Ernennung KESB-Mitglieder prüfen
Anleitung
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Ernennung von Behörden- und Ersatzmitgliedern prüfen lassen
Die Ernennung von Behörden- und Ersatzmitgliedern wird von der Aufsichtsbehörde auf ihre Gesetzmässigkeit überprüft. Die KESB hat Veränderungen innerhalb ihrer Behörde innert 30 Tagen der Aufsichtsbehörde zu melden.
Voraussetzungen:
- Schweizer Bürgerrecht und Wohnsitz in der Schweiz
- Universitätsabschluss oder eidgenössisch anerkannter Ausbildungsabschluss auf Tertiärstufe im Fachbereich Recht, Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie, Gesundheit oder Treuhandwesen
- Mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit im Fachbereich
- Mindestpensum für Behördenmitglieder 50 Prozent und für Präsidium 80 Prozent
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Unterlagen bereithalten
Für die Überprüfung der Ernennung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Vorteile:
- Protokollauszug Ernennung (Pensum, Fachbereich und Eintrittsdatum)
- Lebenslauf
- Ausbildungsnachweise
- ID- bzw. Passkopie
Austritte von Behörden- und Ersatzmitgliedern können ohne Unterlagen mitgeteilt werden.
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Formular ausfüllen und Unterlagen hochladen
Kontakt
Fachaufsicht KESB
Telefon