Volksschule; Erprobungen im Fach Englisch; Zyklus 2 und Zyklus 3

Titel
Volksschule; Erprobungen im Fach Englisch; Zyklus 2 und Zyklus 3
Beschluss Bildungsrat
2024/08
Sitzungsdatum
10. Juni 2024

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat regelt die Verwendung von Lehrmitteln im Unterricht und kann sie für obligatorisch erklären (§ 22 Abs. 1 Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 [VSG; LS 412.100]). Er bestellt eine Lehrmittelkommission. Diese ist dafür besorgt, dass geeignete, auf den Lehrplan ausgerichtete und praxistaugliche Lehrmittel zur Verfügung stehen (§ 22 Abs. 3 VSG).

Der Bildungsrat bestimmt die Ausrichtung des kantonalen Lehrmittelwesens (§ 1 Abs. 1 Lehrmittelverordnung für die Volksschule vom 20. August 2014 [LS 412.14]). Er legt für Lehrmittel, die im Unterricht verwendet werden, Qualitätsanforderungen fest (§ 1 Abs. 2 Lehrmittelverordnung). Er bestimmt, in welchen Fachbereichen obligatorische Lehrmittel verwendet werden (§ 2 Lehrmittelverordnung). Er beschliesst für die obligatorischen Lehrmittel eine mittelfristige Planung. Diese umfasst: a) einen Anforderungskatalog an das Lehrmittel und b) ein Konzept für Entwicklung oder Beschaffung, Einführung, Nutzung und Ablösung des Lehrmittels (§ 3 Lehrmittelverordnung).

Die Bildungsdirektion stellt die Mitwirkung der Lehrpersonen der Volksschule bei der Schaffung und Beschaffung von Lehrmitteln sicher. Sie informiert die Lehrpersonen über die Planung im Bereich der obligatorischen Lehrmittel (§ 4 Lehrmittelverordnung).

Ausgangslage

Im Kanton Zürich besteht für Englisch ein Alternativobligatorium. Dieses gilt seit dem Schuljahr 2013/2014 und ist bis Ende Schuljahr 2027/2028 befristet (BRB Nr. 7/2021). In der Primarschule stehen zwei und in der Sekundarschule drei verschiedene unterrichtsleitende Lehrmittel zur Auswahl. Die Schulpflegen legen fest, welche Lehrmittel eingesetzt werden.

  • 3. Primarklasse: First Choice (Lehrmittelverlag Zürich), Young World (Klett und Balmer)
  • 4.–6. Primarklasse: Explorers (Lehrmittelverlag Zürich), Young World (Klett und Balmer)
  • 1.–3. Sekundarklasse: Voices (Lehrmittelverlag Zürich), New Inspiration (Macmillan), English Plus (Oxford University Press)

Der Bildungsrat hat 2022 beschlossen, dass das ihm vorgelegte Entwicklungskonzept zur Neuschaffung eines Englischlehrmittels für den 2. und 3. Zyklus umgesetzt werden soll. Er hat die Bildungsdirektion ersucht, den Lehrmittelverlag Zürich (LMVZ) mit der Neuschaffung zu beauftragen. Zugleich hat der Bildungsrat festgehalten, dass ihm jährlich über den Entwicklungsstand Bericht erstattet wird (BRB Nr. 15/2022).

Entwicklung in enger Zusammenarbeit mit dem Schulfeld und Fachexpertinnen und Fachexperten

Seit 2022 entwickeln zwei Autorenteams gleichzeitig für beide Zyklen unter der Federführung des LMVZ ein neues Werk. Das neue Englischlehrmittel für den 2. Zyklus (Join In 3/4/5/6) und den 3. Zyklus (Reach Out 7/8/9) orientiert sich an dem im Lehrplan 21 formulierten Ziel der funktionalen Mehrsprachigkeit. Die Schülerinnen und Schüler erleben Sprache als Werkzeug der Kommunikation und werden befähigt, sich in unterschiedlichen Zusammenhängen sprachlich angemessen auszudrücken. Angestrebt wird ein kompetenz-, aufgaben- und handlungsorientierter Unterricht.

Am Entstehungsprozess sind von Beginn an Praxisexpertinnen und -experten, d. h. Lehrpersonen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Verbände, wie auch Personen aus der Fachdidaktik als Fachexpertinnen und -experten beteiligt. Die enge Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung soll dafür sorgen, dass das Lehrmittel sowohl den Anforderungen und Gegebenheiten des Schulfelds und der Schülerinnen und Schüler als auch den aktuellen fachdidaktischen Erkenntnissen und Konzepten entspricht.

