Berufsbildung. Projekt Kompetenzzentren. Lösungsvorschlag. Freigabe zur Vernehmlassung.
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Zuständigkeit des Bildungsrats
Der Bildungsrat legt gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG) fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bildung vermitteln und bestimmt das Einzugsgebiet dieser Schulen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Lehrbetriebe (Berufszuteilung).
Ausgangslage
Im Kanton Zürich gibt es 18 kantonale und 11 nicht-kantonale (entweder private oder kommunale) Berufsfachschulen, welche berufliche Grund- und Weiterbildung anbieten. 2018 wurden in der Grundbildung rund 42 000 Lernende mit einem Nettoaufwand von Fr. 350 Mio. ausgebildet. Im Kanton Zürich werden über 200 Berufe beschult, ca. 30 davon an mehreren Schulorten.
Die Verteilung der Berufe auf die verschiedenen Schulen ist historisch gewachsen und in verschiedener Hinsicht nicht mehr zweckmässig. Aufgrund der Reduktion der Lernendenzahlen in einigen Berufen, ist an einigen Standorten ein zu geringes Unterrichtsvolumen zu verzeichnen. Dies ist einerseits nicht wirtschaftlich, andererseits erschwert es die Gewährleistung einer konstant hohen Unterrichtsqualität. Bei Berufen mit anhaltend starkem Wachstum kann andererseits eine zu starke Konzentration an einem Standort die Schulentwicklung und Innovation behindern.
Von 2015 bis 2017 wurde unter der Leitung der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen bzw. Präsidentinnen und Präsidenten der Schulkommissionen versucht, eine Optimierung der Berufszuteilung und die Bildung von Kompetenzzentren zu erreichen. Aufgrund der komplexen Interessenlagen gelang dies nicht. Die Schulen haben die Aufgabe deshalb dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt übergeben.
Mit Bildungsratsbeschluss vom 5. Februar 2018 wurde die Bildungsdirektion gebeten, die Optimierung der Berufszuteilung und die Bildung von Kompetenzzentren an den Berufsfachschulen an die Hand zu nehmen.
Erwägungen
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt hat Anfang April 2018 die Vorbereitungsarbeiten für dieses umfangreiche Projekt aufgenommen und eine Diskussionsgrundlage erarbeitet. Am 20. September 2018 startete das Projekt mit der Präsentation dieses Dokuments. Die Projektleitung reflektierte die Konzeption der Diskussionsgrundlage mit den betroffenen Schulen (Schulleitungen, Vertretungen der Schulkommissionen und Lehrpersonenkonvente) sowie den betroffenen kantonalen und Organisationen der Arbeitswelt. Aufgrund dieser Rückmeldungen wurde die Diskussionsgrundlage zum Lösungsvorschlag umgearbeitet. Dieser soll nun vom Bildungsrat zur Vernehmlassung mit Frist vom 11. Juni bis 30. September 2019 freigegeben werden1. Die Vernehmlassung wird durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt mit Unterstützung des Statistischen Amts durchgeführt
und ausgewertet.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Der Lösungsvorschlag sowie der Alternative Lösungsvorschlag werden mit Frist vom 11. Juni bis 30. September 2019 zur Vernehmlassung freigegeben.
- Die Bildungsdirektion wird gebeten, die Vernehmlassung durchzuführen und den Bildungsrat über die Ergebnisse zu informieren.
- Mitteilung an: Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
1 Die Vernehmlassungsunterlagen sind ab dem 11. Juni 2019 einsehbar auf www.vernehmlassungen.zh.ch, Stichwort «Kompetenzzentren»