Mittelschulen; Projekt WegZH; Teilprojekt Fächer: Grundsätze und Eckwerte für die zukünftige Ausgestaltung der Fächerstruktur
Zuständigkeit des Bildungsrates
Der Bildungsrat ist für den Erlass der Lehrpläne sowie der für den Schulbetrieb erforderlichen Rahmenbestimmungen, insbesondere für Promotion und Abschlussprüfungen, zuständig (§ 4 Ziff. 1 Mittelschulgesetz vom 13. Juni 1999 [MSG, LS 413.21], vgl. zudem § 27 Abs. 1 MSG).
Ausgangslage
Die letzte grosse Reform der gymnasialen Maturität in der Schweiz liegt rund 30 Jahre zurück. Seither hat sich in der Gesellschaft und in der Bildung vieles verändert, das einen starken Einfluss auf die gymnasiale Ausbildung hat, wie zum Beispiel die Globalisierung, die Digitalisierung sowie pädagogische und bildungspolitische Neuerungen wie das kompetenzorientierte Unterrichten oder die Einführung des Lehrplans 21. Um diese Entwicklungen aufzunehmen und weiterhin eine hochstehende Bildung anzubieten, wird die gymnasiale Maturität schweizweit weiterentwickelt.
Auf nationaler Ebene wurde im Rahmen des Projekts «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» (WEGM) das Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen (Maturitätsanerkennungsreglement, MAR) und die gleich lautende Verordnung über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen (Maturitätsanerkennungsverordnung, MAV) (nachfolgend MAR/MAV 2024) sowie der Rahmenlehrplan Maturitätsschulen der EDK weiterentwickelt. Die angepassten MAR und MAV treten am 1. August 2024 in Kraft. Der Rahmenlehrplan tritt 2024 in Kraft.
Auf kantonaler Ebene stehen zudem weitere Herausforderungen an. Einerseits steigt die Zahl der Schülerinnen und Schüler stark an. Um genügend Ausbildungsplätze bereitstellen zu können, werden in den nächsten Jahren verschiedene neue Gymnasien eröffnet. Dieses Wachstum bedeutet eine Veränderung der gymnasialen Bildungslandschaft. Damit auch weiterhin alle Jugendliche Zugang zu einem vergleichbaren Angebot erhalten, braucht es entsprechende kantonale und schulische Anpassungen.
Anderseits hat die Belastungssituation bei den Schülerinnen und Schülern in den letzten Jahren stark zugenommen. Jugendliche leiden zunehmend unter psychischen Problemen. Als eine erste Massnahme soll deshalb an allen Schulen Schulsozialarbeit eingeführt werden (RRB Nr. 1094/2023), um die Jugendlichen besser zu unterstützen und zu begleiten. Bei der Weiterentwicklung der Zürcher Gymnasien muss der Belastungsaspekt zwingend berücksichtigt werden. Die nationalen Vorgaben sind verpflichtend und müssen in allen Kantonen umgesetzt werden. Im Kanton Zürich ist die Umsetzung aufgrund der grossen und steigenden Anzahl Schulen besonders aufwendig.
Kanton Zürich setzt zusätzliche Schwerpunkte
Der Kanton Zürich hat die nationale Reform genutzt, um parallel die kantonsspezifischen Bedürfnisse zu eruieren. So können die nationalen Vorgaben umgesetzt werden und es kann gleichzeitig dem kantonalen Entwicklungsbedarf Rechnung getragen werden. Dieser wurde im Rahmen des Projekts vorwegZH unter Einbezug aller wichtigen Bezugsgruppen schulnah ermittelt (siehe dazu auch den Bericht «Gemeinsam die Zürcher Gymnasien von morgen gestalten – Ergebnisse aus dem Vorprojekt vorwegZH», zh.ch/wegzh). Die Ergebnisse zeigen, dass die Gymnasien im Kanton Zürich in den letzten Jahren viele innovative Entwicklungsschritte angepackt haben, die für den ganzen Kanton genutzt werden sollen. Gleichzeitig haben sich verschiedene Entwicklungsfelder herauskristallisiert, wie beispielsweise eine stärkere Kompetenzorientierung im Unterricht, vermehrt exemplarisch ausgerichtete Lehrpläne, mehr Wahl- und Vertiefungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler oder eine engere Zusammenarbeit zwischen den Fachschaften und Schulen.
Nationale Vorgaben und Ergebnisse und kantonsspezifische Bedürfnisse werden im Projekt «WegZH» zusammengeführt
Im Projekt «Weiterentwicklung der Gymnasien im Kanton Zürich» (WegZH) sollen die nationalen Vorgaben so umgesetzt werden, dass gleichzeitig die Voraussetzungen für die Integration der kantonalen Erkenntnisse aus vorwegZH geschaffen werden. Ein zentraler erster Schritt in diesem Prozess ist die Erarbeitung einer zukünftigen Fächerstruktur für die Zürcher Gymnasien. Dabei sollen Eckwerte definiert werden, welche die Richtung für die Gestaltung und Weiterentwicklung der Zürcher Gymnasien vorgeben.
Rahmen für die Grundlagenfächer, viel Freiheit für die Wahlpflichtfächer
Mit der Änderung der MAR/MAV 2024 soll die Vergleichbarkeit der Maturitätsabschlüsse inter- und innerkantonal erhöht werden und somit der allgemeine, prüfungsfreie Hochschulzugang auch künftig sichergestellt werden. Die Grundlagenfächer bilden dabei den gemeinsamen Sockel für die gymnasiale Ausbildung.
Im Wahlpflichtbereich wird mit der nationalen Reform MAR/MAV 2024 die kantonale Freiheit im Wahlpflichtbereich deutlich erhöht, indem weder für das Schwerpunkt- noch für das Ergänzungsfach ein Fächerkatalog vorgeschrieben wird. Im Rahmenlehrplan werden stattdessen übergeordnete Kriterien (wie z. B. der Anspruch an die Wissenschaftspropädeutik) definiert.
Im Rahmen des Projekts vorwegZH wurden verschiedene Handlungsoptionen herausgearbeitet, die auf die Fächerstruktur einen Einfluss haben. So sollen die individuellen Vertiefungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler im Verlauf der Ausbildung erhöht werden. Für die zukünftige Fächerstruktur ist unter anderem der Anteil des Unterrichts mit reinem Fachfokus zu verringern und die Interdisziplinarität vermehrt zu verankern. Zudem soll die Lektionenzahl für die gesamte Dauer des Obergymnasiums nicht erhöht werden (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien vom 25. August 2021 [Unterrichtsreglement, LS 413.211.2]).
Aktuelle Praxis im Kanton Zürich
Um die Änderung der MAR/MAV 1995 umzusetzen, hat der Kanton Zürich die gymnasialen Maturitätstypen durch die gymnasialen Maturitätsprofile ersetzt (vgl. § 19b Abs. 1 Mittelschulverordnung vom 26. Januar 2000 [MSV, LS 413.211]). Die Maturitätsprofile sind einerseits gekennzeichnet durch eine Bündelung von fachlich ähnlichen Schwerpunktfächern und anderseits durch eine Abhängigkeit der Dotation der Grundlagenfächer vom gewählten Schwerpunktfach. So kann es vorkommen, dass Schülerinnen und Schüler je nach Wahl des Schwerpunktfachs unterschiedliche Stundendotationen in gewissen Grundlagenfächern haben. Die 1996 eingeführten Maturitätsprofile (vgl. Ziff. 4 der Kantonalen Vorgaben zur Maturität des Erziehungsrats vom 4. Juni 1996) wurden im Laufe der Zeit von den einzelnen Schulen unterschiedlich weiterentwickelt. Deshalb gibt es heute teilweise grosse Unterschiede.
In der MAR/MAV 1995 wurden die drei Fächertypen Grundlagen-, Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer eingeführt. Sie zählen zusammen mit der Maturitätsarbeit zum Bestehen der Maturität. In der Praxis der Zürcher Gymnasien zeigt sich eine Vermischung der Fächertypen. Besonders stark ausgeprägt ist diese Praxis bei denjenigen Schulen, die im letzten Jahr vor der Maturität über sehr ausgeprägte und komplexe Modelle mit Wahlmöglichkeiten verfügen.
