Newsletter 05/2021

Erfahren Sie Aktualitäten aus dem Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung.

Liebe Leserin, lieber Leser

Das Team des Zentralbereichs Ergänzende Hilfen zur Erziehung ist nun komplett. Gerne informieren wir Sie über Ihre neuen Ansprechpersonen.

Weiterhin laufen die Vorbereitungen für die Abschlüsse der Leistungsvereinbarungen auf Hochtouren. Wir sammeln und klären fortlaufend die häufigsten Fragen dazu und können einen Teil davon im aktuellen Newsletter beantworten.

Freundliche Grüsse
Franziska Brägger
Leiterin Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, AJB

Informationen allgemein

Unser Team ist komplett

In den letzten Monaten konnten sämtliche Stellen, die für die Umsetzung des Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG) notwendig sind, besetzt werden.

In der Abteilung Fallfinanzierung haben im Administrationsteam Itamar Piller, Linda Rickenbach und Elin Villiger (bisher Lernende) ihre Arbeit aufgenommen. Dazu gestossen ist zudem für ihr letztes Jahr als KV-Lernende Mara Müller.

In der Abteilung Trägerschaften hat seit August Isa Wilhelm ihre Stelle als Fachmitarbeiterin Pädagogik und Qualität angetreten. Sie wird die Mutterschaftsvertretung von Kathrin Pfister übernehmen. Weiter ergänzt ab Oktober Jeanine Hintermann das Team Trägerschaften als Fachmitarbeiterin Pädagogik und Qualität und ersetzt die vakante Stelle von Michael Just, der bereits seit Sommer die Leitung der Abteilung Trägerschaften innehat.

Die Abteilung Pflegefamilien ist ebenfalls vollzählig: zum Behördenteam ist im Juli Linda Kühni dazugestossen. Susanne Rodriguez und Monika Kampouris sind für die administrativen Prozesse verantwortlich. Das Fachteam, das ab 1. Januar 2022 für Abklärungen und Aufsicht der Pflegefamilien zuständig sein wird, ist seit August ebenfalls komplett mit Susanne Kiss, Margrit Lätsch, Burim Luzha, Claudia Vanza und Regula Schlup.

Schulungsvideo Kostenübernahmegarantien (KÜG)

Neben dem kurzen Schulungsvideo zum Thema KÜG finden Sie unter folgendem Link nun auch ein ausführlicheres: Das Schulungsvideo wurde speziell für Fachpersonen der Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) und der Sozialen Dienste der Stadt Zürich (SOD) erstellt. Es erklärt Aspekte rund um das Thema KÜG und den Prozess zur Antragstellung.

Titelbild der Präsentation: Schulungsvideo Kostenübernahmegarantien
Schulungsvideo zu den Kostenübernahmegarantien (KÜG) für Fachstellen

Rückmeldungen zu den Rahmenvereinbarungen

Mit dem Versand der Rahmenvereinbarungsentwürfe für die Heimpflegeleistungen sind wiederholt ähnliche Fragen aufgetaucht. Gerne beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen:

Punkt 6.3, Akontozahlungen und Abrechnung

Werden vom AJB bei der Trägerschaft bestellte Tage nicht genutzt, hat dies keine Rückzahlung der Betriebsbeiträge zur Folge. Budgetierte und im Jahreskontrakt vereinbarte Bestellmengen werden grundsätzlich übernommen. Nur bei grossen Abweichungen zwischen berechneten und effektiven Betriebsbeiträgen wird das Amt mit der Trägerschaft innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung allenfalls die Bestellmengen in den Jahreskontrakten anpassen oder sonstige Massnahmen vereinbaren.

Punkt 9.2, operative Berichterstattung

Die Plankostenrechnung ist ein «Standardbudget» für die kommenden Jahre (ohne Investitionen, Abweichungen oder Besonderheiten). Dafür kann der vorhandene BAB genutzt werden (die Benennung des Budgets kann auf der Seite Hauptformular angepasst werden von «Budget» auf «Plankostenrechnung» und von «Jahr 2022» auf bspw. «4 Jahre»»). Weiter macht das AJB keine Vorgaben zum Bericht über den Geschäftsgang. Dieser orientiert sich aber an den Unterlagen im Rahmen der bisherigen Berichterstattung zum Jahresabschluss.

Zur Thematik der Verpflegungsbeiträge (§ 19 KJG) sind mehrere Fragen eingegangen, die im AJB derzeit abteilungsübergreifend und unter Einbezug der Sozialkonferenz (SOKO) geklärt werden. So muss z. B. definiert werden, welche Inkassobemühungen die Leistungserbringenden nachweisen müssen, damit das Amt die fehlenden Beiträge als Einnahmenminderung übernimmt. Wir werden die betroffenen Leistungserbringenden informieren, sobald alle offenen Fragen geklärt sind.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Fachmitarbeitenden der Abteilung Trägerschaften gerne zur Verfügung.

Covid-19: keine angeordnete Ausweitung der Massnahmen

Nach der Einführung der Zertifikatspflicht durch den Bundesrat hat das AJB den Dachverband sozial-/sonderpädagogischer Organisationen Kanton Zürich(DASSOZ) und den Verband der Jugendheimleiter Zürich (JHLZ) angefragt, ob eine angeordnete Verschärfung der Massnahmen in Kinder- und Jugendheimen aus ihrer Sicht angezeigt wäre. Beispielsweise die Einführung der Zertifikatspflicht für Mitarbeitende oder Besucherinnen und Besucher. Die Rückmeldung der Verbände hat klar ergeben, dass eine angeordnete Ausweitung der Massnahmen als nicht zielführend erachtet wird. Stattdessen sollen die Trägerschaften wie bis anhin bei Bedarf situativ zusätzliche Massnahmen einführen.

Das AJB verzichtet daher auf weitere Empfehlungen oder Anordnungen und verweist auf die Schutzkonzepte und die Verantwortung der Trägerschaften.

Save the Date: Chips & News 2021

Gerne informieren wir Sie darüber, dass das Chips & News am Freitag, 3. Dezember 2021 stattfindet. Weitere Details zur Veranstaltung folgen.

Informationen für Heime mit Beitragsberechtigung

Schlussrechnung 2021

Im 2022 wird die Schlussrechnung 2021 voraussichtlich letztmalig nach der bisherigen Systematik erstellt. Danach gelten für Budget und Schlussrechnungen voraussichtlich die neuen Vorgaben gemäss KJG und KJV. Die nötigen Dokumente werden im Januar 2022 auf unserer Website aufgeschaltet und wir werden Sie per E-Mail informieren. Es müssen nur diejenigen Einrichtungen eine Schlussrechnung einreichen, welche 2021 beitragsberechtigt waren und für dieses Jahr ein Budget verfügt bekommen haben.

Erfassung der Aufenthaltstage 2021 (LEI)

Wie jedes Jahr bitten wir Sie, uns das ausgefüllte Formular zur Erfassung der Aufenthaltstage (LEI) und bei vom Bundesamt für Justiz anerkannten Heimen inklusive der Ausbildungsquote elektronisch als Excel-Datei bis zum 14. Januar 2022 zuzustellen. Das Formular steht auf unserer Website zur Verfügung.

Akontozahlungen ab 2022

Da unter dem KJG die Versorgertaxen an die Leistungserbringenden mit Heimleistungen wegfallen, muss die Liquidität der Einrichtungen ab Inkrafttreten des KJG anderweitig sichergestellt werden. Das AJB hat daher folgendes Vorgehen festgelegt: Im Januar, April, Juli und Oktober wird jeweils in der zweiten Monatshälfte ein Viertel des budgetierten Betriebsbeitrages gemäss Rahmenvereinbarung ausbezahlt. Basierend auf dem geprüften und gemeinsam bereinigten Jahresabschluss, der im Folgejahr eingereicht wird, findet dann der Abgleich zwischen den Akontozahlungen und dem effektiven Betriebsbeitrag statt.

Informationen für Heime mit Bewilligung

Casadata: Datenerfassung 2021

Wir bitten alle Heime, die bisher bereits bei Casadata eingetragen sind, die Daten des Jahres 2021 bis zum 13. Februar 2022 in der Datenbank Casadata des Bundesamtes für Justiz zu erfassen. Bei Fragen wenden Sie sich an Michael Just (michael.just@ajb.zh.ch). Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Eingabe bereits im laufenden Jahr begonnen und bearbeitet werden kann, was den fristgerechten Abschluss im Januar bzw. Februar 2022 erleichtert.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, Trägerschaften

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
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