Inspektionsbericht sowie der Rechnung.
- Wenn Ihnen die Betriebsnummer nicht bekannt ist, dann senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular im PDF-Format per E-Mail unter info@kl.zh.ch oder per Post zu.
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Meldung einreichen
Kantonales Labor
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Wie geht es weiter?
Sie erhalten in Kürze eine Meldebestätigung per Post.
Kontakt
Telefon
Bürozeiten
Montag08.00 bis 11.45 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr