Das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) unterstützt die Entwicklung von neuen, bedarfsgerechten Angeboten im Bereich der ergänzenden Hilfen zur Erziehung. Unter bestimmten Voraussetzungen erteilen wir Subventionen für entsprechende Projekte.
Diese Projekte werden unterstützt
Im Fokus stehen
Vorteile:
- die Förderung der Qualitätsentwicklung und -sicherung der Angebote,
- die Angebotsentwicklung und -erprobung
- sowie die Weiterentwicklung von Fach- und Methodenkompetenz.
Die Projekte sollen einen innovativen Charakter aufweisen und qualitativ sowie wirtschaftlich überzeugen. Gewünscht ist zudem, dass sie sich an den Kinderrechten (UN-Kinderrechtskonvention) orientieren. Mit den subventionierten Projekten wird der Wissenstransfer zu Verlauf und Erkenntnissen innovativer Projekte angeregt.
Auf dieser Webseite werden subventionierte Projekte laufend publiziert.
Voraussetzungen
Nur Leistungserbringende mit einer Leistungsvereinbarung können ein Gesuch um Subventionen einreichen. Dazu gehören:
Vorteile:
- Kinder- und Jugendheime
- Dienstleistungsanbietende in der Familienpflege (DAF)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPF)
- Pflegefamilien
Die Ausrichtung von Subventionen setzt voraus, dass die Gesuchstellenden zumutbare Eigenleistungen erbringen, die ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen. Es ist nicht vorgegeben, welcher Anteil der Projektkosten höchstens subventioniert wird.
Einschränkungen
Es bestehen die folgenden Einschränkungen:
- Die Subventionen dienen ausschliesslich der Umsetzung des Projekts und nie dem ordentlichen Betrieb der durchführenden Organisation.
- Es werden keine Subventionen für die vorgängige Bedürfnis- und Bedarfsabklärung und die Erstellung der Projektunterlagen ausgerichtet.
- Bereits begonnene Projekte sind nicht subventionsberechtigt und es werden auch keine rückwirkenden Subventionen für abgeschlossene Projekte geleistet.
Ein Gesuch für Subventionen einreichen
Nur Leistungserbringende mit einer Leistungsvereinbarung können ein Gesuch einreichen.
Ein Gesuch um finanzielle Unterstützung für Projekte kann jederzeit eingereicht werden. Reichen Sie das Gesuch mindestens sechs Monate vor Projektbeginn mit dem Gesuchformular dem Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) ein.
Im Gesuchformular werden die zur Beurteilung relevanten Themen abgefragt. Dazu gehören insbesondere:
- Ziel des Projekts
- Bedarf
- erwarteter Nutzen und dessen Überprüfung
- Erfüllung der Voraussetzungen gemäss KJG
- Terminplan
- Meilensteine
- Budget und Finanzierung (separates Budgetformular)
- Projektrisiken
Zusammen mit dem Gesuchformular müssen Sie ein detailliertes Finanzierungskonzept einreichen. Dieses gibt darüber Auskunft, wie die Kosten des Projekts gedeckt werden. Darin weisen Sie den Personal- und Sachaufwand entlang der Projektphasen sowie Ihre finanziellen Eigenleistungen und allfällige weitere Beiträge aus. Sie können dafür ein eigenes Formular verwenden.
Bitte reichen Sie das Gesuchformular inkl. Beilagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post oder E-Mail an die untenstehende Adresse ein:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung
Dörflistrasse 120
8090 Zürich
zbe@ajb.zh.ch
Projektabschluss
Nach Abschluss des Projekts müssen Sie dem AJB innert zwei Monaten einen Abschlussbericht und die Projektabrechnung einreichen. Der Abschlussbericht gibt unter anderem Auskunft über den Projektverlauf, die Zielerreichung und gewonnene Erkenntnisse.
Der Abschlussbericht gibt unter anderem Auskunft über
Vorteile:
- den Projektverlauf,
- die Zielerreichung und
- gewonnene Erkenntnisse.
Für den Bericht können Sie unsere Vorlage oder ein eigenes Formular (unter Berücksichtigung aller relevanten Punkte) verwenden.
Bitte reichen Sie den Abschlussbericht und die Abrechnung per E-Mail an die untenstehende Adresse ein:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung
zbe@ajb.zh.ch
Das AJB publiziert den Abschlussbericht auf der Webseite, um den Wissenstransfer und den fachlichen Austausch zu den Projekten anzuregen. Die Berichte helfen zudem anderen Trägerschaften dabei, sich über die Verwendung von Subventionen zu informieren.
Subventionierte Projekte
Das AJB publiziert subventionierte Projekte laufend auf dieser Webseite, um Transparenz über die Verwendung öffentlicher Mittel zu schaffen.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
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Amt für Jugend und Berufsberatung - Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung