Auf dieser Seite finden Sie als Patientin oder Patient sowie als Angehörige Informationen und Kontakte zu ausgewählten Anlaufstellen für verschiedene Themenbereiche.
Beschwerden zu einer medizinischen Behandlung
Bei Beschwerden sowie Verdacht auf Fehlbehandlung, Sorgfaltspflichtverletzung oder Schadensansprüchen sollten sich Patientinnen und Patienten zunächst direkt an die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt oder das entsprechende medizinische Fachpersonal wenden. Oftmals können Missverständnisse oder Unzufriedenheiten im direkten Gespräch schnell und unkompliziert geklärt werden. Sollte Ihre Beschwerde nicht angemessen berücksichtigt werden, können Sie sich an die hier aufgeführten externen Stellen wenden.
Hinweis: Unter Umständen können einzelne Angebote kostenpflichtig sein.
Verdacht auf Fehlbehandlung, Sorgfaltspflichtverletzung oder Schadensansprüche
Folgende Stellen können Ihnen helfen, wenn Sie im Kontakt mit dem Spital / der Klinik oder der Arztpraxis nicht weiterkommen:
- Berufsverband der Ärztinnen und Ärzte (FMH) | FMH-Gutachterstelle
- Ombudsstelle des Kantons Zürich (für Patientinnen und Patienten kantonaler Spitäler)
- Patientenstelle Zürich
- Reklamationszentrale Schweiz | Übersicht über weitere Patientenorganisationen
- Schweizerische Patientenorganisation (SPO)
- Schweizerische Patientenorganisation (SPO) und Stiftung Patientensicherheit Schweiz I PatBox.ch Meldeplattform für Patientinnen und Patienten und Angehörige
- Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA): Beschwerdestelle für ältere Menschen oder Langzeitpflege
Gewalt oder Übergriffe (im
Rahmen der Gesundheitsversorgung)
Benötigen Sie Hilfestellung oder Unterstützung im Zusammenhang mit erlebter Gewalt, Übergriffen oder bei Verletzung der persönlichen Integrität (im Rahmen der Gesundheitsversorgung in Spitälern oder Arztpraxen etc.), so finden Sie bei den untenstehenden Organisationen mögliche Anlaufstellen.
Zweitmeinung
Wenn Sie als Patientin oder Patient mit Unsicherheiten hinsichtlich der Diagnose oder der Behandlung konfrontiert sind, kann die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung Klarheit und Sicherheit bei medizinischen Entscheidungen bieten. Eine zweite Einschätzung kann helfen, Zweifel auszuräumen und das Vertrauen in die gewählte medizinische Vorgehensweise zu stärken.
Auch bei Fragen zu Fehlbehandlungen oder weiteren Sorgfaltspflichtverletzungen kann das Einholen einer Zweitmeinung sinnvoll sein.
Hinweis: Gewisse Krankenkassen bieten eine medizinische Zweitmeinung an.
Patientenakte
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Kontakt mit Leistungserbringern aufnehmen
Wenn Sie Einsicht und Zugang zu Ihren eigenen Patientenakten wünschen, bitten wir Sie, direkt mit Ihrem Leistungserbringer (Ärztin/Arzt, Spital, Zahnärztin/Zahnarzt, etc.) Kontakt aufzunehmen. Informieren Sie sich zusätzlich über Ihre Rechte hier:
Hinweis: In den obenstehenden Links finden Sie auch Mustervorlagen, um Auskunft über eigene Personendaten zu verlangen.
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Unterstützung anfordern
Empfehlung: Sollten Sie Ihre Unterlagen nicht zeitnah erhalten, so empfehlen wir Ihnen auf die folgende Unterstützung zurückzugreifen.
Rechnungen
Bei Fragen zu Rechnungen wenden Sie sich zuerst an Ihre Krankenkasse oder an den Leistungserbringer. Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, können Ihnen die folgenden Anlaufstellen Hilfe bieten.
Für Rechnungen von Arztpraxen
Informationen und das Formular zur Meldung eines Tarifmissbrauchs finden Sie unter dem folgenden Link.
Für Rechnungen von Alters- und Pflegeheimen
Krankenkassen
Haben Sie Fragen oder Probleme mit Ihrer Krankenkasse, beispielsweise im Zusammenhang mit Abrechnungen? Untenstehende Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten helfen Ihnen, Klarheit zu gewinnen und Ihre Anliegen effizient zu klären.
Bei älteren Menschen oder Themen zur Langzeitpflege
Weitere Versicherungen
Benötigen Sie Unterstützung im Umgang mit Sozial-/Privatversicherungen? Untenstehend finden Sie Hilfestellungen und Beratungen, um Ihre Anliegen zu klären und Sie bei Versicherungsfragen zu unterstützen.
Hinweis: Einzelne Angebote können kostenpflichtig sein.
Patientenrechte
Für Patientinnen oder Patienten ist es wichtig, ihre Rechte und Pflichten im Gesundheitswesen zu kennen. Unter den folgenden Links finden Sie verschiedene allgemeine Informationen rund um den Spitalaufenthalt und weiteren Fragen zur Gesundheitsversorgung.
Angehörige
Als Angehörige stehen Sie oft vor der Herausforderung, die Balance zwischen der Pflege- und Betreuungsarbeit und dem eigenen Alltag zu meistern. Die Inanspruchnahme von Entlastungshilfen kann Angehörigen daher den Alltag erheblich erleichtern. Nachfolgend finden Sie das Dienstleistungsangebot der zwei grössten Anbieter.
Das Rote Kreuz unterstützt etwa mit Fahrdienst, Begleitung ÖV, Besuchsdienst, Unterstützung im Alltag, Notrufsystem, Kinderbetreuung im Notfall, Beratung:
Pro Senectute hilft etwa mit Fahrdienst, Besuchsdienst, Administration, Umzugshilfe, Mahlzeitendienst, Spitex, Sozialberatung, Finanzberatung, Angehörigengruppe, Carenet:
Entlastung bei der Pflege
Wenn Sie Entlastung oder Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen benötigen, so können Sie sich an die folgenden Dienste wenden:
Mentale Gesundheit
Ein medizinischer Vorfall kann nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für Angehörige belastend sein. Unter folgendem Link finden Sie verschiedene Anlaufstellen, die weiterhelfen können:
Vorsorge
Vorsorge- und Nachlassplanung sowie Palliative Care
Eine gut durchdachte Vorsorge- und Nachlassplanung gibt Ihnen und Ihren Angehörigen die Gewissheit, dass Ihre Wünsche und Bedürfnisse respektiert und umgesetzt werden. Unter den folgenden Links finden Sie Informationen, die Ihnen helfen, Ihre Vorsorge- und Nachlassplanung optimal zu gestalten.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung hält fest, wie Sie zu medizinischen Behandlungsfragen stehen, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind zu entscheiden. Durch eine frühzeitige und sorgfältige Auseinandersetzung mit diesem Thema können Sie sicherstellen, dass Ihre Werte und Präferenzen respektiert werden. Die folgenden Links bieten Informationen, um Ihre Selbstbestimmung zu wahren und dadurch Ihre Angehörigen in schwierigen Zeiten zu entlasten.
Organspende
Mit einer schriftlichen Willensäusserung zur Organspende können Sie festhalten, ob Sie nach dem Tod Organe, Gewebe oder Zellen spenden wollen oder nicht. Durch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert und Ihre Angehörigen entlastet werden. Untenstehende Links bieten Ihnen Informationen rund um das Thema Organspende sowie zur Widerspruchslösung, welche frühestens 2026 eingeführt wird.
Hinweis: Die Willensäusserung zur Organspende kann auch im Rahmen einer Patientenverfügung geregelt werden.
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Kontakt
Gesundheitsdirektion - Amt für Gesundheit