Alimentenbevorschussung beantragen

Anleitung

  1. Voraussetzungen prüfen

    Die Alimente werden dem alimentenberechtigten Kind und der/dem Jugendlichen von der zuständigen Wohnsitzgemeinde als Vorschuss ausbezahlt. Die Alimentenhilfestelle fordert das Geld dann bei der oder dem Unterhaltspflichtigen direkt ein.

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Zivilrechtlicher Wohnsitz im Kanton Zürich
    • Rechtstitel vorhanden, z. B. Eheschutzurteil, Scheidungsurteil, Unterhaltsvereinbarung usw.
    • Es besteht eine Unterhaltsverpflichtung für ein Kind bzw. eine/n Jugendliche/n.
    • Das Kind darf nicht mit der/dem Unterhaltspflichtigen in einer Hausgemeinschaft leben.
    • Die Bevorschussung wird nur für die Zukunft ausgerichtet, nicht für bereits fällige Unterhaltsansprüche.
    • Ehegattenansprüche können nicht bevorschusst werden.

      Die Bevorschussung ist abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers und den massgebenden Personen im gleichen Haushalt sowie von der Höhe des Unterhaltsanspruchs im Rechtstitel.

    Kosten

    Die Alimentenhilfestelle verlangt keine Gebühren für ihre Dienstleistungen.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Formular

    Für Ihr Gesuch um Alimentenbevorschussung benötigen Sie das folgende Formular und die Zusatzblätter, falls Sie mehr als drei Kinder haben:

    Diese Unterlagen müssen Sie mit Ihrem Gesuch einreichen:

    Vorteile:

    • Rechtstitel mit Rechtskraftbestätigung von der zuständigen Behörde
    • Aufstellung über ausstehende Unterhaltsbeiträge (ein Jahr rückwirkend bei Kinderalimenten, drei Monate rückwirkend bei Ehegattenalimenten)
    • Adressen der unterhaltspflichtigen Person und deren Arbeitgeber, sofern bekannt
    • Sämtliche Unterlagen zu Einkommens- und Vermögensverhältnis aller im Haushalt massgebenden Personen.
  3. Antrag einsenden

    Senden Sie Ihr Gesuch bitte per E-Mail als PDF-Anhang an die regionale Alimentenhilfestelle, die an Ihrem Wohnsitz zuständig ist.

    Senden Sie Ihr Gesuch bitte an die regionale Alimentenhilfestelle, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist.

  4. So geht es weiter

    Wir prüfen Ihr Gesuch

    Senden Sie uns die notwendigen Unterlagen bitte bis spätestens zwei Monate nach der Gesuchstellung. Erst dann können wir auf Ihr Gesuch eingehen.

    Das Gesuch gilt als gestellt, sobald es unterschrieben bei der örtlich zuständigen Alimentenhilfestelle eingegangen ist.

    Höhe der Bevorschussung

    Bevorschusst werden Unterhaltsbeiträge gemäss dem Urteil oder dem Vertrag. Die maximale Höhe des Vorschusses ist die einer einfachen Waisen- und Kinderrente gemäss der AHV/IV-Gesetzgebung (gegenwärtig 980 Franken pro Monat). 

    Teilen Sie uns veränderte Verhältnisse mit

    Veränderungen (zum Beispiel des Zivilstands, Umzug, Geburt eines weiteren Kindes, in Einkommen und Vermögen, im Unterhaltsvertrag, beim Erlass eines Scheidungsurteils nach einem Eheschutz usw.) müssen Sie der Alimentenhilfestelle unverzüglich melden. Jede Verletzung der Mitteilungspflicht führt zu einer Einstellung der finanziellen Leistung, wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind oder waren. 

    Rückzahlungen

    Unterhaltsberechtigte Personen, also die Gesuchsteller/innen, müssen nur Rückzahlungen leisten, wenn sie die Leistungen zu Unrecht erhalten haben.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
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