Grundsätze für die künftige Ausgestaltung der Fächerstruktur
Um die künftige Ausgestaltung der Fächerstruktur anzugehen, werden in einem ersten Schritt zwei übergeordnete strategische Grundsätze formuliert, die den Rahmen für die Ausgestaltung der Zürcher Gymnasien bilden. Sie zeigen auf, wie die Vorgaben der MAR/MAV 2024 im Kanton Zürich ausgelegt werden sollen.
Grundsatz 1
Die Grundlagenfächer sind unabhängig vom gewählten Schwerpunktfach/Ergänzungsfach für alle Schülerinnen und Schüler gleich ausgestaltet.
Gemäss Art. 11 MAR/MAV 2024 werden mit den Grundlagenfächern die Mindestkompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit vermittelt, und es wird ein Beitrag zur Vermittlung jener Kompetenzen geleistet, die dazu befähigen, anspruchsvolle Aufgaben in der Gesellschaft zu übernehmen. Die zu erreichenden Kompetenzen im Grundlagenfachbereich werden im nationalen Rahmenlehrplan festgelegt.
Um innerhalb des Kantons den Zugang für die Jugendlichen zu vergleichbaren Bildungsangeboten zu sichern, ist es notwendig, die gewachsenen, teilweise grossen Unterschiede zwischen den Schulen zu verkleinern und den Grundlagenbereich vergleichbar auszugestalten. Alle Schülerinnen und Schüler sollen dieselben Voraussetzungen für das Bestehen der Maturität antreffen und gleich gut auf das Studium ihrer Wahl vorbereitet werden, unabhängig vom gewählten Maturitätsprofil bzw. Schwerpunktfach. Schulen sollen sich künftig vor allem durch das Schwerpunkt- und Ergänzungsfachangebot, ihre pädagogischen Modelle (wie z. B. Epochenunterricht) sowie ihre identitätsbildende Schulkultur unterscheiden.
Die Schulleiterkonferenz der Zürcher Mittelschulen (SLK) hat in ihrem Positionspapier vom Juli 2022 folgende Forderung gestellt: «Die Profile prägen die Schulstrukturen in der Stadt Zürich und in Winterthur, sind aber nicht mehr zeitgemäss, da sie die Bedeutung des Schwerpunktfachs im Verhältnis zu den Grundlagenfächern und zum Ergänzungsfach überhöhen. Zukünftig sollten die Schulen Schwerpunktfächer und keine Profile anbieten.» Diese Forderung deckt sich mit dem Grundsatz 1.
Grundsatz 2
Der Grundlagenbereich (Grundlagenfächer) ist klar vom Wahlpflichtbereich (Schwerpunkt-, Ergänzungsfach, Maturitätsarbeit) getrennt. Die inhaltlichen Ziele und zu erreichenden Kompetenzen sind in entsprechenden Lehrplänen ausgewiesen.
MAR/MAV 2024 reduziert die bisherigen Fächertypen um die obligatorischen Fächer und hält an den Grundlagen-, Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern fest. In der Praxis der Zürcher Gymnasien hat sich in den letzten Jahren eine Vermischung der Fächertypen ergeben. Insbesondere in Bezug auf die teilweise ausgeprägten Wahlmöglichkeiten an gewissen Schulen im letzten Jahr vor der Maturität ist es deshalb nicht mehr möglich, den Grundlagenbereich klar vom Wahlpflichtbereich zu trennen. Im Hinblick auf die Promotionsbestimmungen bzw. die Bedingungen für die Erteilung des Maturitätszeugnisses ist diese Praxis problematisch. Die gewachsenen Wahlsysteme an den Schulen haben teilweise eine sehr grosse Komplexität angenommen. Für die künftige Ausgestaltung der Fächer braucht es deshalb eine Klarheit der Fächertypen. Insbesondere in Bezug auf die Wahlmöglichkeiten sind Lösungen zu suchen, die im Hinblick auf vergleichbare Bedingungen für die Promotion zu überzeugen vermögen und für die Schülerinnen und Schüler einfach nachvollziehbar sind. Dazu sind Modelle zu entwickeln, die eine Erhöhung der interessengeleiteten Vertiefungsmöglichkeiten im Wahlpflichtbereich oder im Bereich «weitere Fächer» ermöglichen.