Die Lehrmittelentwicklung sieht eine integrale Erprobung für alle Jahrgangsbände vor. Sie ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Qualitätssicherung und Akzeptanz im Schulfeld.

Geplante Erprobungen im Schuljahr:

Im Schuljahr 2024/2025 2025/2026 2026/2027 2027/2028
2. Zyklus 3. Primar 4. Primar 5. Primar 6. Primar
3. Zyklus   1. Sek 2. Sek 3. Sek

Geplante Erscheinungstermine auf Schuljahr:

Auf Schuljahr 2027/2028 2028/2029 2029/2030 2030/2031
2. Zyklus 3. Primar 4. Primar 5. Primar 6. Primar
3. Zyklus   1. Sek 2. Sek 3. Sek

Im 2. Zyklus werden die Materialien ab Schuljahr 2024/2025 ab der 3. Primarklasse in 22 Klassen aus verschiedenen Kantonen integral erprobt. Im 3. Zyklus beginnt die Erprobung ab Schuljahr 2025/2026 ab der 1. Sekundarklasse. Die regelmässigen Rückmeldungen der Erprobungslehrpersonen sowie die Erkenntnisse aus den halbjährlichen Schülerinnen- und Schülerbefragungen fliessen in die Überarbeitung der Erprobungsversion in Hinblick auf die definitive Ausgabe des Lehrmittels ein.

Die Primarlehrpersonen der Erprobung werden im Frühjahr 2024, die Sekundarlehrpersonen im Frühjahr 2025 in das Konzept, die Lehrmittelteile und die fachdidaktischen Grundlagen des neuen Englischlehrmittels eingeführt und über die Details der Erprobung informiert. Danach treffen sich die Lehrpersonen während der Dauer der Erprobung zweimal jährlich mit der Projektleitung und allenfalls mit dem Autorenteam. Diese Treffen finden gegen Ende des Semesters statt und dienen dem Erfahrungsaustausch über das laufende Semester und der Vorbereitung des Folgesemesters.

Aus dem Kanton Zürich sollen pro Zyklus rund zehn Klassen aus mehreren Schulgemeinden mit dem Einverständnis der zuständigen Schulleitungen und der Schulpflegen an der Erprobung teilnehmen. Der Lehrmittelverlag Zürich stellt die Erprobungsfassungen des neuen Lehrmittels allen beteiligten Schulen kostenlos zur Verfügung. Die Kantonale Lehrmittelkommission hat das Geschäft am 26. März 2024 beraten. Die Kommission empfiehlt dem Bildungsrat einstimmig, die an der Praxiserprobung teilnehmenden Lehrpersonen aus dem Kanton Zürich von der Verpflichtung zu entbinden, die heute alternativobligatorischen Englischlehrmittel zu verwenden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Bildungsrat nimmt von der geplanten Erprobung des neuen Englischlehrmittels für den 2. und 3. Zyklus Kenntnis.
  • Die Listen der beteiligten Schulen und Klassen werden dem Bildungsrat bis nach den Sommerferien 2024 für den 2. Zyklus bzw. bis nach den Sommerferien 2025 für den 3. Zyklus zur Information gebracht.
  • Den an der Praxiserprobung teilnehmenden Lehrpersonen aus dem Kanton Zürich wird die ausschliessliche Verwendung der zu erprobenden Lehrmittel gestattet.
  • Mitteilung an: 
    • alle Schulpflegen, 
    • das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, SSD
    • das Departement Schule und Sport Winterthur, DSS
    • den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS
    • den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH
    • den Verband der Leitungen Bildung des Kantons Zürich, VLBZH
    • den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV, z. H. der Stufenorganisationen
    • den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV
    • die Kantonale Elternmitwirkungsorganisation Zürich, KEO
    • den Verband Zürcher Privatschulen, VZP
    • den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe
    • den Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache, VZL-DaZ
    • die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, LKB
    • den Zürcher Verband der Lehrkräfte in der Berufsbildung, ZLB
    • die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, LKM
    • den Mittelschullehrpersonenverband Zürich, MVZ
    • die Pädagogische Hochschule Zürich, PHZH
    • das Institut Unterstrass an der PHZH, unterstrass.edu
    • die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, HfH
    • die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz
    • die Schweizer Schulen im Ausland mit Patronat des Kantons Zürich
    • die Bildungsdirektion des Kantons Zürich, Bildungsplanung
    • das Mittelschul- und Berufsbildungsamt
    • das Amt für Jugend und Berufsberatung
    • das Volksschulamt
    • die Fachstelle für Schulbeurteilung
    • den Lehrmittelverlag Zürich

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