Ausfuhrbescheinigungen dienen dazu, zuverlässige und verbindliche Informationen über Produkte zu liefern, damit diese von Kontrollbehörden für den Verkauf freigegeben werden können. Sie müssen nur ausgestellt werden, wenn die Kontrollbehörden des Bestimmungsstaates diese verlangen.
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Antragstellung
Sie haben Ihren Firmensitz im Kanton Zürich, sind beim Kantonalen Labor gemeldet und werden durch das Kantonale Labor kontrolliert? Dann können Sie Ihre Ausfuhrbescheinigungen bei uns beantragen.
Die Bescheinigungen werden in den drei Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch sowie zusätzlich in Englisch und Spanisch ausgestellt. Die Vorlagen sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) abrufbar:
Pro Zertifikat werden 30 Taxpunkte verrechnet. Dazu kommen die administrativen Gebühren pro Auftrag. Diese Dienstleistung ist mehrwertsteuerpflichtig.
Auf Wunsch kann die Verrechnung monatsweise erfolgen.
Bitte beachten Sie die Anleitung Ausfuhrbescheinigungen für Betriebe.
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