Die beiden Grundsätze verfolgen folgende Ziele: Die Fächerstrukturierung, die in der MAR/MAV 2024 vorgesehen ist, wird umgesetzt und das nationale Ziel der Erhöhung der Vergleichbarkeit und der Sicherung des allgemeinen Hochschulzugangs unterstützt. Die teilweise grossen Unterschiede in der Dotation der Grundlagenfächer zwischen den Maturitätsprofilen werden angeglichen und damit wird die Vergleichbarkeit kantonsintern erhöht. Die Fächertypen werden klar voneinander getrennt und dadurch die Promotionsbestimmungen und Bestehensbedingungen für die Maturität vergleichbar umgesetzt. Die schulischen Strukturen werden vereinfacht und damit die Klarheit für die Schülerinnen und Schüler erhöht.
Eckwerte für die weitere Arbeit
In einem zweiten Schritt wurden Eckwerte für die zukünftige Ausgestaltung der Zürcher Gymnasien erarbeitet. Diese sind auf einer mittleren Abstraktionsebene formuliert und bedürfen im weiteren Projektverlauf einer weiteren Konkretisierung.
Die Eckwerte wurden in der Schulleiterkonferenz der Zürcher Mittelschulen (SLK) sowie der Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen (LKM) diskutiert und von beiden Konferenzen deutlich unterstützt. Inhaltliche Rückmeldungen wurden aufgenommen.
Allgemeine Eckwerte: Aufbau der vier Jahre
Eckwert 1: Die Gesamtdotation der Grundlagenfächer nimmt im Verlauf der Ausbildung ab. Die Gesamtdotation im Wahlpflichtbereich (Schwerpunkt-, Ergänzungsfach und Maturitätsarbeit) nimmt zu.
Im ersten Teil des gymnasialen Bildungsganges liegt der Fokus auf den Grundlagenfächern, im zweiten Teil nimmt der Anteil des Wahlpflichtbereichs zu. Diese Verteilung bezieht sich nicht auf jedes einzelne Fach, sondern auf die Summe der Lektionen.
Im Hinblick auf die zukünftige Ausgestaltung der vier Jahre sind im weiteren Projektverlauf Modelle zu suchen, welche die Fächer so verteilen, dass die Anzahl gleichzeitig unterrichteter Fächer tief gehalten werden kann, um der Belastung der Schülerinnen und Schüler entgegenzuwirken. In Bezug auf die Verteilung der Grundlagenfächer ist darauf zu achten, dass inhaltliche Abhängigkeiten zwischen den Grundlagenfächern im Blick behalten werden. Zudem ist zu diskutieren, wie früh einzelne Grundlagenfächer abgeschlossen werden sollen. In Bezug auf die Gesamtverteilung der Lektionen pro Schuljahr ist darauf zu achten, dass die vier (bzw. fünf) Jahre eine vergleichbare Lektionenzahl aufweisen.
Eckwert 2: Die interessengeleiteten Vertiefungsmöglichkeiten werden erhöht.
Im Rahmen des Projekts vorwegZH wurde gewünscht, dass die Vertiefungsmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler im Verlauf der Ausbildung zunehmen sollen. Insbesondere im Hinblick auf das Studium ist eine interessengeleitete Vertiefung im letzten Schuljahr zu begrüssen. Da die Grundlagenfächer für alle Schülerinnen und Schüler gleich ausgestaltet sein sollen, ist eine Wahlmöglichkeit im Bereich der Grundlagenfächer nicht zielführend.
Im weiteren Projektverlauf sind Modelle zu entwickeln, die dem Anspruch nach mehr interessengeleiteter Vertiefung genügen. Dies könnte beispielsweise über die Erhöhung der Dotation der Schwerpunktfächer, über die Erhöhung der Dotation im Ergänzungsfach (z. B. durch die Möglichkeit einer Wahl aus mehreren Kursen oder Modulen) oder im Bereich «weitere Fächer» (im letzten Jahr nur ohne Promotion möglich) eingeführt werden.
