Organisation, Mitglieder, Zuständigkeitsbereiche und Abteilungen
Unsere Organisation
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Alle voll- und teilamtlichen Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen
Vorsitz: Dr. iur. Tamara Nüssle, Gerichtspräsidentin
Dr. iur. Tamara Nüssle (Präsidentin, Vorsitz)
Dr. iur. André Moser (1. Vizepräsident)
lic. iur. Andreas Frei (2. Vizepräsident)
Dr. iur. Sandra Wintsch (3. Vizepräsidentin)
lic. iur. Daniel Schweikert
lic. iur. Nathalie Marti
lic. iur. Daniel Schweikert (Präsident)
lic. iur. Matthias Hauser
Dr. iur. Viviane Sobotich
Dr. iur. Martin Bertschi
Generalsekretärin: lic. iur. Nathalie Marti
Stv. Generalsekretärin: lic. iur. Alexandra Altherr Müller
Assistent Generalsekretariat: Marcus Müller
Rechnungssekretärin: Marlen Knechtli
Informatikspezialistin: Séverine Wyder
VerwaltungssekretärInnen:
- Michaela Weisskopf
- Sandra Känzig
- Karin Veit Brändli
- Karin Willi
- Romina Ithayakumar
- David Weber
Abteilungspräsidium: lic. iur. Peter Sprenger (50 %) und Dr. iur. Sandra Wintsch (50 %) (geteiltes Abteilungspräsidium)
Weitere Richter und Richterin:
- Dr. iur. Maja Schüpbach Schmid (50 %)
- lic. iur. Daniel Schweikert (50 %)
- Dr. iur. José Krause (50 %)
- Dr. iur. Josua Raster (50 %)
Leitende Gerichtsschreiberinnen:
- Dr. iur. Regina Meier
- Dr. iur. Laura Diener
Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber:
- MLaw Nicole Rubin
- Dr. iur. Jonas Alig
- MLaw Sabrina Gubler
- MLaw Yann Aders
VerwaltungssekretärInnen:
- Karin Muggli Clavadetscher
- Renuka John Rajeswaran
Abteilungspräsident: lic. iur. Andreas Frei (100 %)
Weitere Richterinnen:
- Dr. iur. Elisabeth Trachsel (50 %)
- Dr. iur. Silvia Hunziker (50 %)
- Dr. iur. Viviane Sobotich (50 %)
Leitende Gerichtsschreiberin und leitender Gerichtsschreiber:
- MLaw Jsabelle Mayer
- lic. iur. Felix Blocher
Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber:
- MLaw Linda Rindlisbacher
- MLaw Ivana Drempetic
- MLaw Lara Von Arx
- MLaw Kürsad Okutan
- lic. iur. Thomas Grossen
Verwaltungssekretärinnen:
- Corinne Weber
- Nena Bissegger
Abteilungspräsident: Dr. iur. André Moser (100 %)
Weitere Richter und Richterin:
- lic. iur. Matthias Hauser (50 %)
- Dr. iur. Silvia Hunziker (50 %)
- lic. iur. Daniel Schweikert (50 %)
- Dr. iur. Franz Kessler Coendet (50 %)
Leitender Gerichtsschreiber:
- lic. iur. Cyrill Bienz
Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber:
- lic. iur. Cyrielle Söllner Tropeano
- MLaw Eva Heierle
- MLaw Serafin Ritscher
- lic. iur. Samuel Boller
- MLaw Silvio Forster
Verwaltungssekretärin:
- Susanne Marschik
Abteilungspräsidentin: Dr. iur. Tamara Nüssle (80 %)
Weitere Richter:
- Dr. iur. Marco Donatsch (50 %)
- Dr. iur. Reto Häggi Furrer (70 %)
- Dr. iur. Martin Bertschi (50 %)
Leitende Gerichtsschreiberin:
- Dr. iur. Sonja Güntert
Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber:
- MLaw Selina Sigerist
- M.A. HSG Dumenig Stiffler
- Dr. iur. Michael Spring
Verwaltungssekretärin:
- Irene Bleuler
Dr. iur. Patricia Egli
Dr. iur. Bruno Fässler
Dr. iur. Marco Greter
Dr. iur. Daniela Kühne
Dr. iur. Christian Mäder
Dr. iur. Jasmin Malla
Dr. iur. Adrian Mattle
Dr. iur. Mischa Morgenbesser
lic. iur. Beryl Niedermann
Dr. iur. Kaspar Plüss
lic. iur. Moritz Seiler
lic. iur. Nicole Tschirky
Leitungsorgane
Gesamtgericht (Plenum)
Das Gesamtgericht besteht aus den insgesamt siebzehn Richtern und Richterinnen des Verwaltungsgerichts. Es beschliesst über die Konstituierung des Gerichts sowie über weitere wichtige Geschäfte wie die Wahl des Gerichtspräsidiums oder den Erlass von Verordnungen.
Präsidium
Der Gerichtspräsident oder die Gerichtspräsidentin wird jeweils für drei Jahre vom Gesamtgericht (Plenum) gewählt, das aus allen vollamtlichen und teilamtlichen Richtern und Richterinnen des Verwaltungsgerichts besteht.
Der Gerichtspräsident/die Gerichtspräsidentin vertritt das Gericht gegen aussen und gewährleistet die Zusammenarbeit mit den anderen obersten kantonalen Gerichten. Er/sie entscheidet bei Zuständigkeitskonflikten zwischen den Abteilungen.
Der Gerichtspräsident/die Gerichtspräsidentin führt den Vorsitz, wenn das Gesamtgericht zusammentritt, und in den Sitzungen der Verwaltungskommission (Geschäftsleitung) des Gerichts.
Verwaltungskommission
Die aus den vier Abteilungspräsidenten und -präsidentinnen sowie einem weiteren Gerichtsmitglied bestehende Verwaltungskommission behandelt alle Justizverwaltungsgeschäfte des Verwaltungsgerichts. Die Generalsekretärin wirkt mit beratender Stimme mit.
Konsultativkommission
Die Konsultativkommission besteht aus vier Richtern und Richterinnen, welche keine Abteilung präsidieren. Sie wird von der Verwaltungskommission in die Vorbereitung wichtiger Geschäfte einbezogen.
Abteilungen
Die Zuständigkeiten der Abteilungen
Das Verwaltungsgericht ist organisatorisch in vier Abteilungen gegliedert, denen bestimmte Rechtsgebiete zugewiesen sind. Die Abteilungen werden von den Abteilungspräsidenten oder -präsidentinnen geleitet.
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Rechtsmittel in folgenden Bereichen:
- Administrativmassnahmen im Strassenverkehr
- Beschaffungswesen
- Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht (ohne planungsrechtliche Festlegungen und baurechtliche Bewilligungen ausserhalb der Bauzone)
- Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht
Rechtsmittel in folgenden Bereichen:
- Niederlassung/Aufenthalt (ohne Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht)
- Steuern
- Wehrpflichtersatz (Abgaben)
Rechtsmittel in folgenden Bereichen:
- Abgaben (ohne Steuern)
- Anwaltsrecht (ohne Prüfungen)
- Baurechtliche Bewilligungen ausserhalb der Bauzone
- Bevölkerungsschutz
- Energie
- Enteignung
- Fürsorge
- Gesundheit
- Gewaltschutz
- Planungsrechtliche Festlegungen einschliesslich Sondernutzungspläne
- Polizei (ohne Administrativmassnahmen im Strassenverkehr)
- Straf- und Massnahmenvollzug
- Strassen
- Tierschutz
- Verkehr
- Wasserwirtschaft
Rechtsmittel in folgenden Bereichen:
- Bildung, einschliesslich Anwaltsprüfungen
- Bürgerrecht
- Finanzausgleich und Staatsbeiträge
- Finanzhaushalt
- Forstwesen, Jagd, Fischerei
- Gebäudeversicherung
- Handel, Kredit
- Handelsregister
- Industrie- und Gewerbe
- Kultur
- Landwirtschaft
- Niederlassung/Aufenthalt (ohne Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht)
- Personalrecht
- Politische Rechte
- Zivilstandswesen
Weitere Zuständigkeiten
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Zur Behandlung von Beschwerden gegen Erlasse ist jene Abteilung zuständig, die für das entsprechende Rechtsgebiet verantwortlich ist.
