Organisation des Verwaltungsgerichts

Organisation, Mitglieder, Zuständigkeitsbereiche und Abteilungen

Unsere Organisation

Das Organigramm des Verwaltungsgerichts
Das Organigramm des Verwaltungsgerichts. Quelle: Verwaltungsgericht

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Alle voll- und teilamtlichen Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen

Vorsitz: Dr. iur. Tamara Nüssle, Gerichtspräsidentin

Dr. iur. Tamara Nüssle (Präsidentin, Vorsitz)

Dr. iur. André Moser (1. Vizepräsident)

lic. iur. Andreas Frei (2. Vizepräsident)

Dr. iur. Sandra Wintsch (3. Vizepräsidentin)

lic. iur. Daniel Schweikert

lic. iur. Nathalie Marti

lic. iur. Daniel Schweikert (Präsident)

lic. iur. Matthias Hauser

Dr. iur. Viviane Sobotich

Dr. iur. Martin Bertschi

Generalsekretärin: lic. iur. Nathalie Marti

Stv. Generalsekretärin: lic. iur. Alexandra Altherr Müller

Assistent Generalsekretariat: Marcus Müller

Rechnungssekretärin: Marlen Knechtli

Informatikspezialistin: Séverine Wyder

VerwaltungssekretärInnen:

  • Michaela Weisskopf
  • Sandra Känzig
  • Karin Veit Brändli
  • Karin Willi
  • Romina Ithayakumar
  • David Weber
  • Anamaria Novak

Abteilungspräsidium: lic. iur. Peter Sprenger (50 %) und Dr. iur. Sandra Wintsch (50 %) (geteiltes Abteilungspräsidium)

Weitere Richter und Richterinnen:

  • Dr. iur. Maja Schüpbach Schmid (50 %)
  • lic. iur. Daniel Schweikert (50 %)
  • Dr. iur. José Krause (50 %)
  • Dr. iur. Josua Raster (50 %) 

Leitende Gerichtsschreiberinnen:

  • Dr. iur. Regina Meier
  • Dr. iur. Laura Diener

Gerichtsschreiberin und Gerichtsschreiber:

  • MLaw Nicole Rubin
  • Dr. iur. Jonas Alig
  • MLaw Sabrina Gubler
  • MLaw Yann Aders

VerwaltungssekretärInnen:

  • Karin Muggli Clavadetscher
  • Renuka John Rajeswaran

Abteilungspräsident: lic. iur. Andreas Frei (100 %)

Weitere Richterinnen:

  • Dr. iur. Elisabeth Trachsel (50 %)
  • Dr. iur. Silvia Hunziker (50 %)
  • Dr. iur. Viviane Sobotich (50 %)

Leitende Gerichtsschreiberin und leitender Gerichtsschreiber:

  • MLaw Jsabelle Mayer
  • lic. iur. Felix Blocher

Gerichtsschreiberinnen:

  • MLaw Linda Rindlisbacher
  • MLaw Ivana Drempetic
  • MLaw Lara Von Arx
  • MLaw Kürsad Okutan

Verwaltungssekretärinnen:

  • Corinne Weber
  • Nena Bissegger

Abteilungspräsident: Dr. iur. André Moser (100 %)

Weitere Richter und Richterinnen:

  • lic. iur. Matthias Hauser (50 %)
  • Dr. iur. Silvia Hunziker (50 %)
  • lic. iur. Daniel Schweikert (50 %)
  • Dr. iur. Franz Kessler Coendet (50 %) 

Leitender Gerichtsschreiber:

  • lic. iur. Cyrill Bienz

Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber:

  • lic. iur. Cyrielle Söllner Tropeano
  • MLaw Eva Heierle
  • MLaw Serafin Ritscher
  • lic. iur. Samuel Boller
  • MLaw Silvio Forster

Verwaltungssekretärin:

  • Susanne Marschik

Abteilungspräsidentin: Dr. iur. Tamara Nüssle (80 %)

Weitere Richter und Richterinnen:

  • Dr. iur. Marco Donatsch (50 %)
  • Dr. iur. Reto Häggi Furrer (70 %)
  • Dr. iur. Martin Bertschi (50 %)

Leitende Gerichtsschreiberin:

  • Dr. iur. Sonja Güntert

Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber:

  • MLaw Selina Sigerist
  • MLaw Meret Lüdi
  • M.A. HSG Dumenig Stiffler
  • Dr. iur. Michael Spring

Verwaltungssekretärin:

  • Irene Bleuler

Dr. iur. Patricia Egli

Dr. iur. Bruno Fässler

Dr. iur. Marco Greter

Dr. iur. Daniela Kühne

Dr. iur. Christian Mäder

Dr. iur. Jasmin Malla

Dr. iur. Adrian Mattle

Dr. iur. Mischa Morgenbesser

lic. iur. Beryl Niedermann

Dr.  iur. Kaspar Plüss

lic. iur. Moritz Seiler

lic. iur. Nicole Tschirky

Leitungsorgane

Gesamtgericht (Plenum)

Das Gesamtgericht besteht aus den insgesamt siebzehn Richtern und Richterinnen des Verwaltungsgerichts. Es beschliesst über die Konstituierung des Gerichts sowie über weitere wichtige Geschäfte wie die Wahl des Gerichtspräsidiums oder den Erlass von Verordnungen.

Präsidium

Der Gerichtspräsident oder die Gerichtspräsidentin wird jeweils für drei Jahre vom Gesamtgericht (Plenum) gewählt, das aus allen vollamtlichen und teilamtlichen Richtern und Richterinnen des Verwaltungsgerichts besteht.

Der Gerichtspräsident/die Gerichtspräsidentin vertritt das Gericht gegen aussen und gewährleistet die Zusammen­arbeit mit den anderen obersten kantonalen Gerichten. Er/sie entscheidet bei Zuständigkeitskonflikten zwischen den Abteilungen.

Der Gerichtspräsident/die Gerichtspräsidentin führt den Vorsitz, wenn das Gesamtgericht zusammentritt, und in den Sitzungen der Verwaltungskommission (Geschäftsleitung) des Gerichts.  

Verwaltungskommission

Die aus den vier Abteilungspräsidenten und -präsidentinnen sowie einem weiteren Gerichtsmitglied bestehende Verwaltungskommission behandelt alle Justizverwaltungsgeschäfte des Verwaltungsgerichts. Die Generalsekretärin wirkt mit beratender Stimme mit.

Konsultativkommission

Die Konsultativkommission besteht aus vier Richtern und Richterinnen, welche keine Abteilung präsidieren. Sie wird von der Verwaltungskommission in die Vorbereitung wichtiger Geschäfte einbezogen.  

Abteilungen

Die Zuständigkeiten der Abteilungen

Das Verwaltungsgericht ist organisatorisch in vier Abteilungen gegliedert, denen bestimmte Rechtsgebiete zugewiesen sind. Die Abteilungen werden von den Abteilungspräsidenten oder -präsidentinnen geleitet.  

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Rechtsmittel in folgenden Bereichen:

  • Administrativmassnahmen im Strassenverkehr
  • Beschaffungswesen
  • Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht (ohne planungsrechtliche Festlegungen und baurechtliche Bewilligungen ausserhalb der Bauzone)
  • Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht

Rechtsmittel in folgenden Bereichen:

  • Niederlassung/Aufenthalt (ohne Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht)
  • Steuern
  • Wehrpflichtersatz (Abgaben)

Rechtsmittel in folgenden Bereichen:

  • Abgaben (ohne Steuern)
  • Anwaltsrecht (ohne Prüfungen)
  • Baurechtliche Bewilligungen ausserhalb der Bauzone
  • Bevölkerungsschutz
  • Energie
  • Enteignung
  • Fürsorge
  • Gesundheit
  • Gewaltschutz
  • Planungsrechtliche Festlegungen einschliesslich Sondernutzungspläne
  • Polizei (ohne Administrativmassnahmen im Strassenverkehr)
  • Straf- und Massnahmenvollzug
  • Strassen
  • Tierschutz
  • Verkehr
  • Wasserwirtschaft

Rechtsmittel in folgenden Bereichen:

  • Bildung, einschliesslich Anwaltsprüfungen
  • Bürgerrecht
  • Finanzausgleich und Staatsbeiträge
  • Finanzhaushalt
  • Forstwesen, Jagd, Fischerei
  • Gebäudeversicherung
  • Handel, Kredit
  • Handelsregister
  • Industrie- und Gewerbe
  • Kultur
  • Landwirtschaft
  • Niederlassung/Aufenthalt (ohne Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht)
  • Personalrecht
  • Politische Rechte
  • Zivilstandswesen

Weitere Zuständigkeiten

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Zur Behandlung von Beschwerden gegen Erlasse ist jene Abteilung zuständig, die für das entsprechende Rechtsgebiet verantwortlich ist.

Zur Behandlung von Klagen ist jene Abteilung zuständig, die sich mit der Behandlung von Beschwerden im betreffenden Rechtsgebiet befasst.

Bleibt die Zuteilung eines Falles nach den vorstehenden Kriterien zweifelhaft, sprechen sich die Vorsitzenden der in Betracht fallenden Abteilungen ab; bleibt dies ergebnislos, entscheidet der Gerichtspräsident/die Gerichtspräsidentin über die Zuteilung. Bei Beschwerden ist in Zweifelsfällen in erster Linie mitzuberücksichtigen, welche Behörde als Vorinstanz entschieden hat (Zuständigkeits­bereich der betreffenden kommunalen oder kantonalen Amtsstelle bzw. der betreffenden Direktion); ferner ist zu berücksichtigen, ob es sich beim Anfechtungsobjekt um Bewilligungen, planungs­rechtliche Fest­legungen, Beschaffungen oder finanzielle Leistungen handelt.

Wenn eine Abteilung überlastet ist, helfen die andern Abteilungen personell aus. Befristet können im Interesse des Beschleunigungsgebots einzelne Rechtsgebiete auch in die Kompetenz einer anderen Abteilung fallen, wofür es der vorherigen Zustimmung je der Mehrheit der Mitglieder der betroffenen Abteilung bedarf. Vorbehalten bleibt ein abweichender Beschluss des Plenums.

Die Besetzung des Spruchkörpers

Das Verwaltungsgericht erledigt Streitigkeiten grundsätzlich in Dreierbesetzung (Kammer). Die Kammer besteht aus dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden sowie zwei Richtern oder Richterinnen der zuständigen Abteilung.  

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Manche Entscheide werden nur durch einen Richter oder einer Richterin gefällt (Einzelrichter oder Einzelrichterin). Dies ist der Fall:

  • wenn ein Rechtsmittel offensichtlich unzulässig ist,
  • ein Rechtsmittel zurückgezogen oder sonst wie gegenstandslos geworden ist,
  • wenn der Streitwert nicht höher als 20'000.- Franken ist,
  • bei Streitigkeiten, die bestimmte Rechtsgebiete betreffen (beispielsweise bei administrativen Massnahmen im Strassenverkehr).

In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung kann der Entscheid auch in diesen Fällen einer Kammer (Dreierbesetzung) übertragen werden.

Das Verwaltungsgericht entscheidet in Fünferbesetzung über Rechtsmittel gegen Erlasse.

Bei der Anfechtung von verwaltungsrechtlichen Erlassen hat der Präsident oder die Präsidentin der Abteilung, welche für das Rechtsgebiet zuständig ist, den Vorsitz und bestimmt den Referenten oder die Referentin und den Gerichtsschreiber oder die Gerichtsschreiberin aus seiner/ihrer Abteilung. Weiter wirken die übrigen Mitglieder der Verwaltungskommission des Verwaltungsgerichts bzw. deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen mit.

Bei Entscheiden über Erlasse aus den Bereichen des Privat-, Straf- oder Sozialversicherungsrechts besteht der Spruchkörper aus drei Mitgliedern des Verwaltungsgerichts sowie zwei Mitgliedern des Obergerichts bzw. des Sozialversicherungsgerichts. In der Regel führt der Gerichtspräsident oder die Gerichtspräsidentin den Vorsitz und bestimmt den Referenten oder die Referentin. Den Gerichtsschreiber oder die Gerichtsschreiberin bestimmt er oder sie nach Rücksprache mit dem Referenten oder der Referentin, falls es sich dabei um ein Mitglied des Obergerichts oder des Sozialversicherungsgerichts handelt. Ferner bestimmt der Gerichtspräsident oder die Gerichtspräsidentin die beiden andern Mitglieder des Verwaltungsgerichts aus dem Kreis der Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen bzw. deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen.

Mitglieder & Ersatzmitglieder

Nähere Angaben

Dem Verwaltungsgericht gehören zurzeit fünf vollamtliche und zehn teilamtliche Richter und Richterinnen sowie zwölf Ersatzrichter und -richterinnen an.  

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Name Vorname Titel Jahrgang
Bertschi Martin Dr. iur 1969
Donatsch Marco Dr. iur. 1976
Frei Andreas lic. iur.
1957
Häggi Furrer Reto Dr. iur. 1982
Hauser Matthias lic.iur. 1966
Hunziker Silvia
Dr. iur. 1978
Kessler Coendet Franz Dr. iur.  1965
Krause José Dr. iur.  1985
Moser André W. Dr. iur. 1971
Nüssle Tamara Dr. iur. 1974
Raster Josua Dr. iur. 1973
Sobotich Viviane Dr. iur. 1969
Schweikert Daniel lic. iur.   1979
Sprenger Peter lic. iur. 1960
Schüpbach Schmid Maja Dr. iur. 1965
Trachsel Elisabeth Dr. iur. 1958
Wintsch Sandra Dr. iur. 1973

Name Vorname Titel     Jahrgang  
Egli Patricia Dr. iur. 1972 *
Fässler Bruno Dr. iur. 1962  
Greter Marco Dr. iur. 1954  
Kühne Daniela Dr. iur. 1978  
Mäder
Christian Dr. iur. 1956 *
Malla Jasmin Dr. iur. 1980  
Mattle Adrian Dr. iur. 1976  
Morgenbesser Mischa Dr. iur.
1973  
Niedermann Beryl lic. iur. 1975 *
Plüss Kaspar Dr. iur. 1972  
Seiler Moritz lic. iur. 1987 *
Tschirky Nicole lic. iur. 1982 *

* Vom Verwaltungsgericht gewählte bzw. zur Wahl vorgeschlagene Ersatzmitglieder

Generalsekretariat

Das Generalsekretariat, auch Zentralkanzlei genannt, stellt die Infrastruktur für den Gerichtsbetrieb bereit und unterstützt die Abteilungen mit einer Vielzahl von administrativen Dienstleistungen, insbesondere für das Rechnungswesen, die Personaladministration, die Informatik und die Ausfertigung und Anonymisierung von Entscheiden sowie die Dokumentation und Archivierung.

Das breit gefächerte Aufgabenportfolio wird von rund elf Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen betreut. Die Generalsekretärin, lic. iur. Nathalie Marti, führt mit ihrer Stell­vertreterin, lic. iur. Alexandra Altherr Müller, die Zentralkanzlei. Sie koordinieren die Arbeit der Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen und des administrativen Abteilungspersonals und regeln die abteilungs­übergreifenden personellen Belange. Sie unterstützen das Gerichtspräsidium bei der Vorbereitung der Geschäfte des Plenums und der Verwaltungs­kommission und nehmen an deren Sitzungen mit Antragsrecht und beratender Stimme teil.

Zusammen mit dem Gerichtspräsidium vertritt die Generalsekretärin die Geschäfte der Leitungsorgane vor dem Aufsichtsorgan des Kantonsrats und in der Verwaltungskommission der obersten Gerichte.

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