Eckwert 3: Der Anspruch der Interdisziplinarität wird sowohl im Regelunterricht als auch im Rahmen von Spezialgefässen (z. B. Projektwochen, Thementage) umgesetzt.
Art. 20 Abs. 2 MAR/MAV 2024 sieht neu vor, dass interdisziplinäres Arbeiten mindestens 3% der Unterrichtszeit ausmacht.
Interdisziplinäres Arbeiten wird zurzeit vornehmlich im Rahmen von Spezialwochen umgesetzt. Interdisziplinarität soll neu aber auch Teil des Regelunterrichts sein. Daneben sollen auch interdisziplinäre Spezialtage, Projekt- oder Themenwochen stattfinden, die einen interdisziplinären Zugang ermöglichen.
Im weiteren Projektverlauf ist zu klären, in welchen Fächern die Interdisziplinarität verortetet werden soll. Interdisziplinarität kann im Rahmen des Grundlagen-, Schwerpunkt- oder Ergänzungsfachs stattfinden (s. weiter unten Eckwert 7). Interdisziplinärer Unterricht bedingt den gleichzeitigen Blick aus zwei Fachperspektiven auf den gleichen Inhalt. Im weiteren Projektverlauf ist zu definieren, welche Ansprüche in Bezug auf die Zusammenarbeit der Lehrpersonen gestellt werden. Dabei sind insbesondere die finanziellen Mehrkosten zu berücksichtigen.
Grundlagenfächer
Eckwert 4: Der Katalog der Grundlagenfächer wird kantonal festgelegt.
Philosophie wird im Kanton Zürich nicht in den Katalog der Grundlagenfächer aufgenommen. Gemäss Art. 11 Abs. 5 MAR/MAV 2024 kann Philosophie als weiteres Grundlagenfach angeboten werden. Im Rahmen der Vernehmlassung zur MAR/MAV 2024 wurde im Kanton Zürich angemerkt, dass die hohe Anzahl an Grundlagenfächern die Gefahr der Zersplitterung birgt. Vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung der Anzahl der Grundlagenfächer um das freiwillige Grundlagenfach Philosophie nicht zu unterstützen. Die bisherige Praxis im Kanton Zürich soll weitergeführt werden. Im weiteren Projektverlauf muss geprüft werden, ob einzelne Aspekte der Philosophie im Rahmen von interdisziplinären Gefässen oder neu als Teil der Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer Eingang finden könnten.
Schwerpunktfächer
Eckwert 5: Der Katalog der Schwerpunktfächer wird kantonal festgelegt. Innerhalb jeder Region muss das Vollangebot an Schwerpunktfächern zur Verfügung stehen.
Damit im ganzen Kanton ein vergleichbares Angebot sichergestellt werden kann und die Schülerinnen und Schüler bei Überbelegung oder bei mangelnder Auslastung einer Schule (vgl. § 25 MSG in Verbindung mit § 20 MSV) in eine andere Schule umgeteilt werden können, ist der Katalog an möglichen Schwerpunktfächern kantonal festzulegen.
In einem nächsten Schritt ist insbesondere der künftige Schwerpunktfachkatalog im Kanton Zürich zu erarbeiten. Die Möglichkeiten reichen dabei vom aktuellen Angebot bis hin zu neuen, eher themenbezogenen und interdisziplinär ausgerichteten Schwerpunktfächern. Im Hinblick auf einen vergleichbaren Bildungszugang ist sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Wohnort aus dem Vollangebot an Schwerpunktfächern wählen können. Das heisst, dass die Schulen in Regionen zu bündeln sind und dass in allen Regionen das Vollangebot an Schwerpunktfächern angeboten werden muss.
Im weiteren Projektverlauf ist zu klären, welche Schulen sinnvollerweise einer Region zugehören. Aufgrund der Entstehung von neuen Schulen und allfällig neuer Schwerpunktfächer sind die für die Einführung des Maturitätsprofils Philosophie/Pädagogik/Psychologie gebildeten «Schulcluster» zu überprüfen (vgl. BRB Nr. 18/2021). Dabei zentral ist auch die Frage, welche Anzahl an Schwerpunktfächern für diejenigen Schulen umsetzbar sind, welche das Vollangebot anbieten müssen.
Auch die Frage nach dem Angebot der einzelnen Schulen soll im weiteren Projektverlauf geklärt werden. Zudem muss geklärt werden, nach welchen Kriterien die Schwerpunktfächer verteilt werden.
Eckwert 6: Der Schwerpunktfachkatalog ermöglicht eine Vertiefung in allen MAR-Fachbereichen.
Die unterschiedlichen Interessen der Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen des Schwerpunktfachangebots gut abgedeckt werden. Deshalb sollen Schwerpunktfächer aus allen Fachbereichen angeboten werden, insbesondere in den Bereichen «Sprachen», «Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften», «Geistes- und Sozialwissenschaften» und «Kunst».
In Bezug auf die Ausgestaltung der Schwerpunktfächer (auch in Kombination mit der Ausgestaltung der Ergänzungsfächer) sind verschiedene Modelle denkbar. Hier gilt es, in einem nächsten Schritt Modelle zu entwickeln und deren mögliche Vorteile und Nachteile zu bewerten.
Eckwert 7: Ein Teil der Lektionen im Schwerpunktfach findet interdisziplinär statt.
Art. 20 Abs. 2 MAR/MAV sieht neu vor, dass interdisziplinäres Arbeiten mindestens 3% der Unterrichtszeit ausmacht. Obwohl die Inhalte der heutigen Schwerpunktfächer grösstenteils so ausgestaltet sind, dass sie aus einer Kombination von Fächern bestehen, werden diese im Unterricht mehrheitlich getrennt nach Teilfächern unterrichtet. Neu soll ein Teil des Schwerpunktfachs interdisziplinär ausgestaltet werden. Dies hat insbesondere Auswirkungen im Hinblick auf die Frage, ob Schwerpunktfächer weiterhin aus nur einem Fach bestehen sollen und wie in diesem Fall das Fach mit interdisziplinären Aspekten erweitert werden kann. Im weiteren Projektverlauf sind die konkreten Rahmenbedingungen (z. B. der prozentuale Anteil an Interdisziplinarität im Schwerpunktfach, der Anspruch an die Zusammenarbeit der Lehrpersonen oder die Auswirkung auf die Beurteilung) zu klären.
Ergänzungsfächer
Eckwert 8: Kantonal festgelegt werden übergeordnete Kriterien für die inhaltliche Ausgestaltung der Ergänzungsfächer. Die konkreten Inhalte werden durch die Schulen definiert.
Der in Art. 9 Abs. 4 MAR/MAV 1995 noch vorgegebene Fächerkatalog im Bereich Ergänzungsfächer fällt weg. Diese neue Freiheit ermöglicht ein grosses Innovationspotenzial, das so weit wie möglich in die Hoheit der Schulen gegeben werden soll. Deshalb sollen kantonal nur übergeordnete Kriterien für die strukturelle und inhaltliche Ausgestaltung vorgegeben werden, die konkrete Ausgestaltung soll ganz in die Kompetenz der Schulen fallen. Ergänzungsfächer ermöglichen den Schulen und Fachschaften schulspezifische Akzentsetzungen.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Die Bildungsdirektion wird eingeladen, das Mittelschul- und Berufsbildungsamt zu beauftragen, im Rahmen des Projekts WegZH die kantonale Umsetzung der Änderung des Reglements der EDK vom 22. Juni 2023 über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen (Maturitätsanerkennungsreglement, MAR) und der gleichlautenden Verordnung des Bundesrates vom 28. Juni 2023 über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen (Maturitätsanerkennungsverordnung, MAV) im Bereich der Ausgestaltung der zukünftigen Fächerstruktur gemäss Ziff. 5 und 6 der Erwägungen auszuarbeiten.
- Mitteilung an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, die Präsidentin der Präsidialkonferenz der Schulkommissionen der Mittelschulen, Evelyn Schertler Kaufmann, den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Andreas Niklaus, den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, Philipp Michelus, den Präsidenten der ETH Zürich, Günther Dissertori, den Rektor der Universität Zürich, Michael Schaepman, das Volksschulamt, den Präsidenten der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, Dani Kachel, den Präsidenten des Mittelschullehrpersonenverbands Zürich, Christian Metzenthin.