Bewilligung zur Beschäftigung einer Apothekerin oder eines Apothekers unter Aufsicht beantragen
Anleitung
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Wer diese Bewilligung benötigt und weitere Informationen
Wenn Sie im Kanton Zürich als fachlich eigenverantwortlich tätige Apothekerin oder Apotheker eine Apothekerin oder einen Apotheker unter Aufsicht beschäftigen möchten, benötigen Sie gemäss Medizinalberufegesetz eine Bewilligung. Diese Berufsausübungsbewilligung erteilt die Kantonale Heilmittelkontrolle.
Voraussetzungen für die Neueinstellung einer unter Aufsicht tätigen Person
Betrifft die unter Aufsicht tätige Person:
- Apothekerdiplom
- Eintrag im Medizinalberuferegister (MedReg)
Weitere Gesuche
Die Angaben zu den Voraussetzungen und Unterlagen beziehen sich auf ein erstmaliges Gesuch zur Berufsausübung als Apothekerin oder Apotheker unter Aufsicht. Mit diesem Formular können Sie aber auch folgende Gesuche stellen:
- Erneuerung der Bewilligung
- Bewilligung zur Vornahme von Impfungen
Konsequenzen bei fehlender Bewilligung
Wer ohne Bewilligung tätig ist, muss gemäss Artikel 61 des Gesundheitsgesetzes (GesG) mit einer Busse von bis zu 50'000 Franken rechnen.
Gebühren
Bewilligung Preis in Franken Unbefristete Tätigkeit und Aufsicht 400 Befristete Tätigkeit unter Aufsicht 200 Verlängerung der befristeten Tätigkeit unter Aufsicht 80 Übernahme eines Assisenzverhältnisses 80 Vornahme von Impfungen 120 Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Gesuches kann bis zu 20 Arbeitstagen dauern.
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Benötigte Unterlagen
Je nach Gesuch müssen Sie andere Dokumente beilegen. Diese sind hier nach Gesuchsart aufgeschlüsselt.
Neuanstellung einer unter Aufsicht tätigen Person
- Kopie eines eidgenössischen oder ausländischen Apothekerdiploms
- Bei ausländischem Apothekerdiplom: Kopie der eidgenössischen Anerkennungsbestätigung
- Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate)
- Bei Zuzug aus dem Ausland: Strafregisterauszüge und polizeiliche Führungszeugnisse früherer Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaaten (letzte 10 Jahre)
Erneuerung der Bewilligung
- Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate)
Bewilligung zur Vornahme von Impfungen
- Fähigkeitsausweis FPH «Impfen und Blutentnahme» oder gleichwertiger Abschluss
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Gesuch einreichen
Falls Sie das Formular lieber mit einer PDF-Software oder ausgedruckt ausfüllen möchten, können Sie es hier herunterladen:
Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an folgende Adresse:
Kantonale Heilmittelkontrolle
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Wie es weiter geht
In der Regel erfolgt der Entscheid innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Haben Sei weitere Fragen? Wenden Sie sich telefonisch an +41 43 258 61 00 oder via E-Mail an heilmittelkontrolle@khz.zh.ch.
Kontakt
Kantonale Heilmittelkontrolle
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:8 bis 11.30 Uhr und
13 bis 16.30 Uhr
Freitag:
8 bis 11.30 Uhr und
13 bis 16 Uhr