Berufsbildung; Totalrevision der kaufmännischen Grundbildung, Festlegung der Fremdsprache

Titel
Berufsbildung; Totalrevision der kaufmännischen Grundbildung, Festlegung der Fremdsprache
Beschluss Bildungsrat
2021/12
Sitzungsdatum
30. August 2021

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat erlässt gemäss § 3 lit. d des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (LS 413.31) Ausführungsbestimmungen für den Berufsmaturitäts- und Berufsfachschulunterricht, soweit diese nicht auf Bundesebene festgelegt werden.

Ausgangslage

Die kaufmännische Grundbildung mit rund 6500 Lernenden an kantonal finanzierten Schulen wird einer Totalrevision unterzogen. Die Umsetzung erfolgt auf Lehrbeginn 2023 einlaufend mit dem ersten Lehrjahr. Die Reformarbeiten liegen in der Verantwortung der nationalen Trägerschaft, der Schweizerischen Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB). Die Projektleitung der nationalen Revisionsprojekte hat die Ectaveo AG aus Zürich.

Am 16. August 2021 hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die revidierte Bildungsverordnung erlassen. Gemäss Art. 4 der Bildungsverordnung Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) umfasst die Ausbildung eine erste und eine zweite Fremdsprache. Die erste Fremdsprache wird handlungsorientiert unterrichtet und ist im Berufskundeunterricht integriert. Die zweite Fremdsprache wird im Rahmen der beiden Wahlpflichtbereiche «Zweite Fremdsprache» und «Individuelle Projektarbeit» angeboten. Welche Fremdsprachen unterrichtet werden, bestimmt der Kanton.

Die erste Fremdsprache wird während der gesamten Ausbildung mit rund 220 Lektionen angesetzt. Ausserdem haben die Lernenden im letzten Lehrjahr die Möglichkeit zusätzlich die Option «Kommunikation in der Fremdsprache» (120 Lektionen) zu wählen. Die Mindestanforderung in der ersten Fremdsprache ist Sprachniveau B1.

Die zweite Fremdsprache wird in den ersten beiden Lehrjahren im Rahmen des Wahlpflichtbereichs unterrichtet. Die Lernenden haben die Wahl zwischen Sprachunterricht mit 240 Lektionen im Bereich «Zweite Fremdsprache» oder sie können die zweite Fremdsprache im Bereich «Individuelle Projektarbeit» wählen. Hier erlernen sie die Fremdsprache im Rahmen einer Projektarbeit (120 Lektionen). Angestrebt wird das Sprachniveau B1 mündlich und A2 beim schriftlichen Ausdruck im Wahlpflichtbereich «Individuelle Projektarbeit» bzw. B1 im Wahlpflichtbereich «Zweite Fremdsprache».

  • Der Sprachunterricht der integrierten Berufsmaturität 1 wird gemäss der Lektionendotation und dem Fächerplan des Rahmenlehrplans für die Berufsmaturität des SBFI vom 18. Dezember 2012 durchgeführt. Somit sind sowohl in der zweiten Landessprache Französisch als auch in Englisch je 240 Lektionen in Form von Sprachunterricht vorgesehen. Angestrebt wird das Sprachniveau B2.
  • Gleichzeitig mit der Revision des Berufs Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) wird auch die zweijährige berufliche Grundbildung Büroassistentin/Büroassistent mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) weiterentwickelt und heisst neu Kauffrau/ Kaufmann EBA. Im Unterschied zu heute wird neu eine obligatorische Fremdsprache vorgesehen. Damit steigen die Anforderungen an die Lernenden in der EBA-Ausbildung. Nach einem erfolgreichen Abschluss können die Lernenden in das zweite Lehrjahr der Kaufleute EFZ einsteigen und so in insgesamt vier Jahren einen EFZ-Abschluss erlangen. Um diese Durchlässigkeit sicherzustellen, muss die Fremdsprache der EBA-Ausbildung der ersten Fremdsprache der EFZ-Ausbildung entsprechen.

Grafische Übersicht zum Ausbildungskonzept der Kaufleute ab 2023
Ausbildungskonzept der Kaufleute EFZ ab 2023

Englisch als erste Fremdsprache

Im Kanton Zürich werden an der Volksschule Französisch und Englisch unterrichtet. Da die Berufsbildung direkt im Anschluss an die obligatorische Schule erfolgt, kommen nur diese beiden Sprachen als mögliche Fremdsprachen infrage. Damit ist auch sichergestellt, dass alle Lernenden mit Französisch zwingend eine Landessprache erlernen.

Die erste Fremdsprache wird integriert anhand von konkreten Arbeitssituationen unterrichtet. Englisch als erste Fremdsprache zu wählen, bietet sich aus mehreren Gründen an. In den Betrieben im Kanton Zürich ist Englisch wesentlich stärker verbreitet als Französisch. Zudem wird Englisch von der Mehrheit der Zürcher Lernenden einfacher erlernt als Französisch. Dies ist vor allem für jene Lernenden wichtig, die von der zwei- in die dreijährige berufliche Grundbildung wechseln und für Erwachsene, die einen Berufsabschluss nachholen. Zudem hätte die Wahl von Französisch als erste Fremdsprache einen grossen Weiterbildungsbedarf bei den Lehrpersonen zur Folge.

Die Fremdsprachenfrage wurde im Vorfeld des Bildungsratsbeschlusses auch mit den Rektorinnen und Rektoren der sechs betroffenen kantonalen und kantonal finanzierten Berufsfachschulen besprochen. Fünf der sechs Schulen bevorzugen Englisch als erste und Französisch als zweite Fremdsprache. Einzig die Wirtschaftsschule KV Zürich könnte sich auch eine Variante mit wahlweise Englisch oder Französisch als erste Fremdsprache vorstellen. Jedoch wäre sie für eine Einschränkung bei der Wahl des Wahlpflichtbereichs. So könnte Englisch nur in Kombination mit dem Wahlpflichtbereich «Individuelle Projektarbeit» und Französisch nur in Kombination mit dem Wahlpflichtbereich «Zweite Fremdsprache» gewählt werden. Diese Einschränkung widerspricht einerseits dem  Gedanken der Flexibilisierung der Ausbildung mit Wahlpflichtbereichen und Optionen im dritten Lehrjahr, anderseits würde die Einführung eines solchen Modells an nur einer Schule eine neue Zuteilung der Lehrbetriebe zu den Berufsfachschulen nach neuen Kriterien bedingen und zu einer Ungleichbehandlung der Lernenden an den verschiedenen Schulen führen. Eine vollständige Flexibilisierung mit Wahl der ersten Fremdsprache an allen Schulen würde zu wesentlich höheren Kosten führen, da mit zusätzlichen unterbesetzten Klassen zu rechnen wäre, ohne dass ein wesentlicher Nutzen resultieren würde. Auf eine solche Variante soll deshalb verzichtet werden.

Da aufgrund des Frühenglisch an der Volksschule die meisten Lernenden Kaufleute EFZ bereits am Anfang der Lehre das Sprachniveau B1 erreicht haben, sollen die Schulen in der ersten Fremdsprache nicht nur den Erhalt des Sprachniveaus, sondern auch ein höheres Niveau anstreben können. Diese Haltung wurde im Rahmen der Anhörung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) auch von den grossen, international ausgerichteten Lehrbetrieben im Kanton vertreten. Deshalb soll das Niveau bei der ersten Fremdsprache auf mindestens B1 festgelegt werden. Dies ermöglicht den Schulen im Sprachunterricht auch mehr Spielraum.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat: 

  • Die erste Fremdsprache in der dreijährigen kaufmännischen Grundbildung ist Englisch, die zweite Französisch.
  • Diese Regelung der Fremdsprachen gilt einlaufend ab Schuljahr 2023/2024.
  • Das angestrebte Sprachniveau der ersten Fremdsprache ist mindestens B1.
  • Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt sowie an die kaufmännischen Berufsfachschulen.

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