Sich für HPV-Impfprogramm registrieren
Anleitung
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Wer diese Registrierung benötigt und wozu
Teilnahmeberechtigung der Ärzteschaft
Teilnahmeberechtigt am HPV-Impfprogramm des Kantons Zürich sind
- Schulärztinnen und Schulärzte,
- Bezirksärztinnen und Bezirksärzte,
- Ärztinnen und Ärzte, die in Besitz einer Berufsausübungsbewilligung (BAB) im Kanton Zürich sind
- sowie Kliniken, die in Besitz einer Betriebsbewilligung (BEB) im Kanton Zürich sind.
Bei teilnahmeberechtigten Kliniken obliegt es der jeweiligen gesamtverantwortlichen Leitung sicherzustellen, dass die vorliegenden Teilnahmebedingungen betriebsintern eingehalten werden.
Die Teilnahmeberechtigung der Ärzteschaft entsteht mit der einmaligen Registrierung und der Zustimmung zu den vorliegenden Teilnahmebedingungen.
Gültigkeitsdauer
Die Registrierung ist unbefristet gültig, sofern eine aktive Berufsausübungsbewilligung (BAB) für den Kanton Zürich vorhanden ist.
Gebühren
Die Registrierung ist kostenlos.
Bearbeitungsdauer/ Fristen
Die Bearbeitung der Registrierung kann bis zu fünf Arbeitstage dauern. Sie erhalten eine Bestätigungs-Email, sobald die Registrierung erteilt wurde.
Weiterführende Informationen
Mit der Registrierung für das HPV-Impfprogramm werden die neuen Teilnahmebedingungen akzeptiert. Diese Teilnahmebedingungen können auf der Webseite des HPV-Impfprogramms eingesehen werden.
Wer diese Registrierung bestätigt
Die Registrierung wird durch den kantonsärztlichen Dienst bestätigt.
Konsequenzen bei fehlender Registrierung
Wenn Sie sich ab dem 01.01.2024 nicht für das aktuelle HPV-Impfprogramm beim kantonsärztlichen Dienst des Amts für Gesundheit registrieren, dürfen Sie keine HPV-Impfungen im Rahmen des kantonalen Impfprogramms mehr durchführen.
Um bei MSD ab dem 01.01.2024 Impfdosen bestellen zu können, müssen Sie sich vorgängig für das HPV-Impfprogramm registrieren.
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Benötigte Informationen
Bitte halten Sie folgende Informationen bereit:
Vorteile:
- GLN-Nummer
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Für das HPV-Impfprogramm registrieren
Kontakt
Amt für Gesundheit - Kantonsärztlicher Dienst