Zur Behandlung von Klagen ist jene Abteilung zuständig, die sich mit der Behandlung von Beschwerden im betreffenden Rechtsgebiet befasst.
Bleibt die Zuteilung eines Falles nach den vorstehenden Kriterien zweifelhaft, sprechen sich die Vorsitzenden der in Betracht fallenden Abteilungen ab; bleibt dies ergebnislos, entscheidet der Gerichtspräsident/die Gerichtspräsidentin über die Zuteilung. Bei Beschwerden ist in Zweifelsfällen in erster Linie mitzuberücksichtigen, welche Behörde als Vorinstanz entschieden hat (Zuständigkeitsbereich der betreffenden kommunalen oder kantonalen Amtsstelle bzw. der betreffenden Direktion); ferner ist zu berücksichtigen, ob es sich beim Anfechtungsobjekt um Bewilligungen, planungsrechtliche Festlegungen, Beschaffungen oder finanzielle Leistungen handelt.
Wenn eine Abteilung überlastet ist, helfen die andern Abteilungen personell aus. Befristet können im Interesse des Beschleunigungsgebots einzelne Rechtsgebiete auch in die Kompetenz einer anderen Abteilung fallen, wofür es der vorherigen Zustimmung je der Mehrheit der Mitglieder der betroffenen Abteilung bedarf. Vorbehalten bleibt ein abweichender Beschluss des Plenums.
Die Besetzung des Spruchkörpers
Das Verwaltungsgericht erledigt Streitigkeiten grundsätzlich in Dreierbesetzung (Kammer). Die Kammer besteht aus dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden sowie zwei Richtern oder Richterinnen der zuständigen Abteilung.
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Manche Entscheide werden nur durch einen Richter oder einer Richterin gefällt (Einzelrichter oder Einzelrichterin). Dies ist der Fall:
- wenn ein Rechtsmittel offensichtlich unzulässig ist,
- ein Rechtsmittel zurückgezogen oder sonst wie gegenstandslos geworden ist,
- wenn der Streitwert nicht höher als 20'000.- Franken ist,
- bei Streitigkeiten, die bestimmte Rechtsgebiete betreffen (beispielsweise bei administrativen Massnahmen im Strassenverkehr).
In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung kann der Entscheid auch in diesen Fällen einer Kammer (Dreierbesetzung) übertragen werden.
Das Verwaltungsgericht entscheidet in Fünferbesetzung über Rechtsmittel gegen Erlasse.
Bei der Anfechtung von verwaltungsrechtlichen Erlassen hat der Präsident oder die Präsidentin der Abteilung, welche für das Rechtsgebiet zuständig ist, den Vorsitz und bestimmt den Referenten oder die Referentin und den Gerichtsschreiber oder die Gerichtsschreiberin aus seiner/ihrer Abteilung. Weiter wirken die übrigen Mitglieder der Verwaltungskommission des Verwaltungsgerichts bzw. deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen mit.
Bei Entscheiden über Erlasse aus den Bereichen des Privat-, Straf- oder Sozialversicherungsrechts besteht der Spruchkörper aus drei Mitgliedern des Verwaltungsgerichts sowie zwei Mitgliedern des Obergerichts bzw. des Sozialversicherungsgerichts. In der Regel führt der Gerichtspräsident oder die Gerichtspräsidentin den Vorsitz und bestimmt den Referenten oder die Referentin. Den Gerichtsschreiber oder die Gerichtsschreiberin bestimmt er oder sie nach Rücksprache mit dem Referenten oder der Referentin, falls es sich dabei um ein Mitglied des Obergerichts oder des Sozialversicherungsgerichts handelt. Ferner bestimmt der Gerichtspräsident oder die Gerichtspräsidentin die beiden andern Mitglieder des Verwaltungsgerichts aus dem Kreis der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen bzw. deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen.
Mitglieder & Ersatzmitglieder
Nähere Angaben
Dem Verwaltungsgericht gehören zurzeit fünf vollamtliche und zehn teilamtliche Richter und Richterinnen sowie zwölf Ersatzrichter und -richterinnen an.
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Name | Vorname | Titel | Jahrgang |
---|---|---|---|
Bertschi | Martin | Dr. iur | 1969 |
Donatsch | Marco | Dr. iur. | 1976 |
Frei | Andreas | lic. iur. |
1957 |
Häggi Furrer | Reto | Dr. iur. | 1982 |
Hauser | Matthias | lic.iur. | 1966 |
Hunziker | Silvia |
Dr. iur. | 1978 |
Kessler Coendet | Franz | Dr. iur. | 1965 |
Krause | José | Dr. iur. | 1985 |
Moser | André W. | Dr. iur. | 1971 |
Nüssle | Tamara | Dr. iur. | 1974 |
Raster | Josua | Dr. iur. | 1973 |
Sobotich | Viviane | Dr. iur. | 1969 |
Schweikert | Daniel | lic. iur. | 1979 |
Sprenger | Peter | lic. iur. | 1960 |
Schüpbach Schmid | Maja | Dr. iur. | 1965 |
Trachsel | Elisabeth | Dr. iur. | 1958 |
Wintsch | Sandra | Dr. iur. | 1973 |
Name | Vorname | Titel | Jahrgang | |
---|---|---|---|---|
Egli | Patricia | Dr. iur. | 1972 | * |
Fässler | Bruno | Dr. iur. | 1962 | |
Greter | Marco | Dr. iur. | 1954 | |
Kühne | Daniela | Dr. iur. | 1978 | |
Mäder |
Christian | Dr. iur. | 1956 | * |
Malla | Jasmin | Dr. iur. | 1980 | |
Mattle | Adrian | Dr. iur. | 1976 | |
Morgenbesser | Mischa | Dr. iur. |
1973 | |
Niedermann | Beryl | lic. iur. | 1975 | * |
Plüss | Kaspar | Dr. iur. | 1972 | |
Seiler | Moritz | lic. iur. | 1987 | * |
Tschirky | Nicole | lic. iur. | 1982 | * |
* Vom Verwaltungsgericht gewählte bzw. zur Wahl vorgeschlagene Ersatzmitglieder
Generalsekretariat
Das Generalsekretariat, auch Zentralkanzlei genannt, stellt die Infrastruktur für den Gerichtsbetrieb bereit und unterstützt die Abteilungen mit einer Vielzahl von administrativen Dienstleistungen, insbesondere für das Rechnungswesen, die Personaladministration, die Informatik und die Ausfertigung und Anonymisierung von Entscheiden sowie die Dokumentation und Archivierung.
Das breit gefächerte Aufgabenportfolio wird von rund elf Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen betreut. Die Generalsekretärin, lic. iur. Nathalie Marti, führt mit ihrer Stellvertreterin, lic. iur. Alexandra Altherr Müller, die Zentralkanzlei. Sie koordinieren die Arbeit der Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen und des administrativen Abteilungspersonals und regeln die abteilungsübergreifenden personellen Belange. Sie unterstützen das Gerichtspräsidium bei der Vorbereitung der Geschäfte des Plenums und der Verwaltungskommission und nehmen an deren Sitzungen mit Antragsrecht und beratender Stimme teil.
Zusammen mit dem Gerichtspräsidium vertritt die Generalsekretärin die Geschäfte der Leitungsorgane vor dem Aufsichtsorgan des Kantonsrats und in der Verwaltungskommission der obersten Gerichte.
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
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Montag bis Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 16.00 Uhr
Das Verwaltungsgericht erteilt keine Rechtsauskünfte.