Anlaufstellen für Mitarbeitende im Gesundheitswesen

Auf dieser Seite finden Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Institution im Gesundheitswesen Informationen und Kontakte zu ausgewählten Anlaufstellen für verschiedene Themenbereiche.

Anonyme Meldungen

Mittels anonymer Meldungen können Mitarbeitende auf Fehler und Missstände aufmerksam machen, die sie in ihrem Betrieb wahrgenommen haben, ohne mit negativen Konsequenzen rechnen müssen.

Bitte prüfen Sie jeweils zuerst, ob Ihr Arbeitgeber über eine solche Meldestelle verfügt und wenden Sie sich in erster Linie für Unterstützung dorthin. Für die kantonalen Spitäler (Universitätsspital Zürich, Kantonsspital Winterthur, Psychiatrische Universitätsklinik, Integrierte Psychiatrie Winterthur) und das Stadtspital Zürich (Triemli, Waid oder anderer Standort) besteht zudem die Möglichkeit an die jeweils zuständigen, unten aufgeführten Ombudsstellen zu gelangen.

Arbeiten Sie weder in einem kantonalen Spital noch im Stadtspital Zürich? Bitte wenden Sie sich an die unten aufgeführten allgemeinen Anlaufstellen.

Umfassende Anlaufstellen

Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, wo Sie grundsätzliche Anliegen platzieren können. Daneben bieten folgende Stellen allgemeine Rechtsauskunft und -beratung an:

Hinweis: Einzelne Angebote können kostenpflichtig sein.

Als Angestellte der kantonalen Spitäler (Universitätsspital Zürich, Kantonsspital Winterthur, Psychiatrische Universitätsklinik, Integrierte Psychiatrie Winterthur und Stadtspital Zürich (Triemli, Waid oder anderer Standort) können Sie sich zudem an die für Sie zuständige Ombudsstelle wenden:

Mobbing 

Mobbing ist ein systematisches, feindliches, über einen längeren Zeitraum anhaltendes Verhalten, mit dem eine Person an ihrem Arbeitsplatz isoliert, ausgegrenzt oder gar von ihrem Arbeitsplatz entfernt werden soll.

Beratung

Bitte wenden Sie sich primär an die von Ihrem Arbeitgeber bezeichnete Stelle (Vertrauensperson oder Personalverantwortliche/r Ihres Arbeitgebers). 

Sexuelle Belästigung

Unter den Begriff sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fällt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder auf Grund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. 

Beratung

Bitte wenden Sie sich primär an die von Ihrem Arbeitgeber bezeichnete Stelle. Beratung bieten ausserdem an:

Arbeitszeit

Als Angestellte der kantonalen Spitäler und des Stadtspitals Zürich finden Sie über die nachfolgenden Links die von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Informationen betreffend Arbeitszeit. Für weitere Informationen kann der zuständige Personaldienst angefragt werden.

Arbeiten Sie weder in einem kantonalen Spital noch im Stadtspital Zürich? Bitte wenden Sie sich direkt an den Personaldienst Ihres Arbeitgebers oder an die oben aufgeführten allgemeinen Anlaufstellen.

Kontakt

Gesundheitsdirektion - Amt für Gesundheit

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

E-Mail

afg@gd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: