Mittelschulen. Kantonsschule Uster, Änderung Lehrplan. Einführung von Ergänzungsfächern

Beschluss Bildungsrat
2020/22
Sitzungsdatum
26. Oktober 2020

Zuständigkeit des Bildungsrats

Der Bildungsrat ist für den Erlass der Lehrpläne und Stundentafeln zuständig (§ 4 Ziff. 1 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 [MSG, LS 413.21]).

Ausgangslage

Die Kantonsschule Uster umfasst ein Lang- und ein Kurzgymnasium und führt sämtliche Profile. An der Kantonsschule Uster werden aktuell die Ergänzungsfächer «Biologie», «Chemie», «Physik» und «Geografie» sowie die beiden obligatorischen Ergänzungsfächer «Informatik» und «Sport» angeboten.

Mit Eingabe vom 15. Juni 2020 beantragt die Schulkommission der Kantonsschule Uster die Einführung der Ergänzungsfächer «Bildnerisches Gestalten» (BG), «Musik» (Mu), «Geschichte» (G), «Wirtschaft und Recht» (WR) und «Pädagogik und Psychologie» (PP) auf den Beginn des Schuljahres 2021/22.

Erwägungen

Gemäss Art. 9 Abs. 1 und 2 des Reglements der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 16. Januar/15. Februar 1995 (MAR) bilden zehn Grundlagenfächer, ein Schwerpunktfach, ein Ergänzungsfach und die Maturaarbeit die Maturitätsfächer. Das MAR listet 14 mögliche Ergänzungsfächer auf, die den Maturitätsschulen für ihr Angebot zur Verfügung stehen, nämlich: «Physik», «Chemie», «Biologie», «Anwendungen der Mathematik», «Informatik», «Geschichte», «Geographie», «Philosophie», «Religionslehre», «Wirtschaft und Recht», «Pädagogik/Psychologie», «Bildnerisches Gestalten», «Musik» und «Sport» (vgl. Art. 9 Abs. 4 MAR). Die Kantonalen Vorgaben zur Maturität vom 4. Juni 1996 nehmen die Bestimmungen des MAR auf. Zusätzlich wird in Ziff. 5.7 festgehalten, dass Ergänzungsfächer mindestens ein Jahr dauern (vgl. dazu Art. 9 Abs. 6 MAR).
Die beigefügten Lehrpläne der fünf einzuführenden Ergänzungsfächer orientieren sich in ihrer Ausgestaltung an den Vorgaben der im Rahmen des anlaufenden Projekts «Gymnasium 2022» definierten Lehrplanstrukturen. In der Stundentafel werden die Ergänzungsfächer mit drei Jahreslektionen seriell nach Abschluss des Grundlagenfachs angeboten.
Die Schulkommission begründet ihren Antrag mit der Angleichung an das Ergänzungsfächerangebot der übrigen Zürcher Gymnasien und der steigenden Anzahl an Schülerinnen und Schülern. Weiter sollen die neuen Ergänzungsfächer interessierten Schülerinnen und Schülern eine attraktive Vertiefung bieten und Lücken im Ausbildungsangebot schliessen.

Die Ergänzung des Fächerkanons um das Fach «Pädagogik/Psychologie» ist im Zusammenhang mit der geplanten Einführung des Schwerpunktfachs «Psychologie/Pädagogik/Philosophie» an der Kantonsschule Uster im Rahmen des Projekts «Gymnasium 2022» zu verstehen.
Die Stundentafel erfährt durch eine Einführung von Ergänzungsfächer keine Änderung. Die neuen Ergänzungsfächer umfassen – wie die bestehenden – drei Jahreslektionen in der 4. Klasse des Kurzgymnasiums. Schülerinnen und Schüler des musischen Profils können weder die Ergänzungsfächer «Bildnerisches Gestalten» noch «Musik» wählen. Schülerinnen und Schüler des wirtschaftlich-rechtlichen Profils dürfen das Ergänzungsfach «Wirtschaft und Recht» nicht wählen (vgl. dazu auch Art. 9 Abs. 5 MAR).
Die Lehrplanänderung wurde vom Gesamtkonvent der Lehrpersonen am 15. September 2020 verabschiedet. Die Vorgaben des MAR werden eingehalten. Bei einer Durchführung aller Ergänzungsfächer rechnet die Schule mit einer vorübergehenden Verteuerung, welche durch die Erhöhung der Anzahl Parallelklassen und wenn nötig durch die Erhöhung der Mindestteilnehmerzahl ausgeglichen werden kann. Die Einführung der Ergänzungsfächer «Bildnerisches Gestalten», «Musik», «Geschichte», «Wirtschaft und Recht» sowie «Pädagogik/Psychologie» ist der Kantonsschule Uster zu bewilligen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Kantonsschule Uster wird bewilligt, ab Schuljahr 2021/22 die Ergänzungsfächer «Bildnerisches Gestalten», «Musik», «Geschichte», «Wirtschaft und Recht» und «Pädagogik/Psychologie» zu führen. Im musischen Profil können die Ergänzungsfächer «Bildnerisches Gestalten» und «Musik» nicht geführt werden. Im Profil «Wirtschaft und Recht» kann das Ergänzungsfach «Wirtschaft und Recht» nicht geführt werden.
  • Die Lehrpläne der Kantonsschule Uster für die Ergänzungsfächer «Bildnerisches Gestalten», «Musik», «Geschichte», «Wirtschaft und Recht» und «Pädagogik und Psychologie» vom 15. Juni 2020 werden genehmigt.
  • Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt des Kantons Zürich und im Internet.
  • Mitteilung an die Kantonsschule Uster; den Präsidenten der Schulkommissionen Mittelschulen, Herrn Thomas Fausch; den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Uster, Herr Prof. Marc Meyer; den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Herrn Dr. Martin Zimmermann, Kantonsschule Uetikon am See; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, Herrn Markus Huber; die Bildungsdirektion, Abteilung Bildungsplanung sowie an das Hochschulamt und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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