Pflegeheimbettenplanung

Mit der neuen Pflegeheimliste erarbeitet der Kanton Zürich die Grundlagen für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochstehende Pflegeversorgung. Die Pflegeheimliste gibt vor, welche Pflegeheime zu Lasten der Grundversicherung abrechnen können.

Pflegeheimversorgung der Zukunft

Dank der grossen Fortschritte im Gesundheitswesen und in der Medizin steigt die Lebenserwartung. 30 Prozent der Zürcher Bevölkerung ist über 80 Jahre alt. Die Zürcher Pflegeheime leisten zusammen mit der ambulanten Pflege einen wichtigen Beitrag zur Langzeitpflegeversorgung der Zürcher Bevölkerung. Aufgrund des Bevölkerungswachstums und des demografischen Wandels mit einer starken Zunahme der älteren Bevölkerung steht die Langzeitpflege vor Herausforderungen. Es braucht in den kommenden Jahrzehnten genügend Pflegeheimplätze, Spitexangebote und entsprechendes Personal. Die Gesundheitsdirektion will sicherstellen, dass die Zürcher Bevölkerung auch in Zukunft auf eine gute stationäre Pflege zählen kann. Dazu hat sie das Projekt Pflegeheimbettenplanung 2027 gestartet.

Ziel ist es, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und langfristig finanzierbare Pflegeversorgung für den Kanton zu gewährleisten.

Gemeinsam mit dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) und der Gesundheitskonferenz des Kantons Zürich (GeKoZH) hat die Gesundheitsdirektion das Projekt Pflegeheimbettenplanung 2027 gestartet. Mit seiner neuen Planung legt der Kanton Zürich eine neue Pflegeheimliste fest, welche vorgibt, welche Pflegeheime künftig zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Leistungen erbringen können. Die enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden ermöglicht eine zukunftsfähige stationäre Pflegeversorgung im Kanton Zürich.

Mit der Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat Anpassungen der Planungskriterien für Spitäler und Pflegeheime vorgenommen. Diese Änderungen wurden per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Das Ziel des Projekts ist die Festsetzung einer neuen Zürcher Pflegeheimliste per 1. Januar 2027. 

Umsetzung in Etappen

Die Erarbeitung der neuen Pflegeheimliste 2027 ist in drei Etappen gegliedert.

Etappen der Pflegheimbettenplanung 

Vorteile:

  • I. Planungsgrundlagen --> Herbst 2023 - 07/2025
  • II. Antragsverfahren --> Herbst 2025
  • III. Festsetzung Pflegheimliste --> Herbst 2025 - 01/2027

Planungsgrundlagen

Mit den Planungsgrundlagen werden die Anforderungen an die Pflegeheime für die Aufnahme auf die neue Pflegeheimliste festgelegt. Um eine bedarfsgerechte stationäre Pflegeversorgung für alle Regionen im Kanton Zürich zu gewährleisten, wird die Planung der Pflegeheimbetten neu in Versorgungsregionen gemacht. Die neue Planung unterscheidet zwischen der allgemeinen und der spezialisierten Langzeitpflege. Auch eine Bedarfsanalyse und -prognose der Pflegeheimbetten gehört zu den Planungsgrundlagen.

Antragsverfahren

Pflegeheime, die per 1. Januar 2027 über die Grundversicherung abrechnen wollen, müssen einen Antrag zur Aufnahme auf die neue Pflegeheimliste stellen. Die Anträge sind in einem Zeitraum von zwei Monaten elektronisch über eine vom Amt für Gesundheit zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. Im Antragsverfahren werden Angaben und Unterlagen zu den im Evaluationsverfahren zu prüfenden Anforderungen und Kriterien abgefragt und eingefordert.
 

Festsetzung der Pflegeheimliste

Im Anschluss werden die Anträge geprüft und eine provisorische Auswahl von Pflegeheimen für die neue Pflegeheimliste getroffen. Die Ergebnisse dieses Evaluationsverfahrens werden in einem Strukturbericht zusammengefasst. Dieser wird mit der provisorischen Pflegeheimliste der Öffentlichkeit zur Vernehmlassung unterbreitet. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Vernehmlassung wird die Gesundheitsdirektion voraussichtlich im Herbst 2026 die Pflegeheimliste dem Regierungsrat zur Verabschiedung vorlegen. Die neue Pflegeheimliste soll per 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Gesundheitsdirektion - Amt für Gesundheit

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 51 89

E-Mail

pflegeheimbettenplanung@gd.zh.ch

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