Gesuch um Subventionen für Familienzentrum stellen

Anleitung

  1. Wer kann ein Gesuch stellen?

    Jede Gemeinde im Kanton Zürich, die ein Familienzentrum finanziell unterstützt, kann ein Gesuch stellen. 

    Anforderungskriterien an ein Familienzentrum

    Voraussetzung für Subventionen ist, dass ein Familienzentrum alle Kriterien des Beurteilungsrasters im Gesuchsformular erfüllt.

    Die Subvention muss entweder direkt für eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung an das Familienzentrum oder für Ausgaben der Gemeinde zugunsten des Familienzentrums verwendet werden.

    Einzelne Angebote, die keinen Zentrumscharakter haben (z. B. Krabbelgruppen o. ä.) sind nicht Zielgruppe dieser Subventionierung.

  2. Wie hoch ist eine mögliche finanzielle Unterstützung durch den Kanton?

    Die Basis für die Subvention an das laufende Jahr bilden die Gemeindeausgaben des vergangenen Jahres.

    Die Höhe einer möglichen Subvention beträgt 2/3 der finanziellen Unterstützung, welche die Gemeinden im Vorjahr an Familienzentren geleistet haben, höchstens aber 30'000 Franken pro Gemeinde. Die finanzielle Unterstützung berechnet sich aus den Gesamtausgaben der Gemeinden zu Gunsten von Familienzentren abzüglich der vom AJB geleisteten Subventionen und der Erträge, welche sich aus dem eigenen Betrieb eines Familienzentrums ergeben.

    Als finanzielle Unterstützung gelten jene Leistungen, die in der Gemeinderechnung als Ausgaben an den Betrieb des Familienzentrums ausgewiesen werden.

    Sind mehrere Gemeinden finanziell an einem Familienzentrum beteiligt, muss jede Gemeinde ein Gesuch für eine Subvention an ihre finanzielle Unterstützungsleistung einreichen.

    Die im Sinne von § 40 KJHG für Subventionen zur Verfügung stehenden Mittel werden jährlich festgelegt. Übersteigt die Summe aller Subventionen die für die Subventionierung von Familienzentren zur Verfügung stehenden Staatsmittel, werden die einzelnen Subventionen prozentual gekürzt.

  3. Gesuch ausfüllen

    Das Gesuch um Subvention für das laufende Jahr muss bis zum 30. April durch die Gemeinde als gesuchstellende Partei eingereicht werden. Später eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.

    Dem Gesuch ist Folgendes beizulegen:

    • Auszug aus der Gemeinderechnung des vergangenen Jahres
    • Kontoblätter / Belege
    • Betriebskonzept des Familienzentrums

    Gesuche um Subvention müssen jährlich neu eingereicht werden. 

  4. Gesuch einsenden

    Die Eingabefrist ist am 30. April 2024 abgelaufen.

    Amt für Jugend und Berufsberatung

    E-Mail

    kjh@ajb.zh.ch
     

  5. Wie geht es weiter?

    Alle eingegangenen Gesuche werden auf die Subventionsberechtigung geprüft und die Subventionshöhe pro Gemeinde berechnet. Der Unterstützungsentscheid wird bis Mitte September mitgeteilt und anschliessend werden die Subventionen an die Gemeinden ausbezahlt.

Beratungsangebot für Gemeinden

Für fachliche Unterstützung und bei inhaltlichen Fragen, wenden Sie sich an die Gemeinwesenarbeit (GWA) des Amts für Jugend und Berufsberatung in Ihrer Region.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 96 50

E-Mail

kjh@ajb.zh.ch