Zulassung als Leistungserbringer zulasten OKP beantragen (Betriebe)
Anleitung
-
Bevor Sie das Formular ausfüllen
- Planen Sie für das Ausfüllen des Formulars ca. 20 Minuten ein.
- Die Daten können nicht für eine spätere Weiterbearbeitung zwischengespeichert werden.
- Bitte füllen Sie das Formular so vollständig wie möglich aus.
- Halten Sie alle nötigen Unterlagen (als PDF oder JPEG) bereit.
- Sie dürfen die Berufstätigkeit nicht aufnehmen, bevor Sie die gültige Bewilligung des Amts für Gesundheit erhalten haben.
Gültigkeitsdauer
Die Zulassung für ambulante zahn-/ärztliche Institutionen und Spitex-Institutionen als Leistungserbringer/in zulasten der OKP wird jeweils für die Gültigkeitsdauer der Betriebsbewilligung erteilt.
Die Zulassung für Organisationen als Leistungserbringer/in zulasten der OKP wird jeweils für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Gebühren
Für ambulante zahn-/ärztliche Institutionen und Organisationen kostet die erstmalige Erteilung der Zulassung 900 Franken. Die Gebühr wird auf 200 Franken reduziert, wenn sie weniger als drei Jahre Gültigkeit hat.
Bearbeitungsdauer
Sobald das vollständige Gesuch inkl. aller Beilagen vorliegt, dauert die Bearbeitung in der Regel sechs Wochen.
-
Bewilligung einreichen
Falls Sie das Formular lieber als PDF oder ausgedruckt ausfüllen möchten, können Sie es hier herunterladen.
Das Gesuch muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Beilagen eingereicht werden.
-
Wie es nun weiter geht
Sobald das vollständige Gesuch inkl. aller Beilagen vorliegt, dauert die Bearbeitung in der Regel sechs Wochen.
Wenn Sie nach der Einreichung Rückfragen zum Stand Ihres Gesuchs haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an gesundheitsberufe@gd.zh.ch (keine Telefonanfragen).
Anhänge via Link
Sofern Sie uns Ihre Anhänge via Link zukommen lassen: Sie erhalten den Link in den nächsten Tagen. Darüber können Sie uns sämtliche Dokumente zukommen lassen.
Kontakt
Gesundheitsdirektion - Bewilligungen & Aufsicht