Gesuch um Auskunft über die zur Adoption freigegebene Person einreichen
Anleitung
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Wer kann ein Gesuch stellen?
Leibliche Eltern: Informationen zu Ihrem zur Adoption freigegeben Kind können Sie nur einholen, wenn
- das Kind volljährig ist.
- das Kind der Bekanntgabe zugestimmt hat.
- das Kind minderjährig und urteilsfähig ist und sowohl Kind als auch Adoptiveltern zugestimmt haben.
Direkte Nachkommen (also Sohn oder Tochter der leiblichen Eltern): Informationen zu Ihren zur Adoption freigegeben Geschwistern oder Halbgeschwister können Sie nur einholen, wenn
- das Geschwister volljährig ist und der Bekanntgabe zugestimmt hat.
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Gesuch ausfüllen
Folgende Beilagen müssen Sie zusammen mit dem ausgefüllten Formular einreichen:
- Kopie Identitätskarte, Kopie Ausländerausweis
- Kopie amtliches Dokument, das Ihre Verwandtschaft mit dem leiblichen Elternteil nachweist
- Kopien aller zur Nachforschung dienlichen Unterlagen (Adoptionsbeschluss, Geburtsurkunde der adoptierten Person, weitere Zivilstandsdokumente usw.)
Mit Ihrer Unterschrift berechtigen Sie uns dazu, bei den zuständigen Behörden und Archiven, die Herausgabe der Daten und Akten zu beantragen.
Kosten
Im Zusammenhang mit der Nachforschung anfallende Kosten von Dritten (zum Beispiel Auskünfte von Zivilstandsämtern, Übersetzungen, Aktenbeizug, Porti, Kopien) trägt die Person, die das Gesuch stellt.
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Gesuch einsenden
Senden Sie das Gesuch mit sämtlichen Beilagen an:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Zentralbehörde Adoption
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Wie geht es weiter?
Wir werden uns innert 14 Tagen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Kontakt
Amt für Jugend und Berufsberatung - Zentralbehörde Adoption