Nachweise Weiterbildung einreichen
Anleitung
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Kontrolle Weiterbildung
Behörden- und Ersatzmitglieder der KESB müssen sich jährlich mindestens einen Tag weiterbilden. Die Erfüllung dieser minimalen Weiterbildungspflicht wird von der Aufsichtsbehörde kontrolliert.
Schulung Aufsichtsbehörde
Für Behörden- und Ersatzmitglieder der KESB ist der Besuch der Schulung kostenlos. Mit der Teilnahme haben sie ihre Weiterbildungspflicht erfüllt und müssen nichts unternehmen.
Schulungen Dritter
Behörden- und Ersatzmitglieder der KESB können auch Kurse anderer Weiterbildungsanbieter besuchen. Die Kosten werden im Umfang eines Kurstages vom Kanton übernommen (max. 600 Franken).
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Unterlagen bereithalten
Die KESB haben der Aufsichtsbehörde beim Besuch von Schulungen Dritter bis jeweils Ende November die folgenden Unterlagen einzureichen:
Vorteile:
- ausgefülltes Formular Weiterbildungskontrolle
- Kursbestätigungen
- Rechnungen
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Formular ausfüllen und Unterlagen hochladen
Kontakt
Fachaufsicht KESB