Ernennung KESB-Mitglieder prüfen

Anleitung

  1. Ernennung von Behörden- und Ersatzmitgliedern prüfen lassen

    Die Ernennung von Behörden- und Ersatzmitgliedern wird von der Aufsichtsbehörde auf ihre Gesetzmässigkeit überprüft. Die KESB hat Veränderungen innerhalb ihrer Behörde innert 30 Tagen der Aufsichtsbehörde zu melden. 

    Voraussetzungen:

    • Schweizer Bürgerrecht und Wohnsitz in der Schweiz
    • Universitätsabschluss oder eidgenössisch anerkannter Ausbildungsabschluss auf Tertiärstufe im Fachbereich Recht, Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie, Gesundheit oder Treuhandwesen
    • Mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit im Fachbereich
    • Mindestpensum für Behördenmitglieder 50 Prozent und für Präsidium 80 Prozent
  2. Unterlagen bereithalten

    Für die Überprüfung der Ernennung sind folgende Unterlagen einzureichen: 

    Vorteile:

    • Protokollauszug Ernennung (Pensum, Fachbereich und Eintrittsdatum)
    • Lebenslauf 
    • Ausbildungsnachweise
    • ID- bzw. Passkopie

    Austritte von Behörden- und Ersatzmitgliedern können ohne Unterlagen mitgeteilt werden. 

  3. Formular ausfüllen und Unterlagen hochladen

    Kontaktperson

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    Aufsichtsrechtliche Prüfung
    Protokollauszug Ernennung (Pensum, Fachbereich, Eintrittsdatum)

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    Lebenslauf und Ausbildungsnachweis

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    ID- oder Passkopie

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    Bemerkungen

    Vielen Dank.

    Ihre Unterlagen wurden an die Aufsichtsbehörde übermittelt. Wir werden diese schnellstmöglich prüfen.

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Kontakt

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