Ernennung KESB-Mitglieder vorabklären
Anleitung
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Ernennung KESB-Mitglieder vorabklären
Die Ernennung von Behörden- und Ersatzmitgliedern wird von der Aufsichtsbehörde auf ihre Gesetzmässigkeit überprüft. Sie können vorgängig abklären lassen, ob eine Person die Qualifikation als Behörden- oder Ersatzmitglied erfüllt.
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Benötigte Unterlagen
Für die Vorabklärung einer Ernennung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Vorteile:
- Lebenslauf
- Ausbildungsnachweise
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Formular ausfüllen und Unterlagen hochladen
Kontakt
Fachaufsicht KESB
Telefon