Medien

Hier finden Journalistinnen und Journalisten Informationen zum Umgang des Verwaltungsgerichts mit Medienanfragen sowie zur Akkreditierung.

Medienanfragen

Die Generalsekretärin beantwortet Medienanfragen. Die Medienschaffenden und die Öffentlichkeit finden auf der Website des Verwaltungsgerichts in der Entscheiddatenbank eine umfangreiche Sammlung von Entscheiden. Der Spruchkörper der jeweiligen Abteilung entscheidet über die Veröffentlichung ihrer Entscheide.

Die Entscheide werden in der Regel wöchentlich auf der Entscheiddatenbank dem interessierten Publikum zur Verfügung gestellt.

Akkreditierung von Medienschaffenden

Medienschaffende, welche sich nach den Vorgaben des Obergerichts bei diesem akkreditiert haben, gelten automatisch auch als akkreditiert beim Verwaltungsgericht.

Sie können sich auf der Website des Obergerichts über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung sowie die Rechte und Pflichten der Gerichtsberichterstattenden informieren.

Kontakt

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

Adresse

Freischützgasse 1
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8090 Zürich
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Brief- und Postadresse:

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

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8090 Zürich

Telefon

+41 43 257 50 00


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 
8.30 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 16.00 Uhr


Das Verwaltungsgericht erteilt keine Rechtsauskünfte.

E-Mail

zentralkanzlei@vgrzh.